Zu 1.
Die Lampenausfallkontrolle für die Blinkleuchten funktioniert dann nicht mehr korrekt, die gibt es sogar beim 451er, da schon viel länger Pflichtausrüstung.
Falls eingeschaltet, leuchten beide Nebelschlussleuchten, dasselbe gilt für die Rückfahrleuchten.
Generell dürfen zwar die beiden Leuchtentypen in doppelter Ausführung am Fahrzeug vorhanden sein, dann aber symetrisch zur Fahrzeugmitte und nicht einseitig wie in deinem Fall.
- Könnte Ärger mit der Rennleitung geben.
Zu 2.
Würde ich verbauen, schon um eventuellen Ärger zu vermeiden. Vor allem, weil unter Umständen bei der HU und nachgerüsteter Anhängerkupplung die Steckdose auf korrekte Funktion getestet werden könnte, ist mir zumindest schon einmal passiert.
BTW: Fehler durch defekte oder nicht vorschriftsmäßige Leuchtmittel am Fahrzeug generieren keinen CANBUS-Fehler, sondern der CANBUS übermittelt nur die Fehler, welche von den Lichtsteuergeräten erkannt werden. Scheint die meisten Autofahrer aber nicht zu stören, wie so viele mit defekten Leuchtmitteln unterwegs sind.
Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.