Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht fĂŒr solche Spezialanfertigungen betrifft.
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Ich hatte mich ernsthaft fĂŒr den SmartForSix (der geilste Smart ever! đ) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wĂ€re. Selbst eine gĂŒltige StraĂenzulassung fĂŒr Deutschland, zĂ€hlt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)
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Bei uns hĂ€tte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (PrĂŒfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.
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Nach RĂŒcksprache mit ĂAMTC und TĂV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.
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(Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster fĂŒr die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)
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Die Rechtsabteilung des ĂAMTC bringt es auf den Punkt:
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âMan sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis fĂŒr das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Ăsterreich erforderlich ist â auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).â
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Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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