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smart--451

Smart 451

Empfohlene Beiträge

Hab seit 01.08.2016 einen Smart 451, 61 PS, 11/2009, Halbautomatik

 

Hab da mal eine Frage:

Wie stellt Ihr Euer Fahrzeug ab.

 

Stellung N und Handbremse,

oder lasst Ihr 1. oder R Gang drin ?

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smart--451 am 04.08.2016 um 12:50 Uhr ]

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Das kommt drauf an:

 

Gefälle: Bremse und R

 

"Normal" : Handbremse

 

Grundsätzlich immer die Handbremse benutzen, sonst geht sie "fest" - bei JEDEM Wagen.

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Nur auf der geraden reicht die Handbremse.

Am Berg / Gefälle BEIDES, R-Gang + Handbremse. Wenn nur die Handbremse angezogen ist, steht der Smart am nächsten Tag an einer anderen Stelle (mit Beschädigung). :-D


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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1. Gang geht übrigens nicht, da Du dann den Schlüssel nicht abziehen kannst.

 

 

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R = Schalthebelsperre (Diebstahlschutz wie Lenkradschloss bei echten Autos)

 

 

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    • Moin, sehr geehrter dieselbub, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen:  und:   Und dann wundern sich diese "Kaufleute", daß der "erfahrene" Konsument (bei der 2. oder mal wieder anstehenden Kaufentscheidung) entweder gleich (billige) Wegwerfprodukte anderer Hersteller (mutmaßlich) ohne zukünftige ET-Versorgung kauft oder auf anerkannte (oder zukünftige) Klassiker zurückgreift (mit einer gesicherten oder gar besser werdenden ET-Versorgung durch Drittanbieter.....).   Und den neuen fahrenden Elektro-Schrott meidet.   Nix gelernt aus den diversen Lopez-Effekten und den Abgas-Querelen und den daraus dann folgenden abwehrenden Umgang mit den vorsätzlich betrogenen Kunden (...darf man ja wohl so nennen, weil obergerichtlich amtlich festgestellter vorsätzlicher (bandenmäßiger) Betrug vorlag/vorliegt).   Mein Mitleid hält sich in Grenzen.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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