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Timmy88

Tagfahrlicht nachrüsten bei 450 ?

Empfohlene Beiträge

 

vor 11 Stunden schrieb Smart 451:

Aber da die beiden keine RL Zulassung haben ist es eigentlich nicht legal,

 

vor 13 Minuten schrieb Broxin:

Das MDC Modul würde das für mich übernehmen, so, dass das Standlicht an ist wenn ich den Motor starte

 

Das ist vermutlich zulässig. Wenn Fahrlicht oder Standlicht eingeschaltet werden ist es ja auch gar kein TFL, sondern eben Fahrlicht oder Standlicht, je nachdem, und braucht deshalb auch keine TFL Kennzeichnung. Allerdings erschließt sich mir der Sinn nicht. Ich kann das ja auch manuell einschalten. 

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Na der Sinn ist dass man besser gesehen wird und es automatisiert abläuft und man es somit nicht vergisst es ein und auch auszuschalten. 

 

Ganz ehrlich erschließt sich mir der Sinn von TFL nicht (ausser hip und neu und huiii LED...) wenn es auch mit Standlicht realisierbar ist dass man am Tag besser gesehen wird.

 

Und mit den neuen OSRAM LED Standlichtbirnen die nun frei für ALLE Fahrzeuge zugelassen sind hat man auch das LED feeling wenn man es braucht.

bearbeitet von Broxin

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vor 33 Minuten schrieb Broxin:

Und mit den neuen OSRAM LED Standlichtbirnen die nun frei für ALLE Fahrzeuge zugelassen sind hat man auch das LED feeling wenn man es braucht.

 

Das mag sein, aber es ist trotzdem nicht zulässig, mit Standlicht als TFL rum zu fahren, auch wenn die LED Lampen als Standlichtleuchtmittel für die Scheinwerfer zugelassen sind!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 33 Minuten schrieb Ahnungslos:

es ist nicht zulässig, mit Standlicht als TFL rum zu fahren

Sagt wer? Steht wo? Ergibt sich aus welcher Vorschrift? 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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§17 StVO

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 

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vor 40 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Das mag sein, aber es ist trotzdem nicht zulässig, mit Standlicht als TFL rum zu fahren, auch wenn die LED Lampen als Standlichtleuchtmittel für die Scheinwerfer zugelassen sind!

Verstehe. Aber ab wann gilt das Fahren mit Standlicht als "Fahren mit nicht zugelassenem TFL" wenn es doch einfach ein eingeschaltetes Standlicht ist (was ja an sich nicht verboten ist)?

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vor 15 Minuten schrieb Broxin:

wenn es doch einfach ein eingeschaltetes Standlicht ist (was ja an sich nicht verboten ist)?

 

Doch, das Fahren mit Standlicht ist verboten, siehe oben, auch wenn es offensichtlich nicht mal langjährige Führerscheinbesitzer wissen! 🙄

 

Ich weiss zwar nicht, wo manche ihren Führerschein gemacht haben, aber bei uns war das schon vor 50 Jahren Bestandteil des theoretischen Unterrichts! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 2 Minuten schrieb Ahnungslos:

§17 StVO

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 

Ja, das wäre ja was anderes. Ich meinte, dass das MDC Modul grobgesagt den Lichtschalter in die erste Position versetzt, was ja auch die Rückleuchten mit einschalten würde 🙂

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Es bleibt trotzdem Fahren mit Standlicht!

Das MDC Modul verwendet doch die Abblendlichtscheinwerfer und -glühbirnen für das Tagfahrlicht und nicht die Standlichtglühbirnen, oder?  🤔

 

Das hattest Du doch auf der ersten Seite noch explizit so geschrieben! 

 

vor 13 Stunden schrieb Broxin:

Ich verstehe, jedoch schaltet das tfl Modul von mdc doch einfach die Hauptscheinwerfer ein, ohne das man den Lichtschalter drehen muss oder täusch ich mich da?

bearbeitet von Ahnungslos

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Verstehe. Sorry @Ahnungslos wenn ich da ein wenig Nachfrage. Dann werde ich das mit dem Standlicht lassen.

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vor 2 Minuten schrieb Broxin:

Verstehe. Sorry @Ahnungslos wenn ich da ein wenig Nachfrage. 

 

Koi Problem!  🙂

Hast Du meine PNs zu den Monoblocks bis zum Ende gelesen? 🤔

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 9 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Koi Problem!  🙂

Hast Du meine PNs zu den Monoblocks bis zum Ende gelesen? 🤔

Klaro, danke nochmal 🙂

 

schon verrückt wa alles angeboten wird.

 

Hier nochmal was interessantes zum Thema Standlicht beim Fahren am Tag...

 

https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

 

scheint wohl legal zu sein wenn keine Beleuchtungspflicht besteht (also am Tage wenn es hell ist)

bearbeitet von Broxin

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vor 18 Minuten schrieb Broxin:

scheint wohl legal zu sein wenn keine Beleuchtungspflicht besteht (also am Tage wenn es hell ist)

 

Das würde ich daraus jetzt nicht unbedingt ableiten! 😉

Im Text des $17 wird da nämlich nicht nach Tag oder Nacht unterschieden, also gilt es eigentlich generell immer!

 

Das verhält sich so wie mit der Akzeptanz des Querparkens mit den Smart!

In manchen Kommunen wird es akzeptiert und in manchen erntest Du dafür ein Knöllchen!

Da in dem entsprechenden Absatz der StVO nicht darauf eingegangen wird, welche Beleuchtungsverhältnisse herrschen, würde ich daraus lieber mal keine generelle Erlaubnis für das Fahren mit Standlicht am Tag daraus ableiten, denn ich bin mir ziemlich sicher, daß es auch Behörden gibt, die das nicht so sehen!

Wenn da drin steht, daß es nicht zulässig ist, dann ist es egal, ob das bei Tag oder bei Nacht ist!

In dem einen Fall ist das jetzt eben von der Behörde zugunsten des Fahrers ausgelegt worden, genauso kann es die nächste Behörde genau andersrum sehen.

Mich würde eher mal interessieren, wie viele Instanzen der noch durchprozessiert hätte wegen den läppischen 10.- Euronen! 🙄

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

Das verhält sich so wie mit der Akzeptanz des Querparkens mit den Smart!

In manchen Kommunen wird es akzeptiert und in manchen erntest Du dafür ein Knöllchen!

Da in dem entsprechenden Absatz der StVO nicht darauf eingegangen wird, welche Beleuchtungsverhältnisse herrschen, würde ich daraus lieber mal keine generelle Erlaubnis für das Fahren mit Standlicht am Tag daraus ableiten, denn ich bin mir sicher, daß es auch Behörden gibt, die das nicht so sehen!

Wenn da drin steht, daß es nicht zulässig ist, dann ist es egal, ob das bei Tag oder bei Nacht ist!

In dem einen Fall ist das jetzt eben von der Behörde zugunsten des Fahrers ausgelegt worden, genauso kann es die nächste Behörde genau andersrum sehen. Mich würde eher mal interessieren, wie viele Instanzen der noch durchprozessiert hätte wegen den 10.- Euronen! 🙄

Haha, ja da hast du wohl Recht 🙂

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vor 4 Minuten schrieb Ahnungslos:

Das würde ich daraus jetzt nicht unbedingt ableiten! 😉

 

§17 (1) steh explizit drin:

"Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen".

§17 (2) bezieht sich auf diesen Umstand - was auch das Bundesverkehrsministerium (Gesetzgeber) und ein Gericht bestätigt haben - ich sehe da kein Spielraum für eine andere Interpretation.

 

Natürlich kann ein einfach denkender Polizeibeamter (oder wie im genannten Fall zwei Polizeibeamtinnen) immer noch eine OWI draus machen, aber wenn die schon so kurz denken, erwarte ich zusätzlich noch weitaus unsinnigere Auslegungen der Gesetze - dagegen gibt es aber keinen Schutz.

 

Gruß

Marc

 

 

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vor 1 Minute schrieb yueci:

(oder wie im genannten Fall zwei Polizeibeamtinnen)

 

Du hast das Gendersternchen vergessen, Marc! 😉

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