Hallo,
Das ist tatsächlich korrekt und gilt auch für die Zulassungsstellen.
Das ist ein Kompromiss, der an vielen Stellen akzeptiert wird. Wirklich notwendig ist der aber auch nicht, nur hält sich dabei der Schaden in Grenzen.
Zum Glück gibt es da auch Zulassungsstellen, die entsprechend unterscheiden. Ich persönlich bin auch kein Freund davon, Fahrzeughaltern, die sich als Wunschkennzeichen für ihren Wasserwerfer AC-AB aussuchen und das Fahrzeug dann bei Aktivitäten gegen den Rechtsstaat einsetzen wollen, derartige Genehmigungen zu erteilen.
Meine Fahrzeuge tauchen eher auf Veranstaltungen zur Imagewerbung für Hilfsorganisationen und zum Erhalt technischen Kulturguts auf. Teile meines Fuhrparks stehen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung. Da kann man sich sein Image erarbeiten, manchmal wird das auch honoriert.
Grüße
Marcus
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