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Benzinimbluthaber

Geblitzt!!!! --HILFE!!--

Empfohlene Beiträge

Für 500 EURO übernehme ich deine Strafe.

Gibst mich als Fahrer an und ich gebe alles zu.

Ende aus Nikolaus.

 

EUER PEter

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Quote:

Am 21.07.2003 um 00:24 Uhr hat Peter_Lustig geschrieben:
Für 500 EURO übernehme ich deine Strafe.

Gibst mich als Fahrer an und ich gebe alles zu.

Ende aus Nikolaus.



EUER PEter



 

 

*Räusper* Ähm, ich persönlich halte ein derartiges Angebot für überhaupt nicht Lustig, eher für absolut fragwürdig! :o :roll: :(

 

Moral und Zeigefingermodus an:

 

Sowas finde ich moralisch, menschlisch und gesellschaftlich völlig verwerflich!!!!

 

 

Moral und Zeigefingermodus aus!

 

 

Tur mir leid, aber das musste raus :-x

-----------------

Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

Smart?! Engineered like no other car in the world!!! -Ironie steckt auch in diesem Spruch...

 

Hey, keine Kritik! Auch Tipp- & Rechtschreibfehler haben eine Berechtigung.

 

Emanuels Smarte Bilder

 

Graukugel.de

 


Smarte Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Hallo! Hier nochmal das Bild unter dem Link:

 

Das Blitzerfoto

 

Bis jetzt sind fast schon 2 Monate vergangen! Uns seither keine Regung mehr! Ich hoffe dass das vollns klappt! Bin zuversichtlich!

 

@ Peter_Lustig! Interessantes Angebot!

Brauch ich aber im Augenblick zum Glück noch nicht! Trotzdem lachend den Zeigefinger hochheb!


Lieber Gruß

Benzinimbluthaber !

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Man, so schlecht wie das Bild ist und wie wenige man vom Gesicht sieht (manchmal aus besser so ;-) ), dürften die Grünen doch gar nichts erkannt haben.

 

Ergo heißt dies für den gemeinen Smart- Raser ;-) ;-) :-D , immer ne Strumpfmaske auf und dann klappts auch beim Staatsfotographen :-D

-----------------

Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Smarte Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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65 Tage sind schon rum! Noch 27 dann wird vielleicht ne Flasche Champagner geköpft! 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-)

 

Ich hoffe das alles klappt! Wünscht mir glück!

 

Oder auch net! Wie Ihr wollt! Bloß lasst das mit den Kindern usw. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


Lieber Gruß

Benzinimbluthaber !

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was isn das mit den tagen? hab ich da in der fahrschule nicht richtig aufgepasst?? :)

 

greetz matthias

-----------------

Wenn einer mit Vergnügen zu einer Musik in Reih und Glied marschieren kann, dann hat er sein großes Gehirn nur aus Irrtum bekommen, da für ihn das Rückenmark schon völlig genügen würde. (Albert Einstein)

 

 

img.cgi?fahrzeug=100596

 

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Hab da mal ne halbe Stunde lang in so nem Messfahrzeug neben dran gesessen und entspannt mit dem Beamten geplaudert (ich war ja zufällig auf der richtigen Seite derKamera :-D). Is schon sehr lange her, aber der hatte mir irgendwas erzählt, dass die Messung bei zeitgleichem Fahrzeug aus dem Gegenverkehr annulliert würde. Müsste man mal wieder die Landesdienstvorschriften durchlesen ;-) Zu prüfen wert wäre diese Frage/Möglichkeit allemal, da ja auf dem Foto ein Fahrzeug aus dem Gegenverkehr deutlich erkennbar ist. Also diese Info nur als Anregung - ohne Gewähr für die Richtigkeit.

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smilie-33.gif Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) smilie-33.gif

 

30 smilie-28.gifsmilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gifsmilie-28.gif 30

 

biglaugh.gif...'s war spät gestern biglaugh.gif

30 smokin.gifNoten.gif ...es ist geil ein Arschloch zu sein! Noten.gifsmokin.gif30

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Am 28.07.2003 um 16:39 Uhr hat mschuldes geschrieben:
was isn das mit den tagen? hab ich da in der fahrschule nicht richtig aufgepasst??

 

 

 

Hm Tagen? :roll: :-? Wohl weniger was für die Fahlschule, als vielmehr für den Sexualkunde, äh Biologieunterricht..... :roll: :lol:

 

 

 

 

 

.....tschuldigung, konnte nicht anders :-P

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Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Emanuel

 

 

 

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@ elchfan:

 

der war megagut *LOL*!!

 

aber kanns mir vllt. trotzdem jemand erklären :)

 

gruß matthias

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Ja stimmt, das war voll der Brüller jetzt :(

 

Also: Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten 90 Tage (oder waren's 3 Monate - weiß jetzt nicht, müsste nachlesen) sofern die Verjährung durch gewisse Maßnahmen nicht gehemmt oder unterbrochen wird. Und solange die sich mit jemandem anderem (bspw. beim Opa als Halter) "aufhalten" und dem letztlich tatsächlich Schuldigen noch keinen Anhörungsbogen geschickt haben, läuft der Countdown weiter. So einfach ist das. Noch Fragen?

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smilie-33.gif Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) smilie-33.gif

 

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@ smartling:

neee, keine fragen mehr... vielen dank! vllt. kann ichs ja mal brauchen *hoffe nicht*

 

gruß und schönes WE

 

matthias

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Am 01.08.2003 um 16:25 Uhr hat mschuldes geschrieben:
gruß und schönes WE

 

Dangäh! :) Dir auch!


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Da ich gerade mal wieder so eine Sache bearbeite: Die Verfolgungsverjährungfrist beträgt drei Monate.

 

Aber Vorsicht bei dieser Vorgehensweise! Es besteht die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO. In der Rechtsprechung (OVG Berlin, VRS 51, 319) wird nämlich unterstellt, dass der Halter zur Mitwirkung bei der Feststellung des Verantwortlichen verpflichtet ist.

 

Eine Verjährungsunterbrechung beginnt bereits ab Zeitpunkt der Unterschrift auf der jeweiligen Anordnung. Für bestimmte schriftliche Handlungen ist anerkannt, dass diese auch ohne eine Unterschrift rechtswirksam sind. Dies gilt z.B. bei Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen, die mittels einer EDV-Anlage erstellt werden. Diese Schriftstücke führen auch ohne eine Unterschrift zu einer Unterbrechung der Verjährung, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung vorliegen. Es bedarf hier also keiner "Unterzeichnung". Statt auf die Unterzeichnung des Schriftstücks wird für die Unterbrechung der Verjährung auf den Ausdruck des Schriftstücks abgestellt. Nach Beginn einer Unterbrechung durch Klage oder Bußgeldbescheid beträgt die Frist sechs Monate

 

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 04.08.2003 um 13:10 Uhr ]


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Noch 20 Tage! :) :) *GanzdollHoff*

 

Also das mit der Verjährung: 3 Monate! Beispiel Tatzeitpunkt: 25.5

Ende der Frist 24.8 um 24.00 Uhr!

 

Bei einem Bußgeldbescheid wird die verjährung erstens unterbrochen, und zweitens für den Angeschriebenen sogar "ich glaub" auf 2 Jahre verlängert! Da ich zum Glück noch nicht angeschrieben wurde läuft meine verjährungsfrist weiter! Die von meinem Opa ist jetzt verlängert!

 

Zur Fahrtenbuchauflage: Normalerweise passiert das nicht beim ersten Vergehen! Nur wenn die gleiche Situation mehrmals vorkommt! Diese Auflage gilt, wenn es nicht ein extrem schlimmer und häufiger Fall war, nur für das Auto der Tat!

 

Also Auto verkaufen und neuen Smart her! Oder an Ehefrau verkaufen!

:-D Funktioniert wirklich! Und dann ist man das Fahrtenbuch los!

 

Oder letzte Möglichkeit! Man gehe zu Fridolin! Der verkauft elektronische Fahrtenbücher mit GPS und SMS übermittlung! Auch ganz interessant!

 

Grüßle Benzinimbluthaber


Lieber Gruß

Benzinimbluthaber !

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Am 04.08.2003 um 23:36 Uhr hat Benzinimbluthaber geschrieben:
Also das mit der Verjährung: 3 Monate!

Tja, würdest Du mich nicht ignorieren... :-D

Bei einem Bußgeldbescheid wird die verjährung erstens unterbrochen,

Was hab ich denn oben geschrieben? Ablaufhemmung bereits beim Ausdruck des Anhörungsbogens! ;-)

und zweitens für den Angeschriebenen sogar "ich glaub" auf 2 Jahre verlängert!

mmhm, und in diesem Fall sind's sechs Monate, wie ebenfalls zuvor beschrieben ;-)

Zur Fahrtenbuchauflage: Normalerweise passiert das nicht beim ersten Vergehen!

Da wäre ich mir mal nicht so sicher!

Nur wenn die gleiche Situation mehrmals vorkommt! Diese Auflage gilt, wenn es nicht ein extrem schlimmer und häufiger Fall war, nur für das Auto der Tat!


Also Auto verkaufen und neuen Smart her! Oder an Ehefrau verkaufen! :-D Funktioniert wirklich! Und dann ist man das Fahrtenbuch los!

Warum wird wohl ein Auto auf den Opa zugelassen? Meist wegen der Prozente! Also anschließend lieber auf die Prozente verzichten?


Oder letzte Möglichkeit! Man gehe zu Fridolin! Der verkauft elektronische Fahrtenbücher mit GPS und SMS übermittlung! Auch ganz interessant!

Da muss man sich doch ernsthaft fragen: Lohnt sich das dann alles wirklich noch?

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 05.08.2003 um 00:49 Uhr ]


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Hallo,

 

auf dem Bild erkenne ich im Hintergrund einen Lieferwagen der in der anderen Richtung fährt. Könnte es nicht sein das er den Blitz ausgelöst hat bzw. die Messung verfälscht hat?

Ich meine mal gelesen zu haben das solche Bilder nicht ausgewertet werden können/dürfen.

 

Grüsse,

Kai

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@Kai ---> SMARTLING: erstellt am 28.07.2003 22:30

 

 


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Hallo Smartling!

 

Muss Dich enttäuschen! Gehöre nicht zu denen, die Deine Ignore Liste ins unzählbare treiben!

 

Sorry für die Wiederholung!

 

Fahrzeug gehört dem Opa! Soll neues kaufen!

 

Nen Roadster! :lol: :lol:

 

--> Falls das mit dem Fahrtenbuch kommt!

 

Mein Coupé ist anders angemeldet!

 

Noch 16 Tage bis zu Dead-line!

 

Grüße Benzinimbluthaber 8-) 8-) 8-)


Lieber Gruß

Benzinimbluthaber !

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Ja ja, die Opas sind doch die besten. :) Meiner war auch 'n echt guter! Hab ihn aber leider schon vor 11 Jahren verlieren müssen :(

 

Hoffe, sie knallen dir ein Fahrtenbuch drauf, sodass Dir Hören und Sehen vergeht! :-D :lol:

(--> Falls das mit dem Fahrtenbuch kommt! ;-))

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Na und wenn schon! ...! Da komm ich auch durch!

 

 

8-) 8-)

 

Aber Danke für Dein Mitgefühl! :) :) :)


Lieber Gruß

Benzinimbluthaber !

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Na suuuuper, jetzt hat´s mich wohl auch erwischt! :(

 

Ich fahre so gemütlich mit 60 (dort gebot)Stadtauswärts über die Donnersbergebrücke (München) in den Tunnel rein, im Tunnel beginne ich einen Überholvorgang, da dort ein Fiat doch arg langsam fährt (rund 45 - 50).

 

Nun gut, während des Überholens, noch im Tunnel, fährt ein Auto mit rund 90 Sachen auf mein Heck zu, klemmt sich derart penetrant dran, dass ich am Ende des Tunnels, beim einwchren auf die Rechte Fahrspur rund 75 bis 80 Sachen drauf habe.

 

Im selben Moment, ich war mit meinem Smartie gerade auf dem weg nach rechts, also gerade zwischen beiden Fahrspuren, sehe ich einen roten, hellen, freundlichen Blitz.

 

Während sich im selben Moment, der Drängler gerade an mir vorbei am drücken ist.

 

Jetzt hoffe ich mal das nichts kommt, ansonsten frage ich mich ob ich gegen die Sache Einspruch einlegen soll.

 

Schließlich bin ich ja in dem Sinne nicht Bewusst durch meinen freien Willen zu schnell gefahren. Sondern mehr oder weniger dadurch genötigt worden, wobei ich dann eher Unbewusst dahin genötigt worden bin, um dem Drängler balsigst Platz machen zu können.

 

Denn der Tag, besser diese Nachtschicht, war sowieso einer dieser Drecks Tage an denen alles schief gelaufen ist, was nur schief gehen kann (15 Gästebeschwerden und davon haben einen 5 sehr lautstark angebrüllt :-x )

So, und an solchen Tagen oder wenn ich mich besonders geärgert habe, geladen oder sonstwie schlecht drauf bin, fahre mit Absicht genau das was man an der STelle fahren muss/darf.

 

Denn wenn ich mich da nicht zusammenreißen würde, wäre ich eher in dem Moment als der klassische Verkehrsrowdy, der mit 40 Km/h schneller als Vorgegeben durch die Ortschaft rast oder den Vordermann auf´s übelste Bedrängen würde, nur um sich Luft zu machen.

 

Da ich das schon aus Selbstschutz ud Angst es könnte jemand anderem dadurch was passieren, ganz bewusst diszipliniere, kann ich mit absoluter Sicherheit sagen, dass ich schon aus dem Grund sehr acht auf meine Tachonadel und mein Gaspedal gegeben habe.

 

Auch sonst, habe ich ich mir abgewöhnt deutlich zu schnell zu sein, wenn ich, wie eigentlich immer, ausgeglichen bin, dann bin ich meist 5-10 km/h zu flott um nicht als Verkehrshinderns zu wirken.

 

So jetzt heißt es erstmal Abwarten. Ich hoffe schwer, dass da nix kommt. Ansonsten stellt sich da tatsächlich die Frage, wie dagegen angehen soll.

 

 

 

Achso, nur am Rande sei erwähnt, dass ich nicht zu der Typ Mensch gehöre, die sich drückt wenn sie bewusst Mist gemacht hat! Ich würde mich gar nicht beschweren, wenn ich die ganze Zeit zuvor schon mit 75- 80 Sachen durch die 60er Zone gefahren wäre, dann halte auch meinen Kopf hin, aber unter den Umständen!? Nö, in keinem Fall!

 

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Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Emanuels Smarte Bilder

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von ELCHFAN_EMANUEL am 14.08.2003 um 02:45 Uhr ]


Smarte Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Hihooo,

 

ich wurde auch erst vor Kurzem in hinterhältigster Weise geblitzt:

 

Innerhalb Berlin - Auffahrt Rudolf-Wissell-Brücke Richtung Süd (Gebot 50) kurz vor der Autobahnauffahrt bekam ich Rotlicht! Ich war gerade dabei auf die Autobahn raufzufahren...

 

Ich denke mal, ich hatte so knapp 80 km/h auf dem Tacho. Da die Auffahrt nach oben führt, gebe ich da auch immer etwas mehr Gas um flüssig einfädeln zu können...Auf der Autobahn ist das Geschwindigkeitsgebot übrigens 80 km/h...

 

Naja, mal abwarten. Der Blitzer stand versteckt auf einem Grünstreifen und hat mich über Bügersteig und drei Spuren geblitzt. Wer weiß, ob da noch was verwertbares an Fotomaterial rauskommt...

 

Sollten sie mich "drankriegen" ist dies eine absolute Abzocke, da dort nicht mal Fußgänger die Strasse überqueren können, man fährt halt die Autobahn hoch...

 

:( :( :(

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

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Quote:

Am 14.08.2003 um 00:42 Uhr hat Benzinimbluthaber geschrieben:
Na und wenn schon! ...! Da komm ich auch durch!

 

Ich hatte das doch nur im Spaß gemeint, weil Du ja dann (bei Fahrtenbuchauflage) 'nen Roadster bekommst, wie Du zuvor ja selbst geschrieben hattest :)

 

@EMANUEL

Da gibts ein Urteil, das Deine Auffassung bestätigt. Allerdings war der "Verfolger" dabei ein LKW. Hab das noch irgendwo abgeheftet. Also erst mal abwarten.

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smilie-33.gif Gruß vom Smartling aus dem wWw. (windigen Westerwald) smilie-33.gif

 

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@ stahlratte,

 

ja in Berlin werden die auch immer beknackter...

 

-----------------

smarte Grüße,

 

Steffen

 

headb.gif

 

Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.

Wilhelm Busch (1832 - 1908 ), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller

 

 


smarte Grüße,

 

Steffen

 

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Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.

Wilhelm Busch (1832 - 1908 ), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller

 

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@ELCHFAN_EMANUEL

 

Irgendwo hab ich mal gesehen, dass eine Messung bei Spurwechsel nicht gewertet werden darf. (Würde sagen, war vor einem Jahr) Solltest Du also auf dem Foto irgendwo zwischen den Fahrbahnen sein könntest Du Glück haben. Hilfreich ist bestimmt auch das Kennzeichen des Dränglers und evtl. könnte man mit dem "Beweisfoto" und dem gemerktem Kennzeichen eine geringfügig höhere Geschwindigkeit "rechtfertigen"

 

EDIT: Die Messung wird gewertet, jedoch wird eine zusätzliche Tolleranz abgezogen. Bewegt sich wohl je nach Radar-Gerät und bei 80km/h bei ca. 3km/h

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AndyOhneSmart am 15.08.2003 um 08:46 Uhr ]

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