Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.
Ein E Prüfzeichen wird vergeben wenn die Teile bereits in der Konstellation wie später verbaut geprüft worden sind. Natürlich könnte sich dahingehend die Gesetzgebung verändern aber dann hätten alle bisherig verbauten Teile Bestandsschutz.
Bei der alten Motorradnorm hat ein Reifenhersteller gesagt ja der Reifen passt meinetwegen auf eine 3 J Felge.
Und der Motorradhersteller sagte ja auf das Motorrad passt eine 3 J Felge.
In der bisherigen Regelung konntest du dann Reifen und Felge verbauen ohne sie nochmals abnehmen zu lassen.
Allerdings wurde eben die genaue Kombination nicht geprüft.
Nun gab es Fälle wo z.b. sehr Grobstollige Gelände Reifen der laut Freigabe passenden Größe z.b. auf eine Straßen Maschine gebaut wurden mit schmalen Kotflügeln.
Ergebnis irgendwo schleift es beispielsweise oder der Reifen ist seitlich nicht ausreichend abgedeckt. Da eben der Reifen mit der Felge nicht zusammen auf dem Motorrad geprüft wurde. Diese Sonderregelung wurde deshalb angepasst und es gibt daher auch keinen Bestandsschutz da die Kombination nie irgendwo geprüft und abgenommen wurde.
Anders als beim E Prüfzeichen.
Hier gab es eine Abnahme und selbst wenn irgendwas an der Norm geändert wird gilt der Bestandsschutz.
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