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Wiesel

Instrumentenbeleuchtung dimmen

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Moin !
Reich wird man ja bekanntlich nicht von dem, was man einnimmt, sondern von dem,was man nicht ausgibt.
Hätte der Smart einen Schalter zum Zirkapreis von DM 1.99, könnte man,wie bei jedem anständigen Auto, bei nächtlichen Überlandfahrten die Instrumentenbeleuchtung dimmen. Nun darf man sich selbst überlegen- was für einen Schalter wo und wie anschließen ?
Wer hat die erleuchtende Idee ?

Wiesel


 

 

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Hallo,
nette Idee, habe aber auch keine zündenden Einfall, trotzdem viel Spass beim Ausdenken


Viele Grüsse Stefan

23ae712d3cf6ae2e829af4599d2882cf_1.jpg

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noch ne Idee,
fahr´ zu Deinem SC und lass Dir die gewünschte Helligkeit einstellen...
Gruß,
Rolf


max the reduced...

 

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Hi Rodi,

Rotstift raus und "Thema verfehlt".;-)
Wird wohl eher ne Lösung gesucht um das ganze an die jeweiligen Lichtverhältnisse anzupassen. Da bringt ein einmaliges Einstellen wohl kaum etwas.

greetz

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Hi!

Das mit der nicht-dimmbaren Beleuchtung greift wohl immer weiter um sich. Bei Ford erhält man in Focus und Mondeo nur bei der GHIA-Ausstattung (das ist die "noble") einen Dimmer.
Ehrlich gesagt, habe ich bis jetzt vielleicht 2,3 Mal daran gedreht. In meiner ganzen, immerhin 10 Jährigen Autofahrergeschcihte. Dafür war der Dimmer in meinen beiden Golf II kaputt (Wackler).

-----------------

smarten Gruß,
Stefan (00547)




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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@ Bambus:

schule05.gif

Gruß,
Rolf


max the reduced...

 

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@ Rodi:
Wieso habe ich mit so einer Reaktion gerechnet?:-D

Gruß

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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