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cabriomax

Gebrauchtwagengarantie

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Mahlzeit !! liebe Smartgemeinde.

 

Sicherlich eine dumme Frage, wie ist das mit der Händlergarantie beim Gebrauchtwagen?

Ich sitze in Bochum und der Händler hinter Hamburg. Was ist im Fall der Fälle?

Muss dann das Auto zum Verkäufer gebracht werden?

 

Vielleicht ist ja einer anwesend und kann meine Frage beantworten.

 

Bin kurz vor dem Verkaufsabschluss. Nur noch diese Überlegung.

Schon mal danke

gruß

max

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Die Begriffsdefinition ist falsch, es handelt sich hierbei nicht um eine Garantie, sondern um eine gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht bei Händlerkauf.

Die Gewährleistung ist an den jeweiligen Händler gebunden, der muß zahlen, also bestimmt der auch die Modalitäten.

Eine evtl. Gebrauchtwagengarantie, meistens abgeschlossen über eine Versicherung ist wieder etwas ganz anderes, die kann zwar zusätzlich abgeschlossen sein/werden, aber die haben meist jede Menge Ausschlüsse und die Erstattungen sind evtl. abhängig von der Kilometerleistung.

Das sind aber grundsätzlich zwei paar Schuhe!

Primär zuständig bei einem Händlerkauf ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung des Verkäufers, sofern diese nicht durch irgendwelche Tricks umgangen wird, z.B. durch Formulierungen im Kaufvertrag wie: Verkauf im Kundenauftrag, Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf ohne Gewährleistung.

Das ist zwar auch rechtlich zweifelhaft und man kann dagegen vorgehen, aber das kostet meist Zeit und Nerven!

 

Wenn sich Probleme mit dem Fahrzeug ergeben sollten, müssen diese Ansprüche zuerst beim Leistungsträger, also beim verkaufenden Händler angemeldet werden und der bestimmt dann die weiter gehende Vorgehensweise.

In wie weit der allerdings verlangen kann und es Dir zumutbar ist, daß Du jedesmal zu ihm kommst oder ob es hier andere Regelungen gibt, kann ich Dir nicht sagen.

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@ahnungslos

danke für die schnelle Antwort

 

der Händler schreibt: ....dass wir Ihnen das Fahrzeug mit neuem Service und incl. Überführung und Garantie zum Preis .... bereitstellen.

 

Ist das dann eine richtige Garantie?

Kann ich dann wenn denn was ist auch in Bochum zur Werkstatt?

 

gruß

max

 

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welche garantie der händler meint und wie diese aussieht, kann nur er selbst dir sagen, da solltest du unbedingt vorher fragen.

 

wenn er damit nicht nur die zwangsweise verordnete gesetzliche gewährleistung meint, wirds wohl so ne car-cover-garantie sein, das ist schon ok, aber die stolperfallen lies dir sorgfältig durch. wurde hier schon oft besprochen.

 

mit der gewährleistung bist an den verkaufenden händler gebunden, diese üblichen gebrauchtwagengarantien hingegen verlangen lediglich eine markenwerkstatt die den schaden beurteilt und repariert. das ist das blöde dran, weil das zb bei nem motorschaden teurer ist als bei den hier bekannten freien spezialisten, und du mit deinem km-abhängigen eigenanteil dann evtl teurer kommst als ganz ohne garantie. aber sie schadet ja auch nicht.

 

 

ach ja - schön daß du noch da bist, laß dich nicht wieder ärgern, es schleicht sich schon wieder an hab ich so das gefühl...

 

 

 

 

Quote:
inhalt von ahnungslos überprüft und vom inhalt richtig.

 

 

da wird unser ahnungsloser jetzt aber schon viel ruhiger schlafen... :roll:

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von dieselbub am 01.09.2010 um 13:56 Uhr ]


Alles wird gut!

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Hi :),

 

bei meiner damals abgeschlossenen Garantie hatte ich freie Werkstattwahl.

 

Und darauf achten, dass die Verdeckmechanik vom Cabrio in der Garantie mit abgedeckt ist.

Stand seinerzeit bei meinem Vertrag nicht mit in den Bedingungen und hab ich mir expliziet vom Händler schriftlich bestätigen lassen ;-).

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 01.09.2010 um 14:41 Uhr ]


 

 

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Quote:

Am 01.09.2010 um 14:41 Uhr hat Sylvia geschrieben:
bei meiner damals abgeschlossenen Garantie hatte ich freie Werkstattwahl.

Bitte jetzt nicht die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung durcheinander bringen!

Wenn eine Garantie abgeschlossen wird, dann handelt es sich in den meisten Fällen um einen Versicherungsvertrag mit Bedingungen, die da drin stehen.

Eine gesetzliche Gebrauchtwagengewährleistung muß man nicht abschliessen, sondern die ist automatisch gesetzlich geregelt, wenn man das Fahrzeug bei einem Händler kauft und dieser sie nicht durch die zahlreichen Tricks, die es gibt, (Verkauf im Auftrag, Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung o.ä.) im Kaufvertrag ausschliesst!

Und diese Gewährleistung muß auch das gesamte Fahrzeug beinhalten, da gibt es keine Ausschlüsse des Verdecks o.ä.!

 

Oft wird von den Händlern zur Reduzierung des Kostenrisikos zusätzlich noch eine Garantie über eine Versicherung abgeschlossen, aber das eine hat eigentlich nichts mit dem anderen zu tun!

Auf die gesetzlich geregelte Gewährleistung hat man auf jeden Fall Anspruch, nur unterliegt die wiederum eigenen Gesetzmässigkeiten und dazu gehört, daß man den Mangel erstmal beim Verkäufer anzeigen muss und diesen nicht einfach eigenmächtig irgendwo reparieren lassen darf.

Ich weiss lediglich nicht, wie es mit der Zumutbarkeit des Weges aussieht, den man dann zur Behebung des Mangels auf sich nehmen muss.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.09.2010 um 14:56 Uhr ]

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Einen solchen Versicherungsvertrag überhaupt als Garantie, Anschlußgarantie oder Garantieverlängerung zu bezeichnen, ist eigentlich ohnehin verkehrt.

Aber so hat es sich eben mittlerweilen eingebürgert, die Folge davon ist, daß es hier immer wieder zu Verwechslungen kommt.

Die rechtliche Situation und die Rechte, die man als Käufer hat sind nämlich bei beiden Varianten total unterschiedlich!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.09.2010 um 15:18 Uhr ]

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@Ahnungslos

 

Ich spreche von einer Gebrauchtwagengarantie, welche im Kaufpreis des Fahrzeuges enthalten war und über eine Versicherung lief.

Hat nichts mit der Gewährleistung zu tun ;-)


 

 

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Das dachte ich mir schon, Sylvi!

Es wird sogar relativ häufig so gemacht, daß parallel zu der Gewährleistung eine solche Garantie abgeschlossen wird, um das Kostenrisiko des Händlers zu mildern!

Aber auch wenn eine solche "Garantie" nicht abgeschlossen wird, hat der Käufer einen Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Und die kennt keine Ausschlüsse von Verdeck oder Kostenbeteiligung für den Motor ab bestimmten Laufleistungen etc. :)

Deshalb auch mein penetranter Hinweis auf die Trennung dieser beiden Begriffe! ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.09.2010 um 15:15 Uhr ]

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Ist das evtl die Anschlussgarantie die Smart anbietet ? Die läuft über Car Garantie . Da mußt zur Wartung und Repartauren zum , von Smart autorisierten Werkstaätten fahren, sprich in der Regel dem Smart Center aber ob das dann in HH oder H ist , ist dann egal.

 

Aber wenn Du das ganz genua wissen willst mußt Du in die AGB der Garantie schauen, da steht ja sicher alles schwarz auf weiss.

-----------------

Grüße

Jürgen

 

451 Passion Cabrio MHD 71 PS

 

 

 


Gruß

 

Jürgen

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Einen schönen guten Abend

 

Wie ich sehe ist ja fleißig meine Frage bearbeitet worden.

Danke!

So ein Autokauf auf diese Entfernung ist eben nicht so einfach wie vor Ort.

Noch dazu wenn es ein Gebrauchter ist.

Der Kauf ist soweit, dass ich Morgen per Mail den Vertrag zur Unterzeichnung bekommen werde.

Einem Kauf mit besagten Konditionen habe ich zu gestimmt.

Die erwähnte "Garantie" des Autohauses wird sich warscheinlich als "Gebrauchtwagengarantie" entpuppen, was ja nichts schlimmes ist, wie ich Euren Antworten entnehme. Diese "Reparaturkostenversicherung" ist das Ergebnis einer geforderten Preissenkung. Der Händler deckt damit sein Kostenrisiko im Falle einer Gewährleistung. Soll mir recht sein. Zumindest verstehe ich diese Thematik im Moment so.

 

Ich werde dem Autohaus Morgen dbzgl. noch ein paar Fragen stellen.

z.B. alle Teile des Fahrzeugs müssen mit eingeschlossen sein.

Wichtig ist mir das ich im Garantiefall nicht nach Flensburg muss.

Ich bin im ADAC und habe eine gute Rechtsschutzversicherung.

 

So als letztes danke ich Euch nochmals für Eure Hilfe.

 

gruß

Max

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von cabriomax am 01.09.2010 um 21:07 Uhr ]

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ok, du kaufst den Smart also bei Klaus und Co. :)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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@max:

Ich bin gebürtge Flensburgerin, nur darum


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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@Getti

hätt ich früher wissen müssen, hätt mir das Auto nicht bringen lassen , wär selbst gefahren.

Alles hätte nützt nichts.....

das Auto kommt nächste Woche.

Gruß von Bochum nach Flensburg

gruß

Max

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@Max: na dann: Glückwunsch zu deinem neuen Auto und ganz viel Freude damit :)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude 8-)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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hast schon recht , aber je länger es dauert um so mehr fehler in meiner Autoverkaufsverhandlung entdecke ich.

Der hat ja gar keinen TÜV !!

In der Anzeige steht: HU 08.2010

also denke ich hat im August den TÜV gemacht.

Ne heute im Vertrag steht nächste HU 08.2010

 

Wie sagt man: wer lesen kann ist im Vorteil.

 

Werde morgen mit dem Autohaus mal tel.

und den Vertrag nicht wie vereinbart heute Nacht zurück mailen.

Gut , so schlimm ist es auch nicht, ...aber vielleicht hätte ich doch noch ein paar Euronen weniger Zahlen müssen.

 

Max

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von cabriomax am 02.09.2010 um 19:11 Uhr ]

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den tüv (HU) noch zu verhandeln, als goodie obendrauf sollte nicht das thema sein, daran wird der verkauf schon nicht scheitern :)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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na ja, er hat ja schon ordentlich nachgelassen.

 

Eher gekränkte Eitelkeit es nicht richtig gelesen bzw. seine Beschreibung verstanden zu haben.

 

werden sehn

max

 

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    • ACHTUNG SEHR SEHR LANG!!!!   Hey hey, die ein oder anderen haben mich hier ja schon kurz kennen lernen können. Dennoch noch eine kurze Vorstellung ich bin der Joel aus dem Kreis Groß-Gerau, ich habe mir Anfang/Mitte des Jahren seinen Smart Fortwo 451 84Ps Brabus line angelacht. Mein absolutes Traum Auto schon seit meiner Jugend, mit allem was das Herz begehrt. Monate lang konnte ich ihn selbst nicht fahren habe ihn fahren lassen damit er nicht kaputt geht in ca 6 Monaten dennoch nur ca 400km vielleicht zu wenig? Ich weis es nicht.  nach kurzer Zeit ist beim fahren aufgefallen das er nicht so sauber lief die Symptome waren sehr klar das müssen die lamdasonden sein ausgelesen Fehler gesehen (nichts weiter auffällig) Teile besorgt und repariert. Ich erwähne dazu: Das unsaubere laufen hätte beim Ansehen des Wagen auffallen können wären wir den schneller als 30 gefahren. Wir sind paar Runden um den Block der Vorbesitzer hat das Auto erklärt Sache gezeigt usw. „Ich bin nicht gefahren der Vorbesitzer hat mich gefahren, hatte zu dem Zeitpunkt ja kein Führerschein“ Zeitgleich zu dem Sonden Problem hat sich die Folie vom Dach gelöst ich hatte eine Riesen Blase, also Folie ab weil es so nicht bleiben konnte und siehe da die Beschichtung des Panorama Dachs komplett im Eimer… ich wusste das er foliert war die Begründung war das es Ihm in einer anderen Farbe besser gefallen hat und die ist wirklich schön also nicht hinterfragt. Da waren aber schon die ersten Zweifel. Nunja er hatte nichts weiter offensichtliches und lief dann gut, das Dach ist jetzt hässlich aber okay. Aber das war noch nicht alles ich war Anfang November beim TÜV „immer noch keinen Führerschein“ bekomme den Wagen ohne TÜV wieder, dann der Schock … Bis dato kam mit dem Mängelbericht folgendes zusammen :   1. Abgelöste Beschichtung am Panoramadach (unter Folie verdeckt) 2. Defekte Lambdasonden (bereits repariert, vorher unbekannt) 3. Diverse defekte Lampen: • Standlicht rechts defekt • Nebelscheinwerfer mit unzulässigem Leuchtmittel • Rückleuchte links mit Kondensat (Wagen bei Best Wetter besichtigt) • Dritte Rückleuchte ohne Funktion    • ein Blinker falsche Farbe     • Motorkontrolleuchte ohne Funktion     • Airbagkonzrolleuchte ohne Funktion  4. Schwergängige zweite Achse links 5. Fehler in der Klimaanlage (vermutlich durch Spannungsausfall bedingt)   Dan wurde es noch sportlicher. Ein Freund arbeitet in der Werkstatt in der der Wagen zum TÜV war und schaute sich das Tacho genau an … weil ich ihn bat mir zu erklären was da dran ist weil ich Vermutungen habe. Siehe da, Hebelspuren von außen und innen drin,  ja. Wie Vermutet  beide leuchten abgeklebt und alles verschmiert mit Sprühfarbe. Habe da mal die Bilder der Werkstatt angehängt und ein Bild mit Zündung an falls es jemanden interessiert wie sowas aussieht.  Sofort den Vorbesitzer kontaktiert und hier nur Beschimpft worden und wurde Blockiert. Gut wir (bzw. Mutti, Käufer des Wagens und auch auf Sie angemeldet) dachten wir wollen dem Ärger aus dem Weg gehen machen einen Termin in der Fachwerkstatt zur Nachbesserung und Nachprüfung. Der Termin wäre auch jetzt kommenden Montag.  Nun habe ich zwischenzeitlich endlich meinen Führerschein bestanden und dachte heute okay setzte dich mal rein fährst mal um paar Ecken damit du weist wie der Wagen fährt und es keine bedien Probleme unterwegs gibt. Zum Glück hatte ich einen guten Freund dabei weil ich mich nicht getraut habe alleine zu fahren. Also ich in dem Auto gesessen erstes Mal „alleine“ fahren total aufgeregt auch mit den Mängeln irgendwie immer noch auf das Auto irgendwie gefreut weil Mama es ja richten lassen will. Aber das Ende vom Lied war nach genau 600 Metern an einer Kreuzung hat der Wagen beim losfahren angefangen komplett zu flackern erst die komplette Beleuchtung sowohl innen als auch außen, die Tacho Nadel ist hängengeblieben, aufeinmal lief er unrund… Batterie leuchte an, gelbes Dreieck an, ABS Leuchte an dann war er tot. Zumglück fast neben der Haustür von meinen Kumpel aus der Werkstatt liegen geblieben. Der ist natürlich gleich her geeilt zum Starthilfe geben aber es hat nicht geklappt also Auto auf einen Parkplatz geschoben, zum Baumarkt gefahren Batterie geholt und Wagen schnell heim gefahren. Die leuchten waren dennoch alle an. Also ausgelesen Fehlercode 0562 Systemspannung niedrig, drunter geguckt Riemen noch da. Vermutung?… bestimmt die Lichtmaschine oder etwas was damit zusammenhängt. Bei dem ganzen gefuchtel und Taschenlampen halten, wedeln und gucken habe ich mit Schock gesehen das in der Ritze zwischen Zierleiste und Airbag Abdeckung am Lenkrad noch eine Hebelspur ist… wer weis was da noch für ein schönes Geschenk an uns wartet.  Der Hammer kommt… meine Mutter besteht immernoch drauf das der Wagen repariert wird damit Sie den Rechtsweg nicht gehen muss für den Rücktritt vom Kaufvertrag obwohl hier alles klar in der Hand liegt. Der grobe Überschlag der Kosten (noch nicht bestätigt aber ein Anhaltspunkt liegt bei ca. 3-5k und Mutti will das es ein Vertragspartner/Marken Werkstatt macht andere Werkstätten winken schon ab weil die nichts von Manipulation wissen wollen. Ich bin mittlerweile echt ratlos wie ich mit meiner Mutter reden soll das der Wagen zurück zum Vorbesitzer muss über den Rechtsweg. Alleine regeln ist nicht weil technisch ihr Auto und Vorallem ihre Rechtsschutz über die das laufen muss. Soooo das wollte ich einfach mal los werden! Vielleicht habt ihr Ideen wie ich meiner Mutter klar machen kann das der Wagen zurück muss.  Ich habe in den passieren gesehen das der Wagen wirklich lange in die Vertragswerkstatt gegangen ist also werde ich da auch mal fragen ob das ein Unfall Wagen war und was da so gemacht wurde bisher. Das Chekheft ist zumindest lückenlos und bis auf das er jetzt tot ist sagten alle die gefahren sind der fährt sich Mega toll und meine 600 Meter waren ja auch super XD. Das mit dem kurz vorm tot ist dem TÜV Prüfer auch nichts umgefallen und Werkstatt sagt auch hmm Batterie leuchte etc. ist neu. Dennoch, es ist und bleibt mein Traum Auto genau mit dieser Ausstattung die er hat. Wenn er weg muss (was er ja offensichtlich muss) würde ich gerne den selben, was schwer ist, wieder haben wollen.
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