Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Wenn schon die Tonne als "überstehende Ladung" selbst so bezeichet wird,
DANN IST DOCH DAS KENNZEICHEN UNBELEUCHTET AN DER LADUNG UND NICHT MEHR AM FAHRZEUG BEFESTIGT !!!
Es wurde doch schon mehrfach unwidersprochen festgestellt, daß das amtliche Kennzeichen fest am Fahrzeug (und nicht an der Ladung) angebracht sein muß. Oder habe ich nun etwas fallig völsch verstanden ?
Ist die Tonne nun Teil des Fahrzeuges (und mit diesem "fest" verbunden oder nicht) oder Ladung ? Irgendwie sollte man sich da schon mal festlegen und nicht nur "Rosinen picken".
(Vielleicht ist ja so eine Art "Lichtbalken" mit allen relevanten Leuchten die Lösung, wie man sie an Fahrradträgern an normalen Pkw oder WoMos sieht, die Lösung der Leuchtenprobleme (auch der Kennzeichenbeleuchtung / am Wiederholungskennzeichen ohne amtliche Siegel dann.....).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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