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Hennig-Motorsport

Kopie CoC

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Hallo,

Nachdem der Sommer kommt und ich die Serienreifen wieder bei meiner Freundin draufgemacht habe und mir angeschaut habe, wollte ich nun doch unsere schönen Alu´s aufziehen.

Nur dank des neuen Fahrzeugscheines sind ja keine Eintragungen mehr da.

Smart und einige andere Foren sagen wenn es Sereingrößen sind, einfach mit rumfahren ist erlaubt. Nur wenn ich angehalten werde und nichts vorweisen kann ?? Klar unser Freund und Helfer kennt auch ALLE Seriengrößen von ALLEN Autos und sagt ist ok fahr weiter.

 

Gibt es eine Kopie irgendwo von einm 42Cdi evtl. Cabrio oder einfach nur Cabrio wo die 175/55/15 195/50/15 Kombination draus ersichtlich ist ? Hilft ungemein bei der argumentation wenn man sowas vorweisen kann.

 

Gruß Michael

 

 

Ich sehe gerade einen Beitrag erst obwohl ich schon solange hier mitlese, in meinem BMW Forum sind es schon 250. Ich schäme mich ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Hennig-Motorsport am 29.03.2006 um 16:17 Uhr ]

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Der CDI darf keine größeren Reifen als die 135/145er und 175er hinten fahren solange er nicht in Euro 3 umgeschlüsselt worden ist. :)

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Steuerlich Ja aber nicht rechtens denn die BE sieht nur maximal 145er Reifen an der Vorderachse am CDI vor.

Auch in den neuen CDI´s sind keine anderen Reifen bei dem 3L Status eingetragen d.h. wenn du die Corelinefelgen bestellst beim CDI ist auch der 3L Status nicht drin.

Mit RPF gibt es sogar keine BE mehr für die Breitreifen bzw. die Pulse Version gibt es fürn einen CDI nicht mehr. :)

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ja nur das Probelm ist, ich hätte ne Eintragung machen lassen für 175 vorne. Jetzt kommt der neue Schein und da steht die nimmer drin.

Smart sagt alles was es an Serienbereifung gibt ist laut CoC/Neue Papiere so oder so erlaubt.

Nur gibt es keine Eintragungen mehr. Fahren darf ich das jetzt eh.

Aber bei ner Kontrolle ?? Wer hat Ahnung davon ?

Und bevor es Stress gibt lieber was in der Hand haben .

 

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Bei einer Kontrolle muss der kontrollierende Beamte nachweisen das was verbaut ist nicht rechtens ist kann er das nicht muss er dich fahren lassen, aber er kann anordnen das ein Sachverständiger sich das Fahrzeug ansieht. Wie es dann mit den Kosten für diese Untersuchung aussieht kann ich dir nicht sagen.

Was mich viel eher stören würde wären die Versicherungsrechtlichensachen z.B. im Falle eines schweren Unfalles.....

Also dann lieber 40€ für eine Abnahme zahlen und mit dem Gewissen unterwegs zu sein das alles rechtens ist.

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Also da ich mich schon mit dem Thema befast habe kann ich euch eine gute Antwort geben *g*

 

Also erst wenn ihr Reifen aufzieht die nicht in den Serienbereifungen (für euere Modelle) sind MUSS nebenbei noch das Gutachten mit der bescheinigung der Eintragung vom TÜV mitgeschleppt werden. (wenn ihr einen neuen schein habt ?!)

 

Solltet ihr dann ohne gutachten und eintragungschein rumfahren muss der Schnittlauch *g* erst prüfen "darf der das so oder nicht". wenn nicht muss ein beweiß nachgeliefert werden (sollte man Papiere nicht dabei haben) ansonsten werden nachträglich die Strafen geschickt *g*

 

schön kompliziert *g*

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Alles richtig, aber......

Wir hatten im alten Schein für vo. 135 & 145 eingetragen. Im neuen nur noch ein paar (frag mich nicht welche Breite).

So was ist wenn ich mit den nicht (mehr) eingetragen fahr ? Ich darf das aber es steht nirgends und das wird Probleme bei Kontrollen geben. Oder soll ich nun noch mal alles eintragen lassen ? Ne, das kann es nicht sein.

Desweiteren sind nun ALLE Seriengrößen sofern sie im CoC stehen erlaubt.

 

Also wenn man nun den neuen Schein bekommt ist das ein Riesen Chaos.

 

Wenn ich jetzt 5 verschiedene Reifengrößen hab eintragen lassen auf altem Schein, krieg ich ja nicht alle in den neuen übernommen.

Und wenn ich mit einer der (erlaubten) aber nicht übertragenen Größen fahren will ?? Und wenn es für den Smart 42 175 vo und hi. 195 ab Werk gab darf ich das eintragungsfrei fahren.

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So weit ich weis steht entweder die KLEINSTE Rad/Reifengröße im schein oder GRÖßte Rad/Reifengröße. Möchte mann also dann einen breiten satz felgen kaufen MUSS man sich erst darüber informieren ob die Reifen noch eingetragen werden müssen oder nicht bzw ob die ABE und Eintragung mitgeführt werden muss.

 

Zudem wird das ein ziemliches gewussel geben da nicht mal die Reifenverkäufer wissen was SERIE MAXIMAL auf den smart gezogen werden darf .. dsa heißt die müssen immer erst eine Anfrage stellen ob das ohne oder mit Eintragung geht .. toll

 

Ich weiß nicht mit dem neuen schein soll eigentlich alles einfacher sein .. ich muss ehrlich sagen das ist weider eine scheiß investition vom Staat die absolut keinen sinn hat und nur ärger macht für alle beteiligten.

 

Das ist genauso wie sie die FArbe vom ARbeitsamtloge von Rot weiß auf weiß rot gewechselt haben .. hat ja nur ein paar millionen gekostet *lol* und das arbeitsamt finden die Leute genauso mit dem alten Loge *lol*

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Hallo Henning

ich habe ein CDI Cabrio mit vorne 175 hinten 195 original eingetragen.

Ich kann Dir gerne ne Kopie von meinem Schein/Brief geben was Du dann den Grünen mit vorzeigen kannst.

Kannst ja bescheid geben falls Interesse besteht.

Gruß André

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God bless my Smart

Smart Pulse CDI Cabrio

 

image_113892_3.png

 

 


Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

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My Smart

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Servus!

 

Hatte das Problem mit meinem Auto und den Winterrädern. Serienmäßig wird die Mühle mit 225/45 17 ausgeliefert. Die Winterräder aber hatten 205/55 16 (oder so ähnlich). Das ist auch die Standardbereifung der anderen Ausstattungsvarianten.

Was nun gefahren werden darf ohne Eintragung bzw. Abnahme, steht in der EWG, die man ja zusätzlich zum Fahrzeugschein mitführen muss. Irgendwo ist darin ein Punkt Rad/Reifengröße. Da steht eine Größe (bei mir die der Winterräder bzw. üblichen Ausstattungsvarianten mit kleineren Rädern). Der letzte Punkt in der EWG behandelt zusätzliche Bemerkungen. Und da standen dann auch die größeren Räder drin, die auf der Sportversion montiert sind. Dabei ist auch die Einpresstiefe festgelegt. Liegt den Rädern eine ABE bei, kann man darauf aber pfeifen. Nur muss man den Wisch immer mit dabei haben.

Es ist also nicht nur der Schein, sondern auch die EWG immer mitzuführen.

 

Hoffe, das löst das Problem. Oder war verständlich. ^^

 

EDIT: Hm.. war wohl schon bewußt, seh ich grad -> CoC = EWG. Hast du deine Kugel mit neuem Schein gekriegt? Oder hast du umschreiben lassen? Wenn neu, dann sollte die EWG alle Fragen beantworten. Wenn umgeschrieben: Wie hast du dann vorher argumentiert? Hast du nen Pulse? Irgendwie wirr.

 

Schönen Gruß,

Baschti

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Baschti am 29.03.2006 um 22:12 Uhr ]


 

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@Henning du hast ne mail

Gruß André

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Smart Pulse CDI Cabrio

 

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Gruß André

 

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Smart 453 Passion in schwarz

 

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Also ich hab auch ne Mappe mit der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Auslieferung meines Wagens mit dabei bekommen.

Dort steht aber extra drauf:

Bitte sorgfältig aufbewahren,jedoch nicht im Fahrzeug!!!

Ich habs zu Hause bei meinen Papieren und schleppe es auch nicht mit im Wagen rum.

Gruß André

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Smart Pulse CDI Cabrio

 

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Gruß André

 

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Smart 453 Passion in schwarz

 

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Und bei Ummeldungen gibt es den neuen Schein aber man hat wegen alter Zulassung keine CoC oder EWG.

Und dann :o

Laut Aussage von SMART selber und anderen Foren sind Seriengrößen immer erlaubt egal ob eingetargen oder nicht und der Rest ist Problem des TÜV Polizei oder wem auch immer.

 

Aber das wird halt irgendwann Zanke geben.

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Da sacht auch jeder was anderes... Feine Sache.

 

Wende dich doch einfach mal an den TÜV oder die nächste Zulassungsstelle.

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So - Zulassungstante meldet sich auch hier mal eben zu Wort... :-P

Die COC-Bescheinigung muss NICHT mitgeführt werden. Hat ja auch nicht jedes Fahrzeug eine (speziell ältere fahrzeuge)...

Am einfachsten ist es, wenn Du bei einem Fahrzeug, dass ursprünglich mal einen "alten" Brief bessen hat, bei der Ummeldung auf die neunen Zulassungsbescheinigungen den entwerteten Brief wieder mitnimmst - dann hast Du nen guten Überblick, was Du fahren darfst (was also werkseitig eingetragen ist) und was nicht...

 

Ich empfehle Dir, mal DIESEN fred hier durchzulesen - da hab ich mich zu den Rad-/Reifenkombis und den Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen bereits ausgelassen...

 

Und das hier hab ich im 44Forum u.a. dazu geschrieben:

Quote:
Die COC-Bescheinigung ist NICHT vorgeschrieben! Wird aber eigentlich bei allen neuen Fahrzeugen mit ausgehändigt.... Es kann bei "älteren" Fahrzeugen vorkommen (bei meinem Octavia aus 11/2004 ist es auch so), dass zu dem Fahrzeug keine COC-Bescheinigung augehändigt wird... Das ist je nach Hersteller/Händler verschieden...

Fahrzeug-Halter, die KEINE COC-Bescheinigung haben und jetzt die neuen Zulassungspapiere bekommen, sollten die Zulassungsstelle um Aushändigung des entwerteten fahrzeugbriefes bitten (in der Regel geben sie den raus - wandert sonst eh nur in die Ablage ) oder den Fahrzeugbrief kopieren!
Ruf einfach mal bei Deiner Zulassungsstelle an und frag sie freundlich, ob sie Dir den entwerteten Brief geben...

Es macht keinen Sinn, die COC-Bescheinigung einzuscannen - sie ist genauso individuell wie ein Fahrzeugbrief... Daher wäre das Unsinn ...

Bzgl. Polizeikontrollen: Eigentlich (so sollte es zumindestens sein) hat die Polizei die Möglichkeit, bei Unklarheiten die Fahrzeugdaten einzusehen... DU bist der Polizei gegenüber nicht beweispflichtig - sie müssen Dir nachweisen, dass du z.B. die felgen und Reifen (nicht) fahren darfst... Hoch lebe die EU *lol*...



Nochmal etwas zur COC-Bescheinigung:
Was ist ein COC (=Certificate of Conformity) bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung?
Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen.

Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das so genannte COC (=Certificate of Conformity).
Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt und ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Die Ausstellung erfolgt für alle Fahrzeuge, die nach EG-Betriebserlaubnis produziert wurden.

AISA bei smart.de sagt folgendes:
Bitte kontaktieren Sie für ein certificate of conformity bzw. eine EWG-Bescheinigung das smart center, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Dort erhalten Sie die entsprechenden Informationen zum certificate of conformity sowie Informationen über die Abwicklung.
Die Erstellung einer EWG-Bescheinigung kann kostenpflichtig sein.

oder einfach dahin wenden:
smart gmbh
Relationship Management
Postfach 2060
HPC H205
71010 Böblingen
Telefon: 0180 2 28 02
Fax: 0180 2 33 66 55
eMail: info@smart.com

 

So - wenn noch Fragen dann büdde PN an mich :-D...


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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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