Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Klaus_S

Kupplungsschlupf und Regelkreis Abgasrückführung

Empfohlene Beiträge

Hallo -

unser 42 cdi 8/2001 kommt beim Anfahren überhaupt nicht in die Gänge - "beschleunigt" wie ein Krankenfahrstuhl. Habe daher in der freien Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen lassen. Ausgeworfen wurde u.a Fehler P2411=Kupplungsschlupf Maximalwert überschritten und P1403 bzw. P1401=Regelkreis Abgasrückführung. Laufleistung bisher 120.000km und noch kein Software-Update. Wem fällt dazu was ein? Kann die Kupplung für den fehlenden Schub beim Start verantwortlich sein?

Danke für jeden Tipp!

Gruß

Klaus

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dazu fällt mir das Mischgehäuse ein.

Muß warscheinlich mal gereinigt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke mal Kupplungsschlupf max-wert überschritten heisst das die Kupplung schleift und nicht 100%-tigen Kraftschluss zwischen Motor und Getriebe zulässt. Entweder ist die Kupplung am Ende oder der Kupplungsaktuator kann noch anders eingestellt werden

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also es sollte doch eine Unterscheidung möglich sein, ob der Motor wegen des verkokten Mischgehäuses schon gar keine Leistung entwickelt oder ob der Motor seine normale Leistung hat und diese wegen einer durchrutschenden Kupplung, die am Ende ist, nicht auf das Getriebe und die Räder übertragen werden kann.

Ich würde auch eher auf ein zugekoktes Mischgehäuse tippen, aber aus der Ferne ist das natürlich immer schlecht zu sagen.

Aber wenn bei der Kilometerleistung am Mischgehäuse noch nie etwas gesäubert worden wäre, liegt der Verdacht schon nahe, daß das problem dort zu suchen ist.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 29.11.2007 um 15:59 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gar nicht ahnungslos - Tipp war richtig - nachdem das Mischgehäuse jetzt gesäubert ist und 3 neue Glühkerzen drin sind, läuft der Kleine wieder normal. Seltsam nur, dass der drastische Leistungseinbruch nur im Drehzahlkeller festzustellen war - weiter oben kam dann der Schub trotzdem .....

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.092
    • Beiträge insgesamt
      1.614.072
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.