
Sauerman
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Hi there, ich bin zwar ein MACuser aber ich erinner mich dumpf, dass es mal Probleme mit Acer-Laptop Programmen gab, die diesen Fehler produzierten. Hast du zufällig ein Acer-Lappie - und hast du vor der Meldung ein Ms-Update gemacht? Dann könntest du dich mal auf der entsprechenden Hersteller-Seite umsehen, ob dort Aktualisierungen vorliegen oder den Support bemühen. Chutchon Sauerman
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frage an die mac-user (und umsteiger von windoof) unter Euch
Sauerman antwortete auf jrr's Thema in small-Talk (off topic)
..das AIR ist wirklich nett, aber hat leider nicht die Features, auf die ich mobil wert lege. ----------------- Chutchon Sauerman _____________________ Si vis pacem, para bellum -
frage an die mac-user (und umsteiger von windoof) unter Euch
Sauerman antwortete auf jrr's Thema in small-Talk (off topic)
Das Santa Rosa MacBook ist im letzten November rausgekommen. Da ist kurzfristig nichts bahnbrechendes zu erwarten. Modellpflege mit SSD-Harddisc und oder BlueRay könnten zum Sommer kommen - wenn du darauf warten willst - aber dann kommt ein halbes Jahr später wieder etwas neues und dann wieder usw. Heute erst war eine Keynote von Steve Jobs - dort ist das neue Airbook vorgestellt worden -wer's mag... ----------------- Chutchon Sauerman _____________________ Si vis pacem, para bellum -
frage an die mac-user (und umsteiger von windoof) unter Euch
Sauerman antwortete auf jrr's Thema in small-Talk (off topic)
Hi jrr, ich habe vor knapp 6 Jahren den Totalswitch durchgeführt, weil ich sowas von ME-gefrustet war.... Damals wollte ich einen Teil der Win-Peripherie weiterverwenden - aber ich habe während der Zeit herausgefunden, dass dies nicht bei allen Teilen möglich ist. Beim Monitor gibt es kaum Probleme. Beim Drucker geht's auch noch, wenn man nicht unbedingt totale Exoten am Start hat. Mäuse und Scanner machen häufiger Probleme und bei der Tastatur benötigst du sowieso eine Mac-Eigene, weil z.B. das @ und Teile der Sonderzeichen ganz woanders liegen. Logitech hat gute und günstige MAC-Tastaturen und Mäuse im Portfolio. Ein Umschalter für den Monitor sollte gehen. Den Rest würde ich übers Netzwerk betreiben. Das mache ich, wenn mich Win-Rechner besuchen kommen. Ah, ja MACs können Festplatten, die NTFS formatiert sind nicht beschreiben. Auf meinem Mac-Mini läuft Parallels - da habe ich XP- eben - parallel laufen - das reicht für meine Anwendungen. Wenn du mehr wissen willst - frag einfach. ----------------- Chutchon Sauerman _____________________ Si vis pacem, para bellum -
___________________________________ Zitat vom Ingenieur >> Die Kernenergie liefert derzeit etwa 7% der weltweit benötigten Energie. ___________________________________ ...die IAEO behauptet doch frech, es wären ca. 16% der Weltstromerzeugung. Hat der Ingenieur andere Zahlen, eine andere Basis oder erzeugen wir jetzt weniger Strom als wir benötigen? ----------------- Chutchon Sauerman _____________________ Si vis pacem, para bellum [ Diese Nachricht wurde editiert von Sauerman am 28.12.2007 um 13:32 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von Sauerman am 28.12.2007 um 13:32 Uhr ]
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Hi Matze, na, dann hast du ja was gemeinsam mit Joey Kelly, Piet Klocke und .....neben dir natürlich, am sympathischsten: .....Alan Parsons. Für dich, die besten Wünsche aus dem Sauerland Chutchon Sauerman
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...na dann, fange ich mal an...... Herzlichen Glückwunsch und einen weiterhin hohen Wirkungsgrad (passend für Ingenieurskreise) aus dem Sauerland vom Sauerman
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Strafzettel wegen Querparken!!
Sauerman antwortete auf niobe's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
...und wenn ich mir die Urteilsbegründung so durchlese, dann ist dort nur "in dubio pro reo" entschieden worden - heißt nach 7 Monaten hat sich niemand mehr daran erinnern können, wie der Smart abgestellt war..... ...das hat aber nichts mit Querparkerlaubnis zu tun. ----------------- Chutchon Sauerman _____________________ Si vis pacem, para bellum -
Strafzettel wegen Querparken!!
Sauerman antwortete auf niobe's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Sorry, aber da muss ich ein Veto einlegen. Das im Zusammenhang mit diesem Link bezieht sich auf ein Urteil des BGH mit dem Az.: 7 II OWi 00605/05, wonach das Querparken bei vorliegender Parkraumnot erlaubt sei. Analog hierzu wird auch in anderen Quellen ein Urteil des KG (Oberlandesgericht Berlin) angeführt. Der BGH selbst hat noch nie zum Querparken mit einem Smart entschieden. Die im Internet vertretene und verbreitete Rechtsauffassung ist schlichtweg falsch und hält m.E. keine Verfolgungsbehörde von einer Ahndung ab, sondern wiegt die Betroffenen in falscher Sicherheit. Bei dem aufgeführten Aktenzeichen handelt es sich lediglich um ein Urteil des AG Viechtach (Bayern), welches keine Rechtsbindung für die landeseigene Ordnungsbehörde und auch nicht für andere Ordnungsbehörden entfaltet. Dass Fahrzeuge beim Parken längs zum Fahrbahnrand aufzustellen sind, ergibt sich aus § 12 Abs. 4 StVO. Hiernach ist regelmäßig parallel (in Fahrtrichtung) zu parken, weil dadurch beim Ein- und Ausparken die geringste Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs eintritt; außerdem müssen Nachts die roten Rückstrahler erkennbar bleiben (StVO Kommentar Schurig, 2.2.2 zu § 12 StVO, 12. Auflage). Insofern ist hier also nicht im Ansatz die Rede davon, dass das Querparken für Smarts erlaubt sei. So sieht es auch das Bundesverkehrsministerium, das nicht beabsichtigt, die Straßenverkehrsordnung zu ändern. Begründet wird dies mit Sicherheitsproblemen, die auch von Kleinstwagen, wie dem zweisitzigen Smart, ausgehen, da diese selbst beim Querparken noch zu weit auf die Straße oder den Bürgersteig hinausragen. Außerdem würden längs zum Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge beim Ein- und Ausparken behindert. Schwerpunkt ist jedoch die schlechte Erkennbarkeit bei Dunkelheit, da die Rückstrahler eines quer zur Fahrtrichtung stehenden Fahrzeugs nicht angestrahlt werden. Selbstverständlich wäre ein Absehen von der Verfolgung durch die Ordnungsbehörde im Rahmen des Opportunitätsprinzips möglich, wenn es sich tatsächlich um eine echte Parkraumnot handeln würde und die anderen erwähnten Sicherheitsaspekte nicht zum Tragen kämen. Regelmäßig dürfte sich eine Parkraumnot in der Nähe von Parkhäusern oder Parkplätzen nicht begründen lassen. Hier bildet wohl eher die Kostenersparnis den Grund für unzulässiges Querparken. In der Regel wird allerdings schon deshalb ein derart ordnungswidriges Parken geahndet, um ein Nachahmen zu unterbinden. Hier bleibt dann nur das Beschreiten des Rechtsweges, um im Einzelfall prüfen zu lassen, ob hier i. S. einer platzsparenden Parkweise ausnahmsweise von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abgesehen werden kann. -
Zusammenfassung des AB-Artikels: AB hat den Stadtverbrauch auf einer 51 km Fahrt durch die Hamburger City zwischen einem gemieteten Smart, einem mhd und einem VW Fox ermittelt. Für die Strecke benötigten die Fahrzeuge 1h und 57 min. Die reine Standzeit - in denen der mhd aus war, betrug 29 min und 36 s. Ergebnis: mhd : 7,4 l/100km Mietsmart : 9,6 l/100km Fox 1.2 : 7,3 l/100km Unkommentiertes Fazit des AB-Redakteurs: Böse Überraschung: 7,4 l Stadtverbrauch für einen Smart mit Start-Stop-Spartechnik - mehr als ein 300 kg schwererer VW Fox mit vier Sitzen. Das kann nicht sein. Da tröstet es wenig, dass der normale Smart ohne mhd-System mit 9,6 l noch deutlich mehr schluckt. Hier gibt es nur eines: dringend nachbessern. Quelle: autobild (16.11.07) ----------------- Chutchon Sauerman _____________________ Si vis pacem, para bellum
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la basté rEISE (La Bastè gehört jetzt zum Herzogtum Brissac)
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Zunächst einmal ein fröhliches Hallo ins Forum. Ich lese schon eine Weile "halblegal" mit, wurde dabei von eurem Enthusiasmus angesteckt und habe heute mit dem geballten Foren-Wissen den Smart-Händler in Hagen zum Staunen gebracht. Kurz und gut im nächsten Mai bekomme ich ein Pulse- Cabrio mhd mit ein paar notwendigen Extras. Wir lesen uns..... ----------------- Chutchon Sauerman _____________________ Si vis pacem, para bellum [ Diese Nachricht wurde editiert von Sauerman am 10.11.2007 um 13:45 Uhr ]