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Gerlin

Fristen beim Anmelden des gebrauchten Smarts

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich benötige noch ein paar Infos zu Fristen im Hinblick auf das Versichern und Anmelden eines gebrauchten Smarties.

 

Wann muss ich die Versicherung abgeschlossen haben?

 

Und wie ist das Auto versichert, wenn ich es vom Vorbesitzer übernehme?

 

Da ich ewig kein eigenes Auto besessen habe, weiß ich nicht, was ich in welcher Reihenfolge machen muss. :-?

 

Gruß Gerald aus Berlin


Gerald aus Berlin

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Zur Versicherung gehen, Fahrzeugdaten angeben, vorläufige Deckung holen, Fahrzeug abholen, zur Zulassungsstelle mit den Papieren der Versicherung.

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Da die Doppelkarte praktisch ausgestorben ist und durch den elektronischen Versicherungsnachweis (EVN) ersetzt wurde, gibt es eigenlich keine Fristen mehr. Du ruftst einfach bei der Versicherung an, dort wird entprechend deiner Angaben der EVN im System erstellt, der auch direkt fuer die Zulassungsstelle einsehbar ist.

 

Du kannst also alles locker an einem einzigen Tag erledigen. Der Versicherungsvertrag flattert dir dann ein oder zwei Tage spaeter ins Haus. Den unterschreibst du und schickst ihn zurueck.

 

 

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Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sternfahrer am 16.06.2012 um 14:46 Uhr ]


Gruss

Werner

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451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

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Quote:

Am 16.06.2012 um 12:36 Uhr hat Gerlin geschrieben:
. . . Wann muss ich die Versicherung abgeschlossen haben?

Die vorläufige Deckung ("EVN") ab dem ersten Meter bevor Du vom Hof fährst. Ab da muss das Auto bekanntlich auch zugelassen sein und die Zulassung bekommst Du nur mit der EVN (siehe oben)

 

Quote:

Und wie ist das Auto versichert, wenn ich es vom Vorbesitzer übernehme?

Wenn´s noch ein (gestempeltes !) Kennzeichen und Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung hat, dann halt so, wie es der Vorbesitzer versichert hat, also auf jeden Fall mindestens die gesetzliche Haftpflicht (, wenn nicht der Vorbesitzer die Versicherung schon gekündigt hat). Also: Vorbesitzer fragen.

 

Wenn es abgemeldet ist, ist es gar nicht versichert und Du darfst es keinen Meter im öffentlichen Verkehrsraum bewegen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HuckFinn am 18.06.2012 um 08:38 Uhr ]


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Frage: Stimmt es, mit den vorherigen entspempelten Kennzeichen und der vorhandenen EVN darf man damit zum Landratsamt (Zulassungsbehörde) fahren?

 

Wurde mir mal erzählt, habs bisher nie gebraucht, ich habe bisher alle autos mit kennzeichen bekommen vom Vorbesitzer und lediglich umgemeldet.

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fortwo cabrio, bj 06/00, 600er Benziner, rePowered by SmartProfi

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Ja, das stimmt tatsaechlich. Ist in §10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt.

 

Zitat

 

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

 

Zitatende

 

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Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

 


Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

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Es heißt EVB = Elektronische VersicherungsBestätigung

 

Und versichert ist es ab dem Zeitpunkt, an dem die Zulassungsstelle die Kennzeichen ausgegeben hat.

 

Sollte das Fahrzeug aktuell abgemeldet sein, besteht KEIN Versicherungsschutz! Sollte das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer angemeldet sein, so haftet als ERsTES dessen Versicherung.

 

 

 

 

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smartville_signatur_rw.jpg

 

 

 


smartville_signatur_rw.jpg

Smart 451.432 Pulse 62 kw+ (61 c.i.) Spritmonitor.de

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Quote:

Am 19.06.2012 um 11:31 Uhr hat Smartville geschrieben:[/i][/b]
Es heißt EVB = Elektronische VersicherungsBestätigung
Sollte das Fahrzeug aktuell abgemeldet sein, besteht KEIN Versicherungsschutz! Sollte das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer angemeldet sein, so haftet als ERsTES dessen Versicherung.

 

eVB - das ist korrekt,

der Rest der Aussage aber nicht.

 

Bei Verkauf eines versicherten resp. angemeldeten Fahrzeugs geht die Versicherung auf den Erwerber über.

 

Bei abgemeldetem Fahrzeug kann man sich eine eVBA (eVB auf Abruf - ehemals Deckungskarte, im Volksmund Doppelkarte) erstellen lassen, sich (ohne Zulassung) ein Kennzecihen erteilen lassen und dann die Fahrten zur Zulassung, TÜV - wie von Sternfahrer beschrieben - durchführen. Ruf am besten Deine Versicherung an und lass Dir das bestätigen, dann bist Du auf der sicheren Seite.


Beste Grüße

Marc

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