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smartie17

Smarties am Bodensee ?!

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und wie geht der jetzt hast auch den 84ps mit jetzt 115 und 170NM...Vmax aufhebung??

 

...merkst du den unterschied von den schaltzeichenverkürzung??

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Ja hier auch jemand vom

See,komme aus Eriskirch

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Wies aussieht bleibts ne kleine runde aber ich probiers einfach nochmal mit nem Hilfe schrei:)

 

 

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Wies aussieht bleibts ne kleine runde aber ich probiers einfach nochmal mit nem Hilfe schrei:)

 

 

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arbeite zur zeit länger in Lindenberg im Allgäu nicht weit weg von lindau

 

 

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gibt noch mehr leutz!!!

mich zum beispiel, ... :-D

KONSTANZ

 

gibt auch zwei stammtische,

die teils nur aus schweizern

bestehen!!! ^^

 


wuschl1.gif

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Ich wohne auch am Bodensee :-D

 

 


Sollte es jemals zu einer Kraftprobe zwischen Mensch und Mathematik kommen, so werden die Menschen gut daran tun, die Computer abzustellen.

mysmart_small.jpg

smartandsmile_banner.gif

 

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Hallo

Komme aus Vorarlberg A Bregenzerwald und suche auch einen Stammtisch in meiner Nähe. Würde dazu auch einige km fahren.

Gruß Greini

 

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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