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ReneJumeau

Eintragungsprobleme Anhängerkupplung

Empfohlene Beiträge

Hallo Smarties,

 

nach 100Tsd Anhänger-freien Kilometern möchte ich mit meiner Kugel nun leichte Dinge mit Anhänger bewegen.

 

Fragte ich einen lokalen Spezi im Wiesbadener Raum. Dieser bestätigte mir schnell, dass es überhaupt kein Problem sei und er schon einige Anhänger und Kupplungen erfolgreich an den Mann brachte.

 

Sicherheitshalber erwähnte ich noch, dass ich einen Erdgas-Smart habe (Mehrgewicht) und im KFZ-Schein unter den relevanten Anhänger-Feldern schöne Striche sind (im KFZ-Brief steht sogar explizit 'keine').

 

Daraufhin erkundigte sich Spezi beim TÜV - und ich hab' nie wieder was gehört, außer Mutmaßungen seiner Frau, dass er ratlos sei.

 

Das bin ich jetzt auch, ratlos...

 

Wie ist es denn bei euch? Stehen standardmäßig Striche und 'keine' in Schein und Brief?

 

Wie habt ihr die Eintragung geschafft?

 

Sehr ihr Probleme für meinen Fall? Eine wg. dem Mehrgewicht geringere Nutzlast wäre kein Problem für mich.

 

Bitte um eure Antworten - Danke für eure Mühen und eine

schöne Weihnachtszeit!

Rene

 

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Hallo Rene!

 

Es gibt hier im Forum zwei Meinungen. Die einen sagen, die Stützlast ist zusätzlich zur Anhängelast, die anderen sagen, es geht um das Bremsen und das Gesamtzuggewicht. Wo alle sich einig sind: drei Striche und keine.

 

Grüße von der Neckar-Alb, Micha

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Das mit den strichen ist völlig normal, da der Smart ab Werk nicht mit einer AHK ausgerüstet wird.

Bei Fahrzeugen, wo man ab Werk theoretisch eine AHK mitbestellen kann sind bereits im Brief die nötigen Anhängelasten eingetragen.

wenn man dann eine AHK mit EU-Genehmigung kauft spart man sich die NAcheintragung.

Beim Smart ist diese generell nötig, da sowohl im Brief als auch in der Zulassung die Anhängelasten eingetragen müssen.

Dies passiert im Normalfall im Rahmen einer §19.3 Abnahme, bei welcher das Fahrzeug inkl. angebauter AHK und ABE oder TÜV-Gutachten vorgeführt wird.

 

Im Rhein-Main-Gebiet würde ich Dir als Kontakt mal den Forumsuser Smartipercy empfehlen, der kann Dir bestimmt sagen bei welchem TÜV es keine Probleme mit der Eintragung gibt.

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hier sollte dir geholfen werden:

 

TÜV-Hessen

60386 Frankfurt , Ernst-Heinkel-Str. 5

Tel.: 069 904750-0

Fax: 069 904750-20

;-)


rms2.gif

 

 

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Hallo & Danke für die Infos.

 

Ich habe also beim TÜV Frankfurt angerufen und bin jetzt erstaunt und weiter verwirrt. Die sagen mir: Kauf Dir eine AHK mit Teilgutachten für meinen Wagentyp. Dann das Teil dranschraauben und Gutachten mitführen. Sie haben nicht mal erwähnt, ob ich noch zur Zulassungsstelle muss um die Striche aus dem KFZ-Schein zu bekommen.

 

Leergewicht ist Ihnen egal, Erdgas auch.

 

Kann so ein Teilegutachten trotz meiner Erdgasumrüstung für meinen Wagen noch gelten?

 

Kann das wirklich soooo leicht sein???

 

Grüße

Rene

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nein,

 

die anhängelast muss definitiv vom tüv

abgenommen werden, und danach durch

eintragen im kfz brief duch die zulassungsstelle

ergänzt werden.

das mitführen des gutachtens reicht nicht !!

 

die tüv aussage trifft auf fahrzeuge zu die schon ab werk die anhängelasten im kfz brief

vermerkt haben.

 

 


rms2.gif

 

 

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Genau so ist es und das ist auch kein großer Akt.

 

Die meisten AHK haben heute eine EU-Zulassung und brauchen nicht eingetragen zu werden. Beim smart muss die Eintragung der Anhängerlast leider sein, weil der Fahrzeughersteller nicht für 30 Cent mitgedacht hat oder nicht wollte, dass der smart zu einer wunderbaren "Zugmaschine" umfunktioniert wird.

 

Ich liebe Anhänger! :lol: - und sie machen den smart zu einem Alleskönner.

 

Gruß, Rolf

 

PS: img.php?u=rolfprange&t=2&i3=!0550927525850395406250151558&ts=13502&np=1&sid=r4wz5d82a4b07e8590a93a58165977cb&ktw=11f4380e482239c6aa18055ac7378df7

 

img.php?u=rolfprange&t=2&i3=!5559905545552723445217151552&ts=13502&np=1&sid=r4wz5d82a4b07e8590a93a58165977cb&ktw=a4399ffc56ff2873053e33dc063b5e27

 

img.php?u=rolfprange&t=2&i3=!


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Sodele, ihr werdet es nicht glauben...

 

Habe nochmal mit dem TÜV Frankfurt gesprochen. Dort bestätigte mir, dass die AHK *NICHT* eingetragen werden muss!!! Weder in Brief noch in Schein.

 

Voraussetzungen:

- EG-konformes Teilegutachten

- Einbaubescheinigung (=Tüv-Begutachtung, dass korrekt eingebaut), wenn die AHK-Anleitunge/Gutachten dies vorschreibt

 

Diese Regelung soll seit ca. 2 Jahren gelten. Sollen die Millionen Euros zur EG-Gesetzesharmonisierung doch etwas positives bewirken? ;-)

 

Jetzt bin ich auf eure Reaktion gespannt...

 

Grüße

Rene

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die wissen aber schon was ein smart 42

fürn wägelchen ist ????

 

definitiv muss die AHK vom tüv abgenommen werden nach §19.3

 

die tüv bescheinigung darüber sieht im text dann vor,

die kfz papiere bei nächster gelegenheit bezüglich dieser bescheinigung ändern zu lassen.

 

bei nächster gelegenheit ist natürlich ne auslegungssache ;-)

so lange reicht auch das mitführen der

tüv bescheinigung.

 

nur das mitführen des teilegutachtens der AHK

reicht nicht !!!!!


rms2.gif

 

 

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Auch da muss ich smartipercy zustimmen.

 

Nicht die Anhängerkupplung ist das Problem, sondern weil beim 42 keine Anhängerlast vorgesehen ist.

 

Wie oben geschrieben, der Hersteller mochte das nicht / hat daran nicht gedacht.

 

Daher ist die Eintragung - nach vorheriger Prüfung - Pflicht.

 

Wie soll bei einer Polizeikontrolle denn auch festgestellt werden, ob das Gespann nicht überladen ist, wenn kein Eintrag in den Papieren ist.

 

Aber wie auch schon gesagt ist das kein großer Akt. Die Püfung dauert 5 Minuten einschließlich Steckdosenanschluss und der Eintrag beim Straßenverkehrsamt ist auch kein Problem.

Ist genau wie mit anderer Bereifung u.ä.

 

Gruß, Rolf

 

 


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Hallo zusammen,

 

mein Abschlussbericht nach erfolgreicher Zulassung...!

 

- Meine AHK hat ein EU-konformes Teilegutachten, das jedoch besagt dass eine Abnahme (Begutachtung des ordnungsgemäßen Einbaus) nach §19(2, oder 3?) durch einen Sachverständigen erfolgen muss.

- Einbau durch Werkstatt problemlos.

- DEKRA konnte nicht abnehmen, da sie nicht nach §19 begutachten dürfen

- TÜV hat es dann gemacht - und in der Tat interssiert es NIEMANDEN, wie hoch die tatsächlich restliche Zuladungsmenge ist.

- Mit der Bescheinigung muss ich dann nochmal zum TÜV um Brief und Schein aktualisieren zu lassen.

 

VIEL leichter als ich dachte :)))

 

Schöne Grüße zum Wochenende

Rene

 

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