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tbc2008

Schlüssel verliert dauernd seine Codierung

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Hallo,

bei meinem Smart (450/BJ.2004) hat gerstern der Schlüssel nach knapp 2,5 Jahren mal wieder die Codierung verloren, so dass ich mich vom ADAC in die nächste Smart Werkstatt hab schleppen lassen.

 

Dort wurde der Schlüssel neu angelernt (27,-EUR nach längerer Diskussion) und ich dachte, damit wäre es gut. Klappte auch wieder alles...

 

Nun steig ich heute in der Mittagspause aus dem Wagen und will in abschließen...es blinkt nur 9 mal und nichts tut sich...

 

Hab dann schnell den Schlüssel wieder ins Zündschloss gesteckt und die Zündung angelassen, damit die Wegfahrsperrre nicht nach 5min reingeht...

 

Bin dann direkt wieder zur Smart Werkstatt...

Die wussten auch nicht wirklich weiter und meinten, es könnte am Schlüssel oder am Steuergerät liegen.

Der Mitarbeiter zum Schlüssel codieren war leider schon weg, so dass ich erstmal wieder nach Hause gefahren bin.

 

Smart in die Garage gefahren und dort mit Zündung an an ans Batterieladegerät gehangen, damit ich dann Morgen früh wieder zum Smart Center fahren kann.

 

So erfahrungsgemäß:

Kann es am Schlüssel liegen??

Oder ist das jetzt die Suche nach der berühmten "Nadel im Heuhaufen"??

Der Meister im Smart Center meinte, das wäre erstmal die günstigste Maßnahme nach dem Fehler zu suchen...und da ich eh keinen Zweitschlüssel mehr habe, sowieso empfehlenswert...

Wenn es das nicht ist, müsste man erstmal messen (teuer, da zeitaufwändig) oder das Steuergerät tauschen (er sagte geschätzt was von 250,- EUR + Einbau)...

 

Ist das ganze ein relistisches Vorgehen, oder eher Abzocke...??

 

Das blöde ist, der Smart ist nun 10 Jahre alt, hat 150000 TSD runter und die Macken häufen sich. Zudem inzwischen mit 2 Kindern als Zweitwagen auch etwas unpraktisch geworden...

Da möchte ich nun keine großen Summen mehr reinstecken...

 

Denke mal, wenn es der Schlüssel nicht ist, dann stehen die Zeichen eher auf Trennung...:(

 

Oder habt ihr noch irgendeine Idee/Tipp für die Fehlersuche/Behebung??

 

Grüße,

Chris

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Also wenn der Smart neunmal Blinkt bei betätigen des Schlüssels würde ich zuerst mal die Schlüsselbatterie wechseln.

Wie sieht es denn mit dem Zweitschlüssel aus, blinkt er bei dem auch neunmal?

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Er schreibt doch dass er keinen zweiten Schlüssel hat

 

 

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Quote:

Am 14.01.2015 um 18:02 Uhr hat 62joachim geschrieben:
Er schreibt doch dass er keinen zweiten Schlüssel hat



Dann soll er sich einen kaufen und wenn mit dem auch das Problem ist, liegt es schon mal nicht am Schlüssel ;-)

 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Quote:

Am 14.01.2015 um 18:02 Uhr hat 62joachim geschrieben:
Er schreibt doch dass er keinen zweiten Schlüssel hat

Wer so rum fährt, zahlt dann eben im Zweifelsfall noch mal das abschleppen, wenn die Wegfahrsperre rein geht!

Wenn ihm das nicht aufgefallen wäre oder wenn das passiert wäre so lange der Smart geparkt gewesen wäre, dann wäre es jetzt schon so weit gewesen! ;-)

 

Außerdem wäre er im SC beliebig auslinkbar, wenn er an den Falschen gerät!

Wie in anderen Fällen ist dann wundersamerweis der Schlüssel gar nicht mehr anlernbar, das kann man auch absichtlich so hin trimmen, ohne daß der Fahrer dies merkt!

Und dann ist der Weg frei für eine dolle Materialschlacht, ohne daß man die Möglichkeit hat, nachzuweisen, daß dem Smart eigentlich gar nix fehlt.

Das Steuergerät war von dem schon mal der richtige Ansatz zum Umsatz machen, koste es, was es wolle!

Und wenn der das SAM gemeint hat, kommste mit 250.- EURO + Einbau garantiert nicht weit!

 

Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn ein funktionsfähiger Zweitschlüssel vorhanden ist!

 

Oft hilft in solchen Fällen wirklich nur noch die Notbremse, kostenintensive Maßnahmen zu stoppen.

Aber dann steht man nach wie vor mit einem waidwunden Smart vor dem SC. Und dann?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2015 um 18:42 Uhr ]

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Batteriewechsel habe ich natürlich beim ersten Code verlieren gestern bereits gemacht...ohne Erfolg...

Nach heutigem Codeverlust natürlich nicht mehr, da ich davon ausgehe, dass die Batterie nach einem Tagnicht erneut gewechselt werden muss...;-)

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9 mal Blinken (ist einstellbar) bedeutet erst nur das ein Fehler mit der Fernbedienung vorliegt.

Welcher Fehler es genau ist kann man auslesen. Der wird in der SAM abgelegt.

 

Der Schlüssel kann eh keine Codierung verlieren sondern NUR die SAM. Der Schlüssel ist ein simpler UKW-Sender.

 

Neue Batterien können sehr wohl leer sein. Weißt Du wie lange die beim Händler gelegen hat?

Ist mir, speziell bei den Schlüsselbatterien schon öfters passiert.

 

 

Für die vergessliche SAM hat MB schon vor Jahren Updates raus gebracht (Version habe ich nicht im Kopf) und bringen immer noch Updates raus.

 

Wenn die schon die Schlüssel anlernen sollen die auch die SAM auf den neusten Stand bringen!

Ich weiß das die das nicht gerne machen weil die, die zu doof sind, anschließend dem Kunden eine neue SAM in Rechnung stellen müssen. :lol:

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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