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Moeppel

Langes Motorleben auch ohne Ölabscheider ?

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Hallo :)

 

Smartie hat jetzt 16.000km auf der Uhr, ist ein 450er EZ 2007... Habe schon oft was über den legendären Ölabscheider gelesen. Braucht man den wirklich, damit der Motor seine 150.000+ lebt, oder geht es auch ohne ?

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Du hast nen Diesel der kann das auch ohne ab. Und bitte 16tkm sind doch noch kene Laufleistung. :roll:

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spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Der Diesel braucht nicht unbedingt einen Ölabscheider, da er eh ein "Ölbrenner" ist.

 

Der Abscheider hat aber dennoch den Vorteil, dass der Ansaugtrakt und Ladeluftkühler sauberer bleibt und es an den Schläuchen keine Sitsche rausdrückt.

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Spritmonitor.deSuper, nicht Diesel!

 


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Spritmonitor.deSuper, nicht Diesel!

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`2003er 42 CDI mit ca 130.000km

Hallo,

habe den gesamten Ansaugtrakt von Luftfilter bis zum Schlauch zur Ansaugbrücke zur Inaugenscheinnahme ausgebaut. Lediglich der Turbo blieb unangetastet.

Ergbnis:

Alle Teile relativ sauber - lediglich im LLK stand unten etwa Öl. Das (2.) Mischerventil war - trotz seit einiger Zeit stillgelegtem AGR - am Ventil unter dem Blechplättchen zu etwa 2/3 mit Ruß zugesetzt. Dieser Dreck stammt wohl noch aus der Zeit (ca. 40.000 km) vor dem Stillegen der AGR.

Also den LLK mit Petroleum durchgespühlt, die Schläuche innen etwas ausgewischt und das Mischerventil mit Bremsenreiniger gereinigt - das war´s.

Der Entlüftungsschlauch vom Zylinderkopfdeckel zum Ansaugrohr (vom Luftfilter) des Tuboladers war unten am Ansaugrohr relativ versifft - kein Wunder: Der Entlüftungschlauch ist ediglich gesteckt und nicht etwa durch eine Schlauchschelle fixiert.

Blick in den Turbolader: Sieht fast neu aus - und keine Ölablagerungen. Ganz leichtes Spiel in der Achse (schein normal zu sein). Ledigich der Ölzu- und Ablauf des Laders sind total korrodiert - diese Röhrchen sind von schäbigster Qualität - und wurden gewechselt.

Ich halte den Ölstand relativ weit oben und mache ca alle 5.000km einen Ölwechsel (Shell 10W40 LL).

Fazit:

1. Der CDI braucht keinen Ölabscheider.

2. Der Turbo müsste locker über 200.000 km halten.

3. Man sollte ein Auge auf das Mischerventil haben.

4. Das Öldurchdrücken an einigen Teilen des Ansaugsystems sieht (beim CDI) zwar heftig aus - es ist aber trotzdem im Inneren relativ sauber.

Gruss

Emil

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von emil am 25.09.2008 um 15:49 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von emil am 25.09.2008 um 15:50 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von emil am 25.09.2008 um 16:39 Uhr ]


Gruss

Emil

 

 

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Quote:

Am 25.09.2008 um 15:47 Uhr hat emil geschrieben:
Ich halte den Ölstand relativ weit oben und mache ca alle 5.000km einen Ölwechsel (Shell 10W40 LL).

Das sind ja bei CDI-typischen Fahrleistungen mindestens3 Ölwechsel pro Jahr... :o

 

Gruß

Salzfisch

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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 134.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 25.09.2008 um 16:00 Uhr ]


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 355.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Hallo,

ja - so etwa 3-5x pro Jahr bei 25-32.000km Jahresfahrleistung (Intervall also etwas über 5.000 km). Ich bezahle beim lokalen Euromaster mittlerweile incl. Filter EUR 30,- pro Ölwechsel mit Shell 10-W40 LL und erhalte jedes mal noch 1/2l Öl in die Nachfülldose gekippt.

Das sind also gut EUR 150,-/anno - wenn in der Zeit zum Vergleich nach SI etwa 3 Ölwechsel beim Smartcenter fällig währen, würde der Aufwand wohl höher sein!

Dadurch ist Ölalterung- und Verschleiß kein Thema mehr und der kleine CDI Turbomotor wird trotz hoher thermischer Belastung immer mit relativ guter Ölqualität versorgt.

Das ist - wie gesagt - meine Erfahrung und Meinung aus zusammengenommen fast 400.000 Smart CDI Kilometern. Ich hatte noch nie einen Motorschaden zu verzeichnen - lediglich eine Railpumpe musste ersetzt werden (hätte auch instandgesetzt werden können).

 

Gruss

Emil

 


Gruss

Emil

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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