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Fahim

145/55 Reifen am 450er 3L CDI

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

ich war heute beim SC um diese Freigabe für 145er Reifen an der Vorderachse zu holen. Die meinten zu mir nach einiger Recherche, dass dies nicht möglich sei. Die haben mir auch einige Seiten ausgedruckt mit Rad- und Reifenkombinationen, welche mit einer Ausnahmegenehmigung möglich sei. Mein 2000er CDI (ohne ESP) war nicht dabei.

 

Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass dies problemlos möglich sei (ich verliere nur meine 3L Zulassung die eh nichts mehr bringt).

 

Hat eventuell jemand diese Genehmigung vom SC vorliegen oder kann mir sagen wie ich die kriegen kann? Oder hat die evtl. jemand und kann mir davon eine Kopie zumailen?

 

Vielen Dank im Voraus

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Kommt wohl immer drauf an auf wen du gerade triffst. Ich habe auf meinem 2002 cdi vorn die 145'er drauf und auch eingetragen. Bevor du fragst: Nein ich habe das Gutachten/ die Freigabe nicht mehr. Ich hatte aber damals definitiv eine von Smart.

 

Da ich damals das gleiche Problem hatte siehe meinen alten Thread hier

 

Und hier die Freigabe von Smart. (Gerade in meinem alten Thread gefunden)

 

PS: Wichtig ist die Typnummer deines Smarts. Freigabe gilt nicht für alle Typen. Typnummer ist in Freigabe angegeben. Alle mit einem Sternchen markierten Stellen können frei ersetzt werden.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Buell am 19.06.2008 um 10:11 Uhr ]


42 CDI: image_122535_1.png

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Hi Buell,

vielen Dank für die Infos. Die Eignungserklärung wird wohl passen, meine EG-Nummer hat nur die 10 am Ende. Auf dem Dokument steht aber ab... 07.

 

Hoffe das es klappt :)

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und ???? Geklappt :-? hab 145 er Winterreifen gekauft und nu ?

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franky6901nj4.jpg

TESTrunning_franky69nl1.gif

 

 

Spritmonitor.de

 


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War noch nicht beim Zoll, aber denke das müsste klappen...

 

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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