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moody

Alufelgen für cdi

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Hallo Leute,

ich bräuchte da mal eure Hilfe.

ich fahre einen Cabrio cdi bj 03/01 mit trust+ nun wollte ich mich für 16er mit Misch-Bereifung entscheiden (am besten Monoblock VI) und habe von sc gehört, dass das bei einem smart mit trust+ nicht geht und ich auf jeden fall 15er nehmen muss.

Kann mir jemand sagen, ob das stimmt oder nicht?

danke für eure antworten

g moody

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hab gleiches bj und habe die 17 zoll lorenzer drauf siehe signatur :-D

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axo ist auch ein cdi

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hi rio

hast du es durch einzelabnahme eintragen lassen?

den die lorinser passen doch nur mit esp auf den kugel? :-?

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NEIN DAS STIMMT WAR KEINE EINZELABNAHME NUR NORMALE ABNAHME

 

WER DAS GESAGT HAT DAS DIE NUR MIT ABS FUNKTIONIEREN HAT KEINE AHNUNG

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Uaaaaaaaar hab sie auch druff auf nen CDI :lol: :lol: Eintragung auch kein Problem ;-)

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Shit was nen Alter Threat ist das denn ,Sorry :o :o :o :o :o :o :o

 

 


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kein Problem,

für einige (viele) immer interessant.

 

Das mit Trust und ESP hatte ich auch gelesen.......

 

Jetzt seh ich klarer. :)

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ob des ein alter tread ist, ist doch egal...

 

warte mal, muss in der History schaun, gabs ab Bj 03/01 schon den Newliner, denn auf den Oliner passendie Lorinser nicht,lt. Lorinser in Winnenden, habe damals mit Hr. Meyer gesprochen, auf den Newliner passen die allerdings schon drauf,doch nach deinen Scheinewerfern an zu vermuten, hast du einen Newliner, denn es im März 2001 noch nicht gab....


heikorunningsmartklein.gif
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Hat den der Newliner auch ein anderes Fahrwerk ?

 

Ich fahre ein Cabrio, Bj.01 Benziner.

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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