Ein ESP System ist Bestandteil der Typgenehmigung eines Fahrzeugs, auch wenn es vor den von Dir genannten Stichtagen gebaut wurde.
Und wenn bei einem Smart vor 2014 ein ESP eingebaut wurde, dann darf es im Fehlerfall nicht einfach deaktiviert werden, weil es ja erst ab 11/2014 technisch vorgeschrieben war!
Ob eine Entstörung an diesem System kostspielig oder aufgrund mangelnder Ersatzteilversorgung überhaupt noch möglich ist, interessiert in diesem Fall nicht sonderlich!
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