Moin, sehr geehrte Forengemeinde !
Bei der routinemäßigen Kontrolle der Leuchtmittel bzw. Ersetzen derselben bei vorliegenden Defekten ist mir folgendes aufgefallen:
Die Innenraumleuchte hinten oben im Dachbereich zwischen den Sitzen hat als Leuchtmittel eine Soffitte 12v, 7w, Länge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper verbaut.
Die beiden Kennzeichenleuchten hinten haben Soffitten 12v, 5w, Länge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit glattem durchsichtigem Glaskörper verbaut.
(Räumlich Angaben gemessen mit handelsüblichem analogem Meßschieber, Fahrzeuge wurden als Jahreswagen angeschafft, an der Werksmäßigkeit der vorgefundenen Leuchtmittel bestehen keine Zweifel.).
Fazit: Die werksmäßig verwendeten Soffitten-Leuchten sind zwar von den Abmessungen gleich bzw. sehr ähnlich, unterscheiden sich jedoch deutlich in der Leistung und in der abgestrahlten "Lichterscheinung".
Die Kennzeichen-Leuchtmittel (5w) scheinen Massenware zu sein, Beschaffung wohl preiswert und problemlos.
Das Innenraum-Leuchtmittel (7w) hatte (zumindest am 27.07.2021, da habe ich eine solche am Teiletresen bei MB noch problemlos bekommen) die Teilenummer: Q 0002468 V001 000000. Diese scheint bei MB jedoch ersatzlos entfallen zu sein.....
Im Netz gibt es zwar solche mit 7w, jedoch nicht welche mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper. Da gibt es welche wohl NOS (New Old Stock) aus fernen Ländern, aber die Preise dann....(sind dann doch für mich etwas zu hoch).
Nun meine Fragen zu dieser "Herausforderung" (Ersatzbeschaffung der genannten Leuchtmittel):
Gibt es die 7w - Ausführung noch irgendwo zu "akzeptablen" Preisen (mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper)? Wenn ja, wo ?
Wäre eine Verwendung der 5w - Ausführung in der Innenraum-Leuchte (technisch wohl problemlos möglich) rechtlich zulässig oder "problembehaftet" (z.B. Entfall der BE, Mängelmeldung bzw. Verweigerung der Plakette, falls der "Rennleitung" / TÜV bei Prüfungen das auffiele ? Der Hersteller MB wird ein solches "spezielles" Leuchtmittel doch nicht ohne zwingenden Grund eingebaut haben ! (Habe auf der home-page des TÜV-Nord zwar jede Menge Infos zur zulässigen Beleuchtung gefunden, auch zu der Beleuchtung der Kfz-Inenräume und deren "Tuning", jedoch keine wirklich weiterführenden Details bzw. "rechtssichere" Ausführungen.
Weiß da jemand was ? (Bitte hier keine "Glaubensbekenntnisse").
Oder sollte man da dann den "sicheren Weg" gehen und offiziell Nachfragen ? Ggf. "schlafende Hunde" wecken ? Andererseits traue ich den "Bürokraten" und einigen "gaaanz Genauen" wirklich alles zu.......
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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