Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Chris_

Nebelscheinwerfer nachrüsten

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

 

Ich hab' gedacht mit den NSW sei es ganz einfach, jetzt liegen hier zwei neue Scheinwerfer samt Schalter rum.

 

Zu blöd nur dass mein Smart (Cabrio 2003) keine Kabel hat.

 

Wer weiß denn:

- wo es einen Kabelsatz gibt,

- man die Stecker und das Relais kaufen kann

- und das ganze angeschlossen wird (schaltplan)?

 

Danke vorab!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo und willkommen erstmal im Forum :)

Ist Dumm gelaufen, da haste recht.

Fertigen Kabelsatz kannste knicken, gibbet net. Wär wohl bei den smart Preisen auch zu teuer.

Das benötigte Relais gibt bei ATU, Bosch oder jedem beliebigem Autozubehörhandel.

Kabel bekommst du dort auch, halt von der Rolle.

 

Nach nem Schaltplan müßte ich morgen mal schauen, hab ich nur in Papierform.

 

Mußt halt beachten das die NSW nur angehen dürfen wenn mindestens das Standlicht an ist.

Ob die ausgehen müßen wenn das Fernlich eingeschaltet wird weiß ich jetzt grad nicht.

Ich schau morgen mal nach dem Plan.

 

-----------------

byEbyE vom MischungsMicha

Die Sig ist hier!

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mal so ne Frage, darf man mit Standlicht fahren?

 

Seh andauernd irgendelche Autos die das Standlicht anhaben, aber standlicht heisst ja nicht umsonst standlicht. Diskutiere ich jetzt schon fast ne Woche mit nem Freund von mir und keiner von usn beiden weiss so recht bescheid.

 

Wisst ihr da was?

-----------------

einzelbild.php?id=213587&quality=80&maxpixel=800&identifier=58f531ccb4einzelbild.php?id=248505&quality=80&maxpixel=800&identifier=52d6dd5215einzelbild.php?id=199437&quality=80&maxpixel=800&identifier=4daa0575f5

Bob die

Reggae.GIF

Kugel

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sobald sich das Fahrzeug bewegt muß entweder das Abblendlicht eingeschaltet sein, oder das Licht aus.

Das Standlicht dient nur der Umrissmarkierung.

Das Fahren mit Nebelscheinwerfern und Standlicht ist überigens auch nur dann gestattet wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.

 

-----------------

byEbyE vom MischungsMicha

Die Sig ist hier!

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

bei bmw diese angel eyes sehe ich auch sehr oft wenns anfängt dunkel zu werden. darf man das denn? die sind doch auch nur sowas wie standlicht oder?

 

 


avage5.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Mit Nebelscheinwerfern darf man nur bei Nebel, Schnee oder starkem Regen fahren, dann aber auch zusammen mit Standlicht. Wobei sich letzteres nur bei wirklich dicker Erbsensuppe empfiehlt. Dann nämlich wird das normale Abblendlicht, dort vor allem der Lichtfinger nach rechts, zu einer Gardine. Der NSW unterstrahlt das alles.

 

Ich hatte schon ab und zu die Situation, wo ich nur mit den Neblern vorwärts gekrochen bin.

 

Gruss

 

Schnaeutz

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Es ist laut STVO verboten mit *nur* Standlicht zu fahren. Dies gilt am Tag sowie bei Nacht. Ebenso ist es verboten die Nebelscheinwerfer einzuschalten wenn dies nicht erstattet ist (schlechte Sicht: Regen, Schnee, Nebel)

 

Wenn ein Polizist schlechte Laune hat kostet das Standlich IMHO 15 Euro. Obwohl ichs absoluten Schwachsinn finde. Besser Standlicht als gar kein Licht......

 

Ihr findet das alles in §17 des STVO unter "Beleuchtung"

 

 

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

 

Nur was ich mich jetzt schon immer efragt habt. Wieso darf die Polizei nachts mit Nebelscheinwerfern rumfahren?

 

:-?

-----------------

mysmart_sig2.jpgMarkus [me»mysmart.tk]

online?icq=86087037&img=21 spritmonitor.de

 

banner_small.gif

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:
Nur was ich mich jetzt schon immer efragt habt. Wieso darf die Polizei nachts mit Nebelscheinwerfern rumfahren?

 

Weil die grün-weise Autos haben. Spaß beiseite, hast du mal erlebt das die Polizei einen Streifenwagen anhält und nach den Papieren fragt? :roll:

Hier fahren die Kandidaten mit Springlicht in den Scheinwerfern rum, ist lut StvO und StvZo verboten. Bei Zivilstreifen halten die sich auch nicht mehr mit Aufsetzblaulicht auf, nein die haben hinter der Windschutzscheibe bleue LED-Flasher. Dumm nur das eigendlich nichts von Innen nach Außen strahlen darf.

Wer aber soll es kontrollieren?? :-x

 

-----------------

byEbyE vom MischungsMicha

Die Sig ist hier!

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   (Ich "gieße mal ein wenig Öl ins Feuer"):   Auf die Bemerkung: Laut Wikipedia lag im Raume "Husum" (Nordfriesland, Schleswig-Holstein, Westküste) eine geschlossene Schneedecke nach diesen Ereignissen an 67 Tagen (wenn DAS nur wenige Tage sind ?).   Auf die Bemerkung: Mit einem Leergewicht um die 800 kg (mit Personen und Gepäck dann ca. 1000 kg) finde ich den Smart 450 nun nicht sooo leicht.....(daß es nun auch deutlich schwerer (schlimmer) geht, steht außer Zweifel und beweisen ja viele der neueren Kreationen der Industrie.....).   Auf die Bemerkung: So viel muß man nun gar nicht ausgeben: Habe mal eben für den 450er NEUE Winterreifen aus aktueller fernöstlicher Produktion (aktuelle DOT) bei "Ibäh" recherchiert (135er und 175er / also SERIE): Es ergibt sich ein Gesamtpreis für alle 4 Reifen von 150,42 Euro (incl. Steuer und Versand). Dann noch je nach eigenem Gusto selbst montieren/wuchten (ggf. "Autoselbsthilfe") für geringe Beträge.....   Zur Erinnerung nochmals die Vorgaben des Verordnungsgebers: Mindestprofiltiefe 1,6 mm, keine Risse. Hersteller und Alter sind nicht relevant.   (Ich hatte es schon mal erwähnt: Die hiesige technische Kontrolle (GTÜ) hat in 09/2024 an einem "wolfsburger Qualtätsprodukt" Reifen eines chinesischen Herstellers aus Produktion Ende 2008/Anfang 2009 (gem. DOT, also somit 15 Jahre alt) nach seeehr ausgiebiger Prüfung mit 2 Prüfern (alle 4 Reifen) für VERKEHRSSICHER erklärt (Mindestprofiltiefe deutlich über 1,6 mm, keine Risse). Diese Reifen hatte ich um 2010 herum "geschenkt" bekommen, wären sonst "entsorgt/verschrottet" worden...   Bitte nicht mißverstehen: Natürlich kann jeder nach eigenem Gusto die genannten Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit übertreffen.   Außerdem m.M.: Die Hauptunfallursachen sind doch wohl "unangepaßte" / zu hohe Geschwindigkeiten und zu geringe Sicherheitsabstände. Wenn man sich da mal selbstkritisch fragen und ggf. "zurücknehmen" könnte, wäre doch schon viel erreicht (neben dem hier angesprochenem Reifen-Thema).   Und wie Funman oben schon andeutete: Man kann bei entsprechenden (Wetter-) Lagen das Kfz auch einfach mal nicht benutzen. Glücklich, wer sich das leisten kann.....und nicht los muß, egal bei welchem Wetter. (Daher auch mein weiter oben genannter Tipp, sich hinsichtlich der verwendeten Bereifungen mal bei den örtlichen Einsatzfahrzeugen umzusehen, die bei JEDEM WETTER los müssen, koste es, was es wolle....(es kann um Menschenleben gehen).   Allzeit gute unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.477
    • Beiträge insgesamt
      1.602.223
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.