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PattyD

Shit Abblendlicht

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Erklärt mir lieber, warum bei neueren Autos immer weniger Wert darauf gelegt wird, z.B. Leuchtmittel auch im Dunkel nur bewaffnet mit nem Feuerzeuglichtschein zu tauschen. Da denkt heute keiner mehr dran, wenn einem tatsächlich mal adhoc beide Lampen gleichzeitig kaputt gehen (nachts im Dunkeln) steht man ganz schön dumm da...und das ist nicht nur auf den Smart bezogen, bei anderen ist es zum Teil genauso schlimm / noch schlimmer.

Ich finde, konstruktionsbedingt sollte man generell Leuchtmittel leicht tauschen können und alle Flüssigkeitsstände leicht kontrollieren / nachfüllen können. Aber konzipiert sind die PKWs nicht mehr so.

 

Da lobe ich mir mein erstes Auto, ein Audi60 :), da ging das ales leicht.


Gruß

Patty

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Spannungsspitzen entstehen durch Selbstinduktion beim Schalten von induktiven Lasten wie Relais, Elektromotoren, Magnetschalter, Zündspulen (Primärseite), aber auch durch schlechte Masseverbindungen der Lichtmaschine (LM-Regler regelt hoch), Lastabwurf durch große Verbraucher wie z.B. Vorglühanlage, elektrische Zuheizer.

 

Übrigens sind die 4V ein sehr gering gewählter Wert. Spannungsspitzen von über 100V sind nicht selten. Allerdings dauern diese auch nur wenige Microsekunden und die Kfz-Elektronik ist darauf ausgelegt. Ein Bleiakku schütz davor natürlich nicht - wie auch? Bei Gleichstrom helfen nur Freilaufdioden und diese werden bei Relais gerne eingespart, da die Steuergeräte vor deratigen Spannungsspitzen geschützt sind.

 

 

In unserem Niederspannungsnetz (Hausstromnetz) treten übrigens Spannungsspitzen "Burst" von über 1000V auf.


451 Würfelblitz (Passion Coupé)

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@ PattyD

Zitiert aus einer Autozeitschrift:

 

Ein neues EU-Gesetz soll den Austausch von Glühlampen in Scheinwerfern erleichtern. Die Rechtsvorschrift R-48 (Ergänzung 07) sieht vor, daß bei allen ab August 2006 entwickelten Neufahrzeugen, also Modellen mit neuer Typengenehmigung, "Leuchten und Scheinwerfer so eingebaut sein müssen, daß die Lichtquelle anhand der Beschreibung in der Bedienungsanleitung mit Bordwerkzeug ausgetauscht werden kann."

 

Ist bei neueren Modellen wirklich wieder einfacher zu machen, der 451 ist doch ein gutes Beispiel :) ;-)

 

Hast Du die alten Glühlampen noch ? Wenn Ja, schicke selbige an den Hersteller, mit Einbaudatum, einige Hersteller senden Dir zumindest kostenlosen Ersatz, wenn die Glühlampen "durchgebrannt" seien sollten, nicht so bei einem Vibrationsbruch.

 

Gruß

 

 

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Hallo zusammen,

einfach das TFL modul von Mister dot com einbauen!

 

 

ich hatte ständig kaputte Glühbirnen auch noch zu meinen For Two Seiten

 

jetzt habe ich meine schon über 1 1/2 Jahre trin un gehen immer noch!

-----------------

crew1gg8.png

bild,Smart-spc-Roadster,weiss,schwarz.png

 

 

 


crew1gg8.png

bild,Smart-spc-Roadster,weiss,schwarz.png

 

 

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Quote:

Am 29.12.2009 um 22:12 Uhr hat smartinatorin geschrieben:
... Spannungsspitzen von über 100V sind nicht selten. Allerdings dauern diese auch nur wenige Microsekunden und die Kfz-Elektronik ist darauf ausgelegt. Ein Bleiakku schütz davor natürlich nicht - wie auch? ...


 

Weil der Blei-Akku wie ein riesiger Kondensator wirkt und jede kurzfristige Spannungsspitze schluckt.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Addi am 30.12.2009 um 19:29 Uhr ]


Gruß

 

Addi

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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