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Beast

CDI Russpartikelfilter und dadurch neu Zulassen und Steuern sparen?

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Hallo, ich habe einen 42 CDI ohne Partikelfilter. Wenn ich nun einen nachrüste, bekomme ich ja förderung (330 euronen?) vom staat. zahelt das dann auch quasi als neuzulassung und ich bekomme dann auch den neuen besteuerungssatz oder bleibt der , weil die erstzulassung 2003 war wie gehabt?

gruss beast


keine

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Bleibt wie gehabt. Es zählt nicht die Zulassung, sonder die ERSTzulassung bzw. das Baujahr. Zumindest wohl bis 2013/2014 für die bestehenden "Alt"fahrzeuge. Dann können wir ja nochmal reden ;-)

 

 

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Außerdem gab's die steuerliche Förderung von € 330,- nur bis 12/08!

 


Wieselchen darf das!!!

sos.jpg

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stimmt nicht mit 12 08 habe dieses jahr auch noch förderung bekommen!

 

 


Smarte Grüße , ToBi

-----------------

 

 

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5a24ba.jpg

 

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Ich dachte auch, dass die Förderung bis zum 31.12.2009 besteht. Muß mich da wohl nochmals schlau machen.

 

 


keine

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Ich hab mir gerade einen gebrauchten DPF gekauft, bekomm ich dann noch die 330 Euro Förderung?

[ Diese Nachricht wurde editiert von GK am 29.06.2009 um 13:16 Uhr ]


Smarte Grüße

Gunnar

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Wenn Du den Pott drunter hast dann mußt Du unter anderem zur Zulassungstelle ... dort bekommste auch die grüne Plakette ... kostet 5 €

 

 

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Schon klar, aber bekomm ich auch noch die 330 Euro Steuerersparnis vom Staat, wenn ich bis Dez. 09 eintragen lasse?

 

 


Smarte Grüße

Gunnar

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das die Förderung nur bis dez. 2009 geht wusste ich gar nicht.

Wieder was dazu gelernt :-D

Ich hab sie auch bekommen :-D


 

smilie_car_020.gif

2010_09_11_7140.JPG

 

 

 

 

 

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    • Moin, sehr geehrte BirgitHH, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung: und: und:   Es kann der Eindruck entstehen, daß die Beobachtete Funktion (der "Übelstand" der seltenen Nicht-Gas-Annahme) mit dem (doch wohl über eine längere Zeit vorhanden gewesenen) zu hohen Motor-Öl-Stand im Zusammenhang stehen könnte......   Wie die Vor-Redner schon schrieben, muß das ja nicht so sein, dafür bräuchten wohl die meisten hier weiterführende Informationen (wie der "Dieselbub" schon schrieb). Z.B. auch, ob das Fahrzeug einer gewissen Wartung unterliegt oder ob man so lange zuwartet, bis es zu technischen Ausfällen kommt oder bei einer technischen Kontrolle (HU / TÜV) die Zuteilung der Plakette wegen erkannter erheblicher Mängel verweigert wird.....   Mir fiel da spontan ein (als "Idee"), daß evtl. ein zu hoher Motor-Öl-Eintrag (über die Kurbelgehäuse-Entlüftung bei aufgeschlagenem/aufgeschäumten Öl) in den Luft-Ansaug-Bereich mit Störung der Sensoren für die Messung der angesaugten Luft (Drosselklappe) vorliegen könnte (Luftmenge, deren Temperatur). Ob nach einer eventuell erforderlichen Reinigung dieses Bereiches ein Neu-Anlernen/Kalibrierung (der Drosselklappe) not-tut, weiß ich nicht.   (Und leider ja: Was der "Dieselbub" auch schon schrieb: Was sich so einige "junge Leute" schon so aus den heute weit verbreiteten Medien so an Fahrverhalten abgeschaut haben und auf "Allgebrauchs-Wagen / Daily-Driver" zu übertragen versuchen (auch das genannte Benutzen beider Füße gleichzeitig für Gas und Bremse)....kann wohl zu einer konstruktiv so vorgesehen Verweigerung der Gasannahme führen.)   (BTW: Was ist eigentlich aus dem "Übelstand" mit dem RDKS (aus 2022) geworden. Leider gab es da keine Rückmeldung / Beseitigung des "Übelstandes" / Auflösung des Rätsels.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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