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Triking

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Alle erstellten Inhalte von Triking

  1. Nachvollziehbar! Aber ich bleibe dabei, es sind Opfergaben an den Schuhgott Al Bundy! Rolf
  2. Triking

    Dichtungssatz CR-Pumpe

    Viel Glück beim Einbau der Dichtungen. Und unbedingt auf Sauberkeit achten. Ein Staubkorn in der Pumpe kann die ganze Arbeit zunichte machen. Die Injektoren verzeihen keinen Schmutz. Gruß, Rolf
  3. Weiße Fahrzeuge haben wie viele helle Farben nur immer ein Problem. Man sieht alle Spaltmaße. Motorhaube, Tür- und Kotflügelkanten, Hecklappenabschluss usw. Selbst Befestigungsschrauben für Außenhaut sind sofort sichtbar. Mich stört das schon ein wenig. Dann kommt es natürlich immer auf den Weißton an. Ein leichter Cremeton sagt mir persönlich mehr zu. Gruß, Rolf
  4. Das liegt wohl daran, dass die "Wichtigen" ihre Leasingwagen unbeschädigt abgeben müssen. Da darf kein Loch im Innenraum sein, wo die Freisprecheinrichtung befestigt war. Aber wenn die Bübchen dann EUR 40,00 ablatzen müssen und ein weiteres Pünktle ich FL bekommen, dann werden sie laut! Rolf
  5. Quote: Am 05.12.2006 um 14:42 Uhr hat rsdesign geschrieben: ich denke bis 100 euronen ist mir meine schwester wert ----------------- Smart 42 Passion CDI BJ 2005 Adapterkabel vom "navigation&sound" jetzt mit 7" TFT Wenn Deine Schwester nett ist, nehme ich sie dafür! :lol: Wohin soll ich das Geld überweisen? Rolf PS: Scherz beiseite! Wie ist es mit einem Notausrüstungsset. Neuer Verbandkasten, Warnweste, Notfallhammer mit Gurtschneider, Feuerlöscher (meiner liegt in der Schublade unter dem Fahrersitz). Oder Schonbezügen für die Sitze, die kosten so um die 60 bis 90 EUR. Reifengutschein über EUR ....? - Für den Kauf von neuen Winterreifen. Inspektionsgutschein .... und und und.
  6. Gegen die Nutzung eines PDA als Navi dürfte nichts sprechen. Nur wenn ich es während der Fahrt programmiere kann die Rennleitung böse werden. Das würde ja auch heftig ablenken. Die Nutzung eines Funkgerätes (Handmicro) ist wohl wie die Nutzung eines Handys einzustufen. Da gibt es mit Sicherheit Probleme. Aber es ist ja wirklich so, wenn man den Hörer am Ohr hat und in ein Gespräch vertieft ist, dann kann man dem Straßenverkehr nicht mehr so aufmerksam folgen. Das kann sicher jeder nachvollziehen. Gruß, Rolf
  7. Hier nur mal als Info: OLG Karlsruhe: Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten Palm-Organizer dürfen im Straßenverkehr von Fahrzeugführern nicht benutzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten Palm-Organizer einem Mobil- und Autotelefon gleichgestellt (Beschluss vom 27.11.2006, Az.: 3 Ss 219/05). Sachverhalt Der 42-jährige Betroffene fuhr im März 2005 mit seinem Auto in der Innenstadt von Mannheim, wobei er in der rechten Hand einen Palm-Organizer hielt und hierin gespeicherte Daten betrachtete. Dabei wurde er von einer Polizeistreife beobachtet. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Mannheim erließ daraufhin gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro. Auf seinen Einspruch sprach ihn das Amtsgericht Mannheim mit Urteil vom 30.06.2005 vom Vorwurf der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 1a StVO frei, weil ein Palm-Organizer nicht unter diesen Begriff falle. Dies sah das OLG anders, hob das Urteil des AG auf und verwies die Sache zurück. Bei dem mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehenen Palm-Organizer handle es sich entgegen der Meinung des AG um ein Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Gemessen am allgemeinen Sprachgebrauch und Sprachverständnis lasse sich ein solches Gerät durchaus unter den Begriff des Mobiltelefons subsumieren. Dieses sei zudem nach Ausstattung, Funktion und Zweck zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt. Dass das Gerät auch über weitere Funktionen verfüge, lasse seine Eigenschaft als Mobiltelefon nicht entfallen. Gleiches gelte für den Umstand, dass der Betroffene das Gerät mittels einer «Twin-Card» betreibe, die es ihm ermögliche, wahlweise über ein weiteres Mobiltelefon Telefonate zu führen oder entgegenzunehmen. Deaktivierung der Mobilfunkkarte unerheblich Auch die Tatsache, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Fahrt das von ihm in der Hand gehaltene und bediente Gerät nicht zum Telefonieren, sondern bei deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen des Datenspeichers benutzt habe, führe zu keiner anderen rechtlichen Einstufung des Gerätes. Denn dieses sei auf Grund der eingeführten Mobilfunkkarte auch als Mobiltelefon verwendbar gewesen, auch wenn dieses weitere durchzuführende Bedienungsschritte erfordert hätte. Mobiltelefon wurde auch «benutzt» Der Betroffene habe auch das Tatbestandsmerkmal der «Benutzung eines Mobiltelefons» im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO erfüllt. Eine solche liege nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang. Ob ein «Palm-Organizer» dann nicht als Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sei, wenn eine Mobilfunkkarte nicht in das Gerät eingeführt sei, hat das Gericht offen gelassen. Mmmmmh, Nasebohren ist dann wohl auch nicht mehr zulässig! :o Rolf
  8. Aber das ist doch Wasserstoffperoxydweiß! Rolf
  9. Will auch nackt und geschoren Steine in ein Fenster werfen und dabei Popcorn naschen. 8-) Und frisches Popcorn werde ich mir sicher gleich machen! Rolf
  10. - Und wäscht den Wagen zukünftig woanders! :cry: Rolf
  11. Warum hat er Dir zwei "Knöllchen" ans Auto geheftet. Gleicher Tatbestand? Gleiche Tatzeit? Rolf
  12. Aber der CDI ist noch der alte Motor. Bei dem dürfte das Getriebe übertragbar sein. Vermutlich hat der Japanmotor (Benziner) eine Adapterplatte für die Flansche oder eine andere, austauschbare Glocke. Ist jedenfalls preiswerter, als ein zweites Getriebe zu konstruieren. Rolf
  13. Aber wißt Ihr, was ich vor drei Jahren originalverpackt unten im Musikschrank meiner Eltern gefunden habe? Die Platte wurde 1970 gepresst und man kann sie sehr gut anhören. Wirklich eine schöne Weihnachtsplatte. Erst hatte ich überlegt, sie eingeschweißt zu lassen, weil sie so vermutlich viel mehr wert ist, aber dafür ist eine Platte ja nicht da. Außerdem hätte ich sie sonst ja nie gehört. Rolf [ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 04.12.2006 um 20:36 Uhr ]
  14. Es lebt! Neue Frau? Oder hast Du Deinen Zahnarzt .... :o Rolf
  15. Und noch mehr Perleckerweiß: [ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 04.12.2006 um 22:02 Uhr ]
  16. So lasset diesen zerschlissenen Thread in Frieden eingehen! Amen! :-D Rolf
  17. Na ja, einige Weihnachtsrocktitel gehen ja, aber meistens ist in so einer Sammlung auch Last Chr.... zwischen :o Rausbrennen, ersatzlos weglöschen! :lol: Rolf
  18. Ist halt wie bei Moto Guzzi! Ölstand bei kaltem Motor bei Maximum = Ölverbrauch. Ölstand bei warmen Motor bei Mitte = kaum Ölverbrauch. Wenn dann bei sauberem Motor doch Ölverbrauch feststellbar ist, dann liegt oft ein Verschleißschaden vor. Die Ventilschaftdichtungen können Öl in den Brennraum lassen oder mehr noch die Kolbenringe sind verschlissen. Rolf
  19. Es ist wieder so weit, im Radio sind wieder zunehmend Weihnachtslieder zu hören. Gut, witterungsbedingt sind wir wohl alle noch nicht auf Weihnachten eingestimmt aber muss das unbedingt mit "Last Christmas" von Wham passieren? :o 10 mal am Tag? :o und immer dann, wenn man so etwas überhaupt nicht hören mag, und man den schwuchteligen Georgiboy zu kot... findet :o Gut, dass ich ´nen CD-Player im 42 habe und dann gaaaaaaanz schnell auf Van Halen und Co umsteigen kann. Mittlerweile schaffe ich es bei Gefahr in Verzug in einer Millisekunde den CD-Knopf am Radio zu drücken, selbst im Dunkeln und auf Kopfsteinpflaster. Hauptsache schnell erlöst! :-D Was nervt Euch an der Weihnachtszeit, die wohl mit dem eigentlichen Weihnachtsfest nicht mehr viel zu tun hat? Rolf PS: Ach ja, hier ein interessanter Zeitumrechner
  20. Ja, das Lied ist nicht übel! Rolf
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