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MichaelBausS

Navi im Smart

Empfohlene Beiträge

Halli Hallo

Hat jemad schon erfahrung mit einen Navigationsrechner im Smart ??

Ich möchte mir demnächst das VDO MS 3100
holen.

Jetzt weis ich nicht genau ob mein kleiner ein Speed Puls geber hat !!

Kann mir jemand ein paar tipps geben wo ich die komponenten unterbringen kann !!

Wie zB. die Navi Antenne normalerweise wird der ja am dach montiert aber da ich ein Cabrio habe fällt das weg!!

Gib es platz dafür unter den servies gittern ??

Wen ihr ein paar Bilder habt könnt ihr mir ja ein paar mailen !

Im Voraus Danken

Michael B aus S :roll:

Busche-Michael@t-online.de


Auto: Smart Cabrio

Headunit: Pioneer DEX-P99R

AMP: Genesis Five Channel

High: Scan-speak

Mid: Micro-Precision Serie 5

Low: DLS 15W40

Battarie: Optima Blue Top

 

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Hi Michael B aus S, :)

zum Thema Speedimpulse schau z.B. mal unter Mal wieder Navi oder Speedimpuls für Navi??
Mehr Beiträge gibt es über die Suchfunktion

Bei Goykos Navi haben wir die GPS-Antenne unter das Frontpanel montiert (mittig, möglichst weit vorne auf die Crashbox/Querträger montiert. Der Empfang war deutlich besser als hinter der Frontscheibe.

-----------------
Smarte Grüße

Michael R. aus K. am R. alias Elmar ;-)


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 05.10.2001 um 19:12 Uhr ]

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Hallo Michael beim Speedimpuls kommt es auf das Baujahr deines Smarts an so ab MÄrz 2001 sollte es im Tacho vorhanden sein und du must nur noch den Kabelsatz montieren und vom Smartcenter freischalten lassen sollte er älter sein kannst du die Tachoeinheit für ca 150 DM oder so tauschen lassen . Die GPS Antenne würde ich auch unter dem Armaturenbrett oder unter dem Frontpanel montieren meine ist unter dem Armaturenbrett ziemlich in der Mitte Nahe der Frontscheibe auf einen Träger geklebt und es funktioniert wunderbar.


gruß Utzle :-D:-D

 

IMG_0005-2.JPG

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Hallo Michael falls du den Hallgeber brauchen solltest für den Speedimpuls , so könnte ich dir diesen für den halben Neupreis verkaufen da ich von meinem Smart den Hallgeber noch übrig habe . Neupreis ca. 200 .- DM für den Hallgeber der übrigens auch von der Firma VDO ist . Bei Interesse ruf mich an unter 0163 2500750thdsmart@web.de

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Danke Danke

Was muss ich den bei diesen teil austauschen.
Und wo und Wie,und Was ??

ich hab noch nicht so die peile von der karre, hab meine kleinen noch nicht so lange.



:-D
-----------------
Michael B


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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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