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Hallo Zusammen,

habe mir einen Smart gekauft....tolles Gerät :-)

Dieser hatte zwar eine grüne Plakette drauf als ich den aber angemeldet habe, bekam ich keine grüne Plakette mehr von der Zulassungsstelle.

Habe jetzt den Endtopf von meinem Smart ausgebaut um zu schauen, was da drauf steht und siehe da.......ein Eberspächer DPF KBA 17043.

Eine ABE dafür ist aber nicht dabei ( die Fahrzeugunterlagen waren eher spärlich). Denke, die ist irgendwo untergegangen und den Verkäufer kann ich nicht mehr erreichen....

 

Kann mir von Euch da irgend jemand weiter helfen, wo ich eine ABE herbekomme?

 

Auch gerne per Mail:

martinm.73@gmx.de 

 

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vor einer Stunde schrieb Motorkraft:

und.....ohne DPF keine grüne Plakette. Meiner hat aber lt. KBA Nummer einen drin

 

 

Fahr einfach zum TÜV und lass ihn eintragen, die haben die Abe im Computer 

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vor 4 Stunden schrieb Motorkraft:

Dieser hatte zwar eine grüne Plakette drauf als ich den aber angemeldet habe, bekam ich keine grüne Plakette mehr von der Zulassungsstelle.

 

Wenn vorher ein RPF eingebaut war, kommt es drauf an, ob er in den alten papieren eingetragen war als PM 2.

Kann mir aber fast nicht vorstellen, daß der Vorbesitzer den zwar eingebaut hatte, dieser aber nicht eingetragen war.

 

Ich schreib Dir noch ne Email deswegen.

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Guten Tag zusammen, 

Ich bin neu hier und versuche mich gerade in das Thema einzulesen. 

Wenn ich das nun richtig verstanden habe ist es also so:

Ich habe einen Smart 450 Cabrio Diesel Bj2004. 

Dieser hat in den Papieren Euro3 stehen. 

Baue ich nun, meinen DPF ein, kann ich diesen beim TÜV eintragen lassen und bekomme dadurch meine grüne Plakette?? 

Soweit richtig?? 

 

 

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Stehe vor der gleichen Frage

 

Einfach einen Endschalldämpfer mit DPF einbauen (mit ABE) und dann kann man Euro 4 eintragen lassen? Richtig? 

 

 

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Es wird kein Euro 4 eingetragen, es bleibt bei Euro 3, allerdings mit PM2, also Partikelminderungsmaßnahme durch einen offenen RPF, welcher dann die grüne Plakette zur Folge hat. 

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vor 3 Minuten schrieb Ahnungslos:

Es wird kein Euro 4 eingetragen, es bleibt bei Euro 3, allerdings mit PM2, also Partikelminderungsmaßnahme durch einen offenen RPF, welcher dann die grüne Plakette zur Folge hat. 

 

Wenn ich so einen Endschalldämpfer mit KBA finde, den montiere und zur Abnahme gehe... 

 

Im Anschluss dann einen günstigen 300 Endschalldämpfer mit DPF aus dem Zubehör montierte, weil der z.B. Eberspächer kaputt geht. Wäre das rechtlich ok oder ist man dann für immer gezwungen so einen Eberspächer mit KBA zu nutzen? 

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Nee, das ist rechtlich nicht ok, weil die Partikelminderungsmaßnahme explizit und ausschließlich mit dem Eberspächer Pott eingetragen ist und auch nur mit diesem gilt.

Die KBA Bezeichnung ist dabei Bestandteil der Eintragung und gilt auch nur mit dieser!

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    • Moin, sehr geehrter LevyFukawa, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:  und     Ich gebe mal zu bedenken: Unbestritten ist allgemein wohl, daß Motorenölwechsel (auch) bei Dieselmotoren im vom Hersteller vorgesehenen Wechselintervall mit einem Öl, welches die technischen Spezifikationen erfüllt, zumindest die BETRIEBSSICHERHEIT in dieser Hinsicht sicherzustellen geeignet ist....(ebenso die engmaschige Überwachung/Richtigstellung des korrekten Motorölstandes.....)   Trotzdem bin ich der Meinung, daß man daraus nun nicht ein klares "Ja" oder "Nein" zur Notwendigkeit ableiten sollte.....es kommt doch darauf an....... u.a. auch auf "betriebwirtschaftliche" Betrachtungen....und die jeweiligen Betriebsbedingungen....(der Hersteller wird hier einige Sicherheiten berücksichtigt haben/bei seinen Empfehlungen)......   Warum sollte man z.B. "noch" oder überhaupt einen Ölwechsel vornehmen, wenn sich das Fahrzeug im "Endverbrauchsstadium" vor einer Verschrottung oder Export oder zur Darbietung an die "Letzte-Preis-Fraktion" befindet. Oder nur für einen kurzen Nutzungszeitraum vorgesehen ist und danach mit dem Hinweis auf fehlende Wartung oder den Wartungsstau mit einem entsprechenden Preis-Nachlaß weitergereicht werden wird.....   Mir sind diverse Motoren bekannt die trotz Nicht-Öl-Wechselns über 100 000 km gehalten haben (z.B. Vauweh Typ 827 Saugdiesel mit um die 50 PS, Vauweh Typ 827 Benziner mit um die 70 PS und dann weiterverkauft wurden oder wegen gerissenen Zahnriemens aufgegeben wurden). Und selbst zu dem legendär haltbaren Motor von MB, Typ 616, 2,4 Liter, 72 PS, im Mercedes Typ 1 ("Bremer Laster", Typ 207 D) ist mir 1 Fall bekannt, in welchem beim Doka-Baustellenfahrzeug der Motor bei ca. 150 000 km festgegangen war, Motor seit Neufahrzeug-Auslieferung ohne jeglich Wartung, auch kein Ölwechsel. Ursache war wohl Ölmangel: In der abgenommenen Ölwanne war nur noch "schwarzer Pudding", nix wirklich flüssiges mehr......(aber immerhin erst nach ca. 150 000 km ! / vielen Jahren).   Deshalb: Es kommt doch darauf an......   Mein Rat: Wenn man noch lange das Fahrzeug selbst halten möchte und es mit einiger Betriebssicherheit nutzen möchte.....die Vorgaben des Herstellers beachten/einhalten.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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