Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Soweit ich informiert bin, ist es doch auch tauben und taubstummen Menschen möglich bzw. erlaubt, Fahrerlaubnisberechtigungen (Pkw, Kräder....) zu machen......
Die können doch aus naheliegenden Gründen die Drehzahl einer Verbrennungskraftmaschine nicht hören. Wie das dann mit den Hören/Wahrnehmen von Sonderrechts-Signalen anderer Verkehrsteilnehmer (z.B. nur Martinshorn/ohne Blaulicht.....) geregelt ist, weiß ich nicht......
Nur für blinde Menschen hat man wohl z.Zt. noch keine Möglichkeit gefunden.....obwohl, wenn ich so manche Fahrzeuglenker beobachte....aber lassen wir das besser.....
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.