Naja da würde ich den Vertrag mal genau prüfen.
Ich denke nicht, dass dein Vermieter das Laden eines E Autos wünscht.
Grundsätzlich hat eine einmal errichtete elektronische Anlage Bestandsschutz. Sprich, wenn die Anlage dem technischen Standards zum Bauzeitraum entsprach, darf Sie weiter betrieben werden, auch wenn sich die Vorgaben später ändern. Die Anlage kann deswegen von der Versicherung nicht beanstandet werden im Fehlerfall. Zumindest nicht wenn die Anlage gut gewartet ist.
Wenn du jetzt aber eine E Auto Ladestation nachrüstest, wenn auch nur via Schuko, solltest du dich an die VDE halten.
Sonst kann im Fall der Fälle grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Auch bei deinem Roller. Der FI schützt ja in erster Linie dich vor Fehlfunktionen und daraus resultierender Körper-Durchströmung .
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