Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !
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Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !
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Auf die Bemerkung:
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Ich gebe mal zu bedenken:
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Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?
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Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen StraĂenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschlieĂlich von Personen gefĂŒhrt werden dĂŒrfen, die zum FĂŒhren von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprĂŒft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...
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Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daĂ sich der Fahrer (berechtigt zum FĂŒhren von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ???
(War zumindest "frĂŒher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen StraĂenverkehr losgelassen zu werden scheint....).
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Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr gefĂŒhrt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).
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mit freundlichen GrĂŒĂen verbleibt
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hedwig Â
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