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ak88

rs-parts Softwareoptimierung: 2 unterschiedliche Angebote?

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich überlege meinem Smarty in den nächsten Monaten eine Softwareoptimierung zu verpassen. Im Forum habe ich gelesen dass sehr viele von der Firma rs-parts begeistert sind.

 

Mein Wagen:

Smart Fortwo

Bj. 2005 o. 2006 kA :-P

Passion

45kw/61ps

38.000km

 

Jetzt bin ich auf zwei Angebote bei RS gestoßen!

 

Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen den beiden erklären? --> ich habe echt keinen Plan, welche würdet ihr bevorzugen?

 

RS Software Tuning 698 ccm von 40/45 KW (55/61PS) auf 57 KW ( 77 PS )

 

RS Software Tuning 698 ccm von 40/45 KW ( 55/61 PS ) auf 63 KW ( 86 PS )

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ak88 am 05.09.2012 um 21:20 Uhr ]

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Dat erste is mit Tüv, dat zweite net ;-) .

Und die Leistung is natürlich unterschiedlich :-D .

 

Meine Meinung: Ich würd das mit Tüv nehmen und auch eintragen lassen, haste Ruhe und bist save.

 

Gruß

Christian


LG aus Berlin

Christian

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ujj wirklich ganz unten, habe das voll übersehen!

 

da hast wohl recht mit Tüv ist sicherer, aber werds mir noch überlegen ohne Tüv sollte auch nicht so dramatisch sein, solange man keinen Unfall baut wo man selber verschuldet ist

 

lg Adrian

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ak88 am 06.09.2012 um 00:07 Uhr ]

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Am 06.09.2012 um 00:07 Uhr hat ak88 geschrieben:
ujj wirklich ganz unten, habe das voll übersehen!



da hast wohl recht mit Tüv ist sicherer, aber werds mir noch überlegen ohne Tüv sollte auch nicht so dramatisch sein, solange man keinen Unfall baut wo man selber verschuldet ist



lg Adrian





[ Diese Nachricht wurde editiert von ak88 am 06.09.2012 um 00:07 Uhr ]


 

er muss nicht selbst verschuldet sein.....sei schlau und bleibe legal!!

-----------------

 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 


 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 

seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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Wenn Du das nicht eintragen läßt fährst Du mit einem Auto mit erloschener Betriebserlaubniss durch die Gegend. Wenn Du Pech hast und einen Unfall baust dann kann Deine Versicherung sogar die regulierung ablehnen.

 

Ich würde auf jeden Fall die Eintragung machen lassen.

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Moin,

 

für die TÜV- Eintragung benötigst du noch das Teilegutachten (100€) und die Eintragung selbst ca. 50-80€.

 

Gruß

Marc

-----------------

Spritmonitor.desmartfiends_michel-klein.jpg

 

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Am 08.09.2012 um 16:08 Uhr hat s-w-e-t geschrieben:
Hi.



Ich fahre die 77 PS-Version.

Wollte etwas Haltbares haben. Robert hat mir von den 84 abgeraten, weil sie nicht so haltbar sind.

Das ist der Unterschied! Und nicht der TÜV.





 

 

Super, auf so eine Antwort hab ich gewartet :-D dann werdens wohl die 77ps sein

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Am 08.09.2012 um 16:08 Uhr hat s-w-e-t geschrieben:
Hi.



Ich fahre die 77 PS-Version.

Wollte etwas Haltbares haben. Robert hat mir von den 84 abgeraten, weil sie nicht so haltbar sind.

Das ist der Unterschied! Und nicht der TÜV.



 

Das ist doch klar und kann sich jeder zusammenreimen, wichtiger ist der TüV, der ist für mich der Hauptunterschied!


LG aus Berlin

Christian

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Am 09.09.2012 um 22:32 Uhr hat Netsnoop geschrieben:
Quote:


Am 08.09.2012 um 16:08 Uhr hat s-w-e-t geschrieben:

Hi.





Ich fahre die 77 PS-Version.


Wollte etwas Haltbares haben. Robert hat mir von den 84 abgeraten, weil sie nicht so haltbar sind.


Das ist der Unterschied! Und nicht der TÜV.





 

 

 

Das ist doch klar und kann sich jeder zusammenreimen, wichtiger ist der TüV, der ist für mich der Hauptunterschied!

 

Wieso ist das klar und kann sich jeder zusammenreimen?????

Ich wusste es bis dahin noch nicht, aber wenn du schlauer bist, ...Respekt!


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    • Quelle ADAC:   Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann für eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsätzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis für die Manipulation vorlegen müssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsächliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.  Mögliche Konsequenzen für die Werkstatt: Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.   Zivilrechtliche Folgen: Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenüber zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine Rückabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.   Vertrauensverlust: Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten führen kann.    Was Sie tun sollten: Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte und Servicehefte, um den tatsächlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen. Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt über den Vorfall zu informieren und eine Klärung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist. 
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