Moin, sehr geehrter Smart450newbe, sehr geehrte Forengemeinde !
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Die Entscheidung scheint ja getroffen zu sein (Abrechnung auf Gutachtenbasis und Reparatur in Eigenregie / entsprechend "preiswerter").
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Kleine Tipps: Bei dem Procedere wird die Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung nicht gezahlt. Wenn doch Neuteile mit dann ausgewiesener MWSt. erforderlich und beschafft werden, die Belege aufbewahren und bei der gegnerischen Versicherung die MWst. nachtrÀglich geltend machen....Sind oft nur geringe BetrÀge, aber immerhin....
Und die NutzungsausfallentschÀdigung nicht vergessen.....
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Nur zur Erinnerung.....Â
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Gutes Gelingen wĂŒnscht und mit freundlichen GrĂŒĂen verbleibt
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hedwig
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