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meles

Batterie Leer und Smart zu

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Hallo Leute, bräuchte dringend eure Erfahrung. Mein lieber Sohn hat das Licht die Nacht über brennen lassen aber das Auto ordungsgemäß abgesperrt. So, nun heute ist die Batterie leer und die Kugel zu. Leider ist auch die Anleitung drin. Gibts einen Trick die Türen aufzuschliessen oder muss ich übers Heck reinkriechen, die Tür von innen öffnen und dann Starthilfe geben? Modell ist ein 450er Cabrio, Benzin, BJ2006. Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten! Meles

 

 

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Nur über den Kofferraum! Hoffe das Schloss wurde gepflegt und lässt sich noch öffnen.

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Sollte sich das Schloss der Heckklappe nicht drehen lassen, brauchst Du unter Umständen viel Geduld!

Aber es ist die einzige Möglichkeit in den Smart zu kommen.

Die Problematik ist die, daß dieses Schloss ja so gut wie nie benutzt wird und durch Nässe und Schmutz im Laufe der Zeit schwergängig wird und sich so nach einigen Jahren nicht mehr drehen lässt!

Da hilft nur, dünnflüssiges Kriechöl rein und warten, bis sich der Schmutz gelöst hat und sich das Schloss wieder drehen lässt.

Und zukünftig dieses Schloss immer mal wieder benützen und ölen, auch wenn man es nicht unbedingt braucht!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 24.03.2013 um 19:57 Uhr ]

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Das Schloss am Heck funktioniert und die Klappe geht auf! Danke für eure Infos! Das wird ein Bild für Götter morgen! Der Burschi ist 1,95 m gross! Ich muss unbedingt meine Kamera mitnehmen, wenn er sich durch den Innenraum schlängelt!!! :lol: Danke nochmals. Muss ich bei der Starthilfe eigentlich irgendwas beachten oder geht das wie bei den "Grossen"?

 

 

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Das geht wie bei den Großen nur viel Spaß beim Keil Ausbau im Fußraum.

-----------------

gruß Utzle :-D:-D

 

IMG_0005-2.JPG

 


gruß Utzle :-D:-D

 

IMG_0005-2.JPG

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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