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p1c4rd

ENDLICH ein bild von dem kabel bezüglich raodster schaltwippen im 42

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so leute

 

hier ist endlich das bild von dem kabel, dass man umstecken muss, wenn man ein raodster schaltwippenlenkrad im 42 hat und die upe und die wippen nicht funktionieren.

 

das kabel ist normalerweise nicht so offensichtlich. man muss ein wenig rumfummeln und kramen. meins kam zum vorschein als wir den sicherungskasten runtergeklappt hatten.

 

ist auf jedenfall ein BRAUN WEISSES:

 

lenkrad.JPG

 

grüße aus der eifel

 

fabi

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front-forum.jpgheck-forum.jpgscheinwerfer-forum.jpg

 

ja den hab ich kaputt gemacht 1

 

ja den hab ich kaputt gemacht 2

 

ja den hab ich kaputt gemacht 3

 


Citroen DS3 THP

www.ds3.eu

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Hallo

 

Warum muß´man das Kabel umklemmen und mit welchem Kabel muß man es verbinden ???

 

 

 

Smarte Grüße Frank :-?


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das bild gibts schon im Forum 8-)

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Die Lenkräder sind meiner Meinung nach identisch .

 

Im SC sagte man mir bei der Freischaltung auch , das ein Kabel umgesteckt werden musste .

 

Hab mir aber keine Gedanken darüber gemacht , Hauptsache war , das es geht .


Greetz S-R 224012.png PtXpo0gh.gif

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Jepp. Das Kabel muss bei jedem (ab 2003) der das Lenkrad mit Wippen einbaut umgesteckt werden. Das ist die Verbindung zum Schalthebel. Bei den Älteren (glaub von 01 bis 02) gab es auch so ein Stecker unter der Mittelkonsole, der wurde dann mit dem Brabus-Steuergerät verbunden.

 

 

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die hupe geht auch über das kabel.

 

wenn also nach dem lenkradtausch weder die schaltwippen noch die hupe geht muss das kabel umgesteckt werden.

 

und das muss an das andre kabel gesteckt werden was da drangetapt ist.

 

aber die die diese information brauchen werden schon wissen was gemeint ist....


Citroen DS3 THP

www.ds3.eu

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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