Grade mal im Internet gefunden:
Wenn Sie Ihr Auto umlackieren oder mit Folie bekleben lassen, müssen Sie die Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) eintragen lassen.
Allerdings erst dann, wenn das Auto umgemeldet wird oder andere Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.
Da das ganze dann als Akt der Bürokratie auch noch mit Kosten verbunden ist, könnten die mich mal gerne haben! 😏
Dann habe ich meine Panels eben erst kürzlich gewechselt, da müssten die mir erst mal das Gegenteil nachweisen.
Da der Wechsel in Eigenregie stattfindet, wäre ja auch keine Lackiererei o.ä. beteiligt, von der eine Rechnung vorliegen würde.
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