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uj

Inspektion nicht im SC & noch Garantie?

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Wie ist das:
Muss ich die Inspektion beim SC machen lassen?
Kann ich das in einer anderen Werkstatt, oder verfällt dann die Garantie?


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Am 22.07.2002 um 10:12 Uhr hat uj geschrieben:
Wie ist das:
Muss ich die Inspektion beim SC machen lassen?


Nö, MÜSSEN musst du garnichts... Im Sinne der Garantie SOLLTEST du aber...
Quote:

Kann ich das in einer anderen Werkstatt, oder verfällt dann die Garantie?


Wenn du zu einer anderen Werkstatt gehst ist die Garantie FUTSCH! Kannst dann höchstens noch auf Kulanz hoffen wenn was ist. 8-)
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Danke, das hab ich mir gedacht. Also trotte ich da nochmal hin ;-)

Nachtrag:
Dazu hab ich die Garantie schon ZU oft gebraucht, um sie aufs spiel zu setzen...

[ Diese Nachricht wurde editiert von uj am 22.07.2002 um 10:58 Uhr ]


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Laut EU-Recht muss MCC seine Wartungsrichtlinien auch freien Werkstätten mitteilen und die Garantie bleibt erhalten, wenn sich die freie Werkstatt an die Richtlinien hält.
Auch muss MCC die Ersatzteile und Diagnosegeräte auch an freie Händler verkaufen.

Probleme:

- Außer der Garantie gibt es ja noch die Kulanz, die kann man dann wohl vergessen.
- es könnten für freie Werkstätten, die MCC beliefern muss "leider" Ersatzteile mal nicht vorrätig sein.
- Es ist fraglich ob sich eine freie Werkstatt Smart-spezifische Diagnosegeräte und Spezialwerkzeug anschafft.

Alles in allem ist die neue Regelung sicherlich ausbaufähig und nicht immer anwendbar.

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Es grüßen der Benedikt The one and only Zaunkönig der Gartenlaube und Bärbelle.

Wir haben zur Zeit Darjeeling, ostfrisische Mischung, Earl Grey, Lady Grey, Orange Broken Pekoe und Fenchel-Kümmel-Anis. Was darf's denn sein?

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Am 22.07.2002 um 15:11 Uhr hat Benedikt geschrieben:
Laut EU-Recht...



Leider ist das sehr neu und wird noch sehr lapidar angewendet oder auch nicht, irgendwie hält sich da kein Aas dran :(
Der smart ist in Frankreich ja auch immer noch billiger als in Deutschland...
Aber kommt Zeit kommt Rat!
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Also nach den Richtilinien gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht auch dann, wenn man den Service woanders macht.
Garantie ist rechtlich gesehen allerdings etwas anderes, sie ist freiwillig vom Hersteller gewährt und dort liegt auch die Beweispflicht etwas anderes.

Trotzdem würde ich davon abraten, den Service auch nur im Geringsten vom Vorgeschrieben abweichen zu lassen!

Bei mir wurde beispielsweise bei 42.000km die Kulanz abgelehnt, weil ich den 30.000er-Service 2000km zu spät gemacht hatte.

Viele Grüsse
Matze
-----------------

Headunit: Clarion DRX 960 Rz
Speakers: Kult Audio K3 und K7 (13er + modifizierter Referenz-Hochtöner)
Amps: 3 x Zapco Studio 100
Subwoofer: Emphaser EM 12 NEO
dB-Drag-Racing:
1 Cerwin Vega Stroker 15 D2 + 1 Zapco 9.0 = 156,9 dB
2 Cerwin Vega Stroker 12 D2 + 1 Zapco 9.0 = ?


[ Diese Nachricht wurde editiert von Hifi-Matze am 22.07.2002 um 15:31 Uhr ]


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Also, hier muß ich mal meinen Senf ablassen...

Stichwort EU-Recht. Das kommt erst, was uns Herr Monti beschert hat! Noch ist alles beim Alten! Und ich sehe das so: Die Werkstatt, die von sich behauptet, alles (Marken) zu können, kann sicher nix richtig!

Also lieber SC!

Garantie und Gewährleistung sind 2 Paar Schuhe! Die Gewährleistung muß bei neuen Sachen (ich schreibe bewußt nicht Autos!) seit Anfang diesen Jahres 3 Jahre, bei gebrauchten Sachen 2 Jahre betragen, wenn eine Firma an Privat verkauft. Das kann durch Zusatztext im Kaufvertrag um ein Jahr verkürzt werden. Also dann 2 Jahre bei neu, und 1 Jahr bei gebraucht.

Eine Garantie ist ein Zusatz, den der Händler dem Käufer mitgibt, z.B. eine Gebrauchtwagengarantie. Wird von Smart z.Zt. von der CG Car Garantie angeboten. Hier sind frei definierbare Deckungsumfänge festgelegt, bei der erwähnten Car Garantie nur bestimmte Baugruppen. Alles andere ist nicht abgedeckt, müßt Ihr selber zahlen.

Zum Schluß noch die Kulanz. Hier ist gar nichts gesetzlich geregelt, man hat überhaupt gar keinen Anspruch auf Kulanz. Sie wird ausschließlich freiwillig vom Hersteller gewährt. Daher auch die Kulanzablehnung in dem oben geschilderten Fall wegen der "freien" Werkstatt. Das wär bei markengebundener Scheckheftpflege sicher nicht passiert!

Das neue EU-Recht von Herrn Monti nimmt die herstellerbindung aus Gewährleistung und Garantie raus, man muß dann aber sicherstellen (und welcher Laie kann das schon!), daß die "freie" Werkstatt nach den Vorschriften des Herstellers arbeitet. Das stelle ich mir schwierig vor!

Wie bereits gesagt, wer meint, er könne alles, kann nix richtig!

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Am 22.07.2002 um 21:23 Uhr hat RainbowSix geschrieben:
Garantie und Gewährleistung sind 2 Paar Schuhe! Die Gewährleistung muß bei neuen Sachen (ich schreibe bewußt nicht Autos!) seit Anfang diesen Jahres 3 Jahre, bei gebrauchten Sachen 2 Jahre betragen, wenn eine Firma an Privat verkauft. Das kann durch Zusatztext im Kaufvertrag um ein Jahr verkürzt werden. Also dann 2 Jahre bei neu, und 1 Jahr bei gebraucht.

Eine Garantie ist ein Zusatz, den der Händler dem Käufer mitgibt, z.B. eine Gebrauchtwagengarantie. Wird von Smart z.Zt. von der CG Car Garantie angeboten. Hier sind frei definierbare Deckungsumfänge festgelegt, bei der erwähnten Car Garantie nur bestimmte Baugruppen. Alles andere ist nicht abgedeckt, müßt Ihr selber zahlen.



Hallo RainbowSix, du scheinst ja was von der Sache zu verstehen; wieso gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht für Kaufverträge. Muss nicht MCC für alle Mängel einstehen, gleichviel, wo die Inspektion gemacht worden ist?

Oder Anwälte und Rechtsverdreher an die Front ;-) s

Gruss

Schnaeutz

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die Gewährleistung gilt natürlich auch für Kaufverträge. Vor dem 1.Januar konnte man z.B. schreiben "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".

Das darf beim gewerblichen Verkauf nicht mehr sein. Man kann aber im Kaufvertrag die Gewährleistung um 12 Monate kürzen.

Dann gilt auch noch beim Gebrauchtkauf die sog. Beweislastumkehr. Hier muß der Händler in den ersten 6Monaten nach Verkauf Euch als Kunden beweisen, daß die gekaufte Ware (Euer Auto z.B.) beim Verkauf mangelfrei war.

Wer ein wenig Phantasie hat, kann sich sicher vorstellen, wie schwer das für einen Händler sein kann.

In den 2ten 6Monaten nach Verkauf müßtet dann Ihr als Kunde dem Händler beweisen, daß der Schaden bei Verkauf schon vorlag. Das wird sicher auch nur schwer möglich sein...

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