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Klaus_S

Lenkstockschalter - Kulanz noch aktuell?

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Hallo -

bei unserem 42 cdi Bj.2001 wird wohl der dritte Schalter fällig - Instrumentenbeleuchtung/Rücklichter kommen verzögert, Schalter wird heiß bei längerer Nachtfahrt. Besteht noch die Kulanzregelung - auch bei "Altfahrzeugen"? Vor dem Besuch beim SC würde mir ein aktueller Fall als Argumentationshilfe sicher nützlich sein. Danke für jeden Tipp!

Gruß

Klaus

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Klaus_S am 09.09.2010 um 08:15 Uhr ]

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Zumindest hab ich für meinen 98er Smart die Kullanz letztes Jahr im Herbst noch bekommen.

Sprich neuer Hebel für umme.


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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Hallo, ich habe in diesem Jahr auch einen neuen Lichtschalter ohne Zuzahlung bekommen. Für die Kaffekasse habe ich aber schon etwas da gelassen.

 

Gruß, Rolf

 


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Gibt es da eine offizielles Papier betreffend Lichtschalter von smart? Ich musste heute auch an meinem 2002 Pulse das zweite Mal den Lichtschalter ersetzen lassen. Der Werkstattleiter vom smart Center behauptete, dass diese Kulanzregelung schon lange vorbei waere. Ein offizielles Statement von smart wurde da schon helfen den Mann zu ueberzeugen :) .

 

Besten Dank fuer die Hilfe,

Roland

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Es gibt nichts schriftliches außer dem Presse-Rückruftext von damals, der aber auf bestimmte Modelle und Baujahre beschränkt war. Der hilft Dir nicht weiter!

Der Austausch des Schalter wird nach dem Motto: "Auf hoher See und im SC bist Du in Gottes Hand!" gehandhabt! Jeden Tag kommen gegenteilige Meldungen von Betroffenen!

Aber lass es Dir gesagt sein, auch heute ist ein kostenloser Austausch noch möglich, wenn man in Deinem SC will.

Wenn man nicht will, wird das auch nix!

 

Da ist der Lichtschalter aber kein Einzelfall, auch bei anderen Beispielen wird dies unterschiedlich gehandhabt.

 

Es gab sogar schön Fälle mit dem Lichtschalter, da wurde die Kulanz in einem SC abgelehnt und am gleichen Tag in einem anderen SC stattgegeben!!!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.09.2010 um 22:13 Uhr ]

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ende der aktion war 10/2008!

teilweise wird aber trotzdem auf kulanz getauscht.

am besten in verschiedenen sc anfragen!

blau ist nur noch schwer zu bekommen.

 

lg

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Sehe gerade, daß Du aus der Schweiz kommst, da ticken die Uhren ohnehin noch mal anders! ;-)

 

 

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Moin,

 

oder halt selbst reparieren:

klick mich

 

Gruß

 

Thomas

-----------------

Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

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Der Gesundheisminister warnt

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Quote:

Am 13.09.2010 um 22:53 Uhr hat Der_Hammer geschrieben:
oder halt selbst reparieren:

Prinzipiell richtig, aber wenn ich das richtig interpretiere, wurde der Schalter bereits kostenpflichtig getauscht.

Quote:

Am 13.09.2010 um 21:59 Uhr hat rwelte geschrieben:
Ich musste heute auch an meinem 2002 Pulse das zweite Mal den Lichtschalter ersetzen lassen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.09.2010 um 23:07 Uhr ]

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Quote:
oder halt selbst reparieren

 

Genau. Mein dummer Fehler :( . Haette vor dem Ersatz des Schalters im sc klaeren sollen, ob Kulanz gilt oder nicht. Habe das einfach so angenommen, weil die ja immer noch den gleichen Mist verbauen. Sonst haette ich den Schalter definitiv selber repariert.

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Bei einem 2002er besteht ja das grosse Problem, daß wie in der automobilen Steinzeit bei Fred Feuerstein der komplette Lichtstrom über diesen Schalter geschaltet wird und nicht nur der Steuerstrom für Relais.

Das war erst ab dem 2nd Generation Smart ab BJ 2003 mit SAM realisiert.

Das macht natürlich dem Schalter noch schneller den Garaus! :(

 

Aber daß Kulanz vorher geklärt werden muß, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Du kannst doch nicht davon ausgehen, daß eine Rreparatur kostenlos erfolgt, ohne vorher mal gefragt zu haben!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.09.2010 um 23:27 Uhr ]

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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