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SmartAngel

Lüftungim smart

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

also in meinem smart hab ich folg. beobachtet, bzw erschnüffelt *gg*
Die Lüftung riecht wenn ich sie auf kalt stelle irgendwie modrig/feucht (keine Ahnung wieich das beschreibung soll - komisch halt). Wenn ich allerdings die Klima einschalte ist der Geruch weg - schalte ich sie ab ist er wieder da. Wenn ich die Heizung an habe (also auf warm gestellt habe) dann riecht es auch nicht.
Weiß jemand woran das liegt und was man dagegen tun kann?

Viele Grüße
Smartangel

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Das passiert immer, wenn du die Klimaanlage benutzt hast und die ausschaltest, dann riechts eben wie im Kühlschrank. Scheint mit dem Kondenswasser zu tun zu haben. Ist bei mir auch so.

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Grüße aus Dresden,

Tom

 

 

Der Tom

 

private Webseite: http://www.tom-stemmler.de

 

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Grüße aus Dresden,

Tom

 

Der TomMeine private Webseite

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Hi Tom, genau so ist es bei mir auch. Habe eben mit den SCs bei mir in der Nähe telefoniert (Mannheim und Darmstadt) sind sich nicht so einig, der eine sagt der Pollenfiltermuss getauscht werden und der andere sagt es würde reichen wenn die Lüftung gesäubert wird. Dafür gibt es seit neustem ein Spray wovon das andere SC wiederrum nicht begeistert war und meinte es würde den Geruchnur überdecken und nciht aufheben und genau der Geruch wäre in ein paar Wochen wieder da.
Tolle Infos von den SCs :-? :-? :-?
So jedenfalls kann esnciht bleiben, entweder ich schwitze mir nen Wolf oder ich frier mir den A.... ab oder ich ersticke ... Klima ist manchmal zu kalt, die normale Heitung (also da wo es nicht mehr riecht) ist zu warm und alles andre stinkt so dermaßen das ich keine Luft mehr hole ... wenn Euch also ein blauer Smart entgegen kommt mit blaugesichtigem Fahrer - ich bins *ggg*

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Einmal Hüühhh ein mal Hottt.Das scheint ja normal in jeden SC so zu sein.Die Rechte Hand weis nicht was die Linke tut :-x
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The best there is the best there was and the best there ever will be
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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hi

die Lösung ist ansich einfach.

Wenn man auf kalte Luft stellt und die Klima aus hat, so kommt nur die Aussenluft in den Smart.
Stellt man nun die Klima an, kühlt diese die Aussenluft ab. Auch wird die Luftfeuchtigkeit vermindert. Diese Feuchtigkeit verursacht dann den Mief. Da diese Feuchtigkeit bei laufender Klima immer wieder kommt, gibt es kein Ende.
Wenn man es also kühl haben will, benutzt man die Klima. Da diese auch die Luft kühlt, wird es natürlich kälter. Aber das kühlen dürfte sich begrenzen lassen, den man kann ja die Temperatur regeln. In der Mitte zwischen kalt und warm dürfte die Klima ansich nicht die Luft kühlen, aber auch nicht aufheizen. Sie würde dann nur die Luftfeuchtigkeit herabsetzten. Dies sollte auch angenehm sein.

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Smart Cabrio CDI .. aus Freude am Fahren !
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Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

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Hallo smarter Angel!

Zunächst müsste einmal erklärt werden, wie solch ein Klimatisierungssystem überhaupt hinsichtlich des Verlaufs der Luft chronologisch aufgebaut ist um zu verstehen, warum vermutlich gar kein Mangel vorliegt.

Außenluft strömt in den Lüftungsschacht und erreicht den Verdampfer der Klimaanlage, der unmittelbar vor dem Wärmetauscher der Heizung angebracht ist. "Verdampfer" und "Wärmetauscher" hört sich für den Laien vielleicht etwas unverständlich an. Man kann sich vereinfachend beides als Teile wie einen kleinen Autokühler vorstellen. Mit dem Verdampfer, in welchem durch Expandieren des speziellen Kühlmittels des geschlossenen Klimasystems die sog. Verdunstungskälte entsteht, wird die Außenluft abgekühlt, im Wärmetauscher der Heizungsanlage wird die Luft dagegen erhitzt. So weit, so gut!

Grundsätzlich gilt immer: Kalte Luft kann (absolut gesehen) weniger Feuchtigkeit aufnehmen als warme oder gar heiße Luft. Als Beispiel: Während 1 Kubikmeter Luft mit 30 Grad C noch in der Lage ist 20 Liter Wasser aufzunehmen (bitte! Nur um eine Zahl zu nennen, weiß das nicht mehr auswendig, wie viel dies tatsächlich ist, spielt auch zum Verständnis hier keine Rolle) so kann die gleiche Luft bei 10 Grad lediglich noch 5 Liter (oder so) binden. Man könnte auch sagen: Luft mit 30 Grad ist mit 20 aufgenommenen Litern Wasser zu 100% gesättigt, während Luft mit 10 Grad C schon mit 5 Litern als zu 100% gesättigt gilt. Daher auch der Begriff relative Feuchte. Während der Kühlung von 30 auf 10 Grad C müssen ja die 15 Liter Wasser irgendwo bleiben bzw. anfallen. Genau! Diese fallen an der Stelle an, an welcher der Taupunkt erreicht wird und das ist meist die Stelle an der die Lufttemperatur am schnellsten fällt, im Klimasystem also beim Durchgang durch den Verdampfer. Weil das ganze ausgeschiedene Wasser nun ja auch irgendwohin muss, hat man unter dem Verdampfer eine kleine Wanne eingebaut, die das Wasser auffängt und die einen Ablauf besitzt, wo die „Brühe“ während der Fahrt und meist auch noch kurz nach dem Abstellen des Fahrzeugs mitten unter der Karre heraustropft *Leute-sehr-häufig-erstmal-erchreck* :-D

Der Warm-Kalt-Bedienhebel in Deinem Smart steuert lediglich den Wärmetauscher der Heizung und hat mit der Klimaanlage nichts zu tun! Diese arbeitet beim Smart ausschließlich innerhalb Ihrer lediglich zwei festen Kältestufen. Da der Verdampfer vor dem Heizungswärmetauscher sitzt, kann man bestenfalls mit dem Heizungsregelhebel die im Verdampfer gekühlte Luft hinterher wieder erwärmen. Da diese zuvor beim Durchströmen durch den Verdampfer vor Allem an den sehr kalten Rippen des Verdampfers den Taupunkt (Duepoint) nach unten überschritten hatte, wurde von der Luft exakt der Wasseranteil abgegeben, den sie bei den kälteren Temperaturen im Verdampfer zu binden nicht mehr in der Lage war. Die Luft wird hernach schon durch die Luftkanäle aber wieder geringfügig erwärmt, so dass sie bei Klimabetrieb jedenfalls weit unterhalb der Sättigungsgrenze im Fahrzeuginnern ankommt. Dort vermischt sie sich schnell mit der warmen Luft des Innenraums womit ihr Aufnahmevermögen wieder steigt und gleichzeitig die Luftfeuchtigkeit im Wageninnern sinkt. Dadurch verdunstet Schweiß auf der Haut schneller und man hat das Gefühl, es würde sofort kühler. Tatsächlich ist die reale Temperatursenkung zumindest zunächst jedoch nur marginal. (einfach mal nen stinknormalen Thermometer nehmen und nachmessen ;-))

Jetzt zum eigentlichen, im Übrigen oft „bemängelten Effekt“ (es handelt sich in 99% der Fälle gar nicht um einen tatsächlichen Mangel!) Die Klimaanlage war eine Zeit lang während der Fahrt in Betrieb. Nun wird sie vermeintlich nicht mehr benötigt und *rumms* einfach abgestellt. Die Heizung ist meist logischerweise ausgeschaltet. Die an den Verdampfer heranströmende Luft sondert keine Feuchtigkeit mehr ab, da ja der Verdampfer recht schnell Außentemperatur annimmt, nachdem der Klimakompressor abgeschaltet wird. Im Gegenteil! Die noch verbliebene Restnässe, die in der bereits beschriebenen Auffangwanne und in den Rippen des Verdampfers ja noch von dem vorherigen Klimabetrieb verblieben ist, wird nun zusätzlich noch von der vorbeiströmenden Luft aufgenommen und führt dadurch rasch zu einer Sättigung(100% rel. Feuchte) Wenn diese gesättigte Luft dann im Innenraum ankommt, geschieht dies nicht ohne von der Nase wahrgenommen zu werden. Es riecht wie warmer Nebel (Das wandelnde Dampfbad :- ) und das alles ohne Aufpreis :lol:) Im Extremfall, je nach Witterung und allgemeiner atmosphärischer Luftfeuchte, schlägt sich sogar kondensierendes Wasser an der Frontscheibe nieder (wenn’s halt draußen - und ergo damit die auch Scheibe - entsprechend kälter ist, als die ausströmende Luft) und sogar über Nacht kann es durchaus sein, dass in der Wanne noch Restfeuchtigkeit verbleibt, die dann beim nächsten Fahrtantritt gerne mit in den Innenraum möchte, wenn schon längst keiner mehr an die vorgestern benutzte Klimaanlage denkt :- ) Nach Abschalten der Klimaanlage dauert es halt einen gewissen Moment, bis das System (Wanne und Verdampfer, Kanäle etc.) trocken ist. Bis dahin das/die Fenster kurz „aufreißen“. Schneller geht’s noch auf Gebläsestufe 3, vorausgesetzt die Kiste ist natürlich nicht schon total von innen beschlagen. Der Spuk ist dann in der Regel schnell vorbei. Es sei denn, die Klimaanlage/das Fahrzeug ist schon älter(Schimmelbefall) oder aber der Tauwasserablauf dieser ominösen Wanne ist verstopft/verklebt, was schon mal vorkommen kann.

Schaltet man nach dem Abschalten der Klimaanlage, so wie Du es beschreibst, nun ergänzend die Heizung hinzu, so wird die Luft wieder zusätzlich erwärmt und kann mehr Wasser aufnehmen und kommt deshalb nicht in den 100%-Sättigungs-Bereich. Eigentlich klar und einfach, oder? ;-)

Nicht zu vernachlässigen ist trotzdem die Frage: wie alt ist denn Dein Smart überhaupt, Angel? Durch ungünstige Umstände und Benutzungsweisen kann über längere Zeit hinweg unterhalb des Verdampfers der Klimaanlage durchaus schon mal "Bewuchs" und "neues Leben" entstehen :-D Sollte dies tatsächlich der Fall oder zumindest naheliegend sein , so besteht allerdings die Möglichkeit, die Klimaanlage in einem Fachbetrieb desinfizieren zu lassen. Ist das Auto allerdings noch relativ neu, so kann man dies eigentlich ausschließen. Das was Du da wahrnimmst ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich der vermeintliche! Geruch von mit Feuchtigkeit gesättigter Luft. Nicht jeder findet, dass das angenehm duftet. Nach diesen kanppen :-D Ausführungen dürfte nun sicher klar sein, warum das Phänomen nur dann verstärkt auftritt, wenn die Heizung nach dem Abschalten der Klimaanlage nicht zusätzlich eingeschaltet wird
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Hallo smartling,

danke für deine detailierte und für Frauen zu verstehenden Ausführung. Nachdem ich 10 Minuten brauchte das zu lesen, brauchte ich nochmals 30 Minuten das alles zu verstehen :-D

Neee, quatsch ... also ... hab das soweit verstanden.
Mein Kleiner wird im Juli diesen Jahres stolze 3 Jahre - da die Vorbesitzerin bereits eine Inspektion ausgelassen hat, gehe ich davon aus das sie es mit anderen Dingen auch nciht so genau genommen hat und so auch der Filter da schon von Anfang an drin ist.
Da heißt dann wohl um den Effekt des Geruchs zu vermeiden sollte ich schnellstens ins sC?

Kann ich den Filter auch selbst wechseln?

smarte Grüße vom
smarten Engel :)

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Quote:
....brauchte ich nochmals 30 Minuten das alles zu verstehen



Da kannst Du mal sehn wie fit Du bist, jede® andere hätte dafür ganz sicher mindestens 45 Minuten gebraucht :lol:

Quote:
Kann ich den Filter auch selbst wechseln?


Bin ja kein Schubladendenker ;-) Grundsätzlich also JA aber Du sparst nicht viel dabei. Ich würde das Filter eher im SC wechseln lassen. Wenn das Ding nämlich hernach nicht richtig sitzt, darfst Du Dich an schönen Pfeifgeräuschen erfreuen bei denen Du die Nachbesserung selbst erledigen musst, während Du im SC Gewährleistung auf die durchgeführten Arbeiten erhältst.

Wie sieht's denn übrigens bei DIR aus? Lässt Du, wie die Vorbesitzerin, ebenfalls keine Inspektionen durchführen? Falls doch, ist diese Arbeit je nach Km-Stand vielleicht ohnehin Bestandteil des nächsten "Boxenstopps". Solltest Du jedenfalls mal prüfen bzw. im SC nachfragen. (Ich glaube im Übrigen nicht, dass es am Filter liegt)
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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 03.06.2002 um 16:53 Uhr ]

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Hallo smartling,

jaja ... dabei bin ich auch noch blond :lol:

Quote:
Bin ja kein Schubladendenker Grundsätzlich also JA aber Du sparst nicht viel dabei. Ich würde das Filter eher im SC wechseln lassen. Wenn das Ding nämlich hernach nicht richtig sitzt, darfst Du Dich über schöne Pfeifgeräusche erfreuen bei denen Du die Nachbesserrung selbst erledigen musst, während Du im SC Gewährleistung auf die durchgeführten Arbeiten erhältst.


OK, wenn Du das so sagst werde ich das wohl machen ...

Quote:
Wie sieht's denn übrigens bei DIR aus? Lässt Du, wie die Vorbesitzerin, ebenfalls keine Inspektionen durchführen? Falls doch, ist diese Arbeit je nach Km-Stand vielleicht ohnehin Bestandteil des nächsten "Boxenstopps". Solltest Du jedenfalls mal prüfen bzw. im SC nachfragen. (Ich glaube im Übrigen nicht, dass es am Filter liegt)


Doooooch, ich werde alle Inspektionen durchführen lassen, hab allerdings im Dezember erst wieder Termin der Filter wird dann zwar gewechselt wenn ich das möchte, aber solange will ich nciht die Luft anhalten müssen im Auto *gg*
Laut sC soll es am Filter liegen und daran das die Lüftung verschmutzt sein könnte.

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Quote:
jaja ... dabei bin ich auch noch blond


Das dacht ich mir schon* ;-)

Quote:
...und daran, dass die Lüftung verschmutzt sein könnte.



Das dürfte schon eher zutreffen! Dann ist das jedoch mit dem Wechel des Filters alleine mit aller Wahrscheinlichkeit auch nicht getan und es tritt automatisch "Plan B" in Kraft :-D (Desinfektion bei einem Fachbetrieb) Schmutz, der schon riecht, bedarf meist härterer Mittel :) Aber wie gesagt: "ich glaube..." und glauben heißt ja bekanntlich "nicht wissen" ;-) Kann man halt aus der Ferne nicht abschließend beurteilen, aber ein Pollenfilterwechsel ist nach drei Jahren eh mehr als überfällig. Daher verlierst Du nichts, wenn das nicht die (alleinige) Ursache war.

*Engel sind doch immer blond, oder nicht?

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 21.05.2002 um 16:50 Uhr ]

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Ich frag mich, woher unsere Smartling sowas weiß :-?

Ich meine, einen Beruf kann man(n) erlernen und sich darin ganz besonders prächtig auskennen; dann kann man(n) Hobbies haben und sich darin prächtig auskennen... aber der Roger *kopfschüttel*, der weiß fast immer was zu schreiben *ganzehrlichundnichtbösegemein*... warum bin ich nur sooo ahnungslos *schnief*


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Liebe Grüße aus Dortmund von Julia und Paulchen

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Durch ungünstige Umstände und Benutzungsweisen kann über längere Zeit hinweg unterhalb des Verdampfers der Klimaanlage durchaus schon mal "Bewuchs" und "neues Leben" entstehen...



Das nennt man dann glaube ich "Terraforming"
:) :) :)

max the reduced...

 

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Am 22.05.2002 um 01:37 Uhr hat Rodi geschrieben:
Das nennt man dann glaube ich "Terraforming"
:) :) :)



Wenn es sich dabei um Planeten handelt...
Aber wie wir seit MIB wissen können Galaxien Durchaus klein sein :-D

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Zu diesem Thema gab's inzwischen übrigens auch einen recht nützlichen Beitrag in der Autobild vom 24.5. Hab ich aber auch erst gestern entdeckt
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[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartling1komma5 am 02.06.2002 um 11:41 Uhr ]

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Hey Smartling1komma5

ist das die Note deiner Abschlussarbeit, oder warum hast du dich umbenannt.

Antwort bitte hier: Nickname Thread
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[ Diese Nachricht wurde editiert von Liebelia am 02.06.2002 um 11:55 Uhr ]


 

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Hallo zusammen ...
Danke erst mal für alle brauchbaren und weniger brauchbaren Beiträge zu diesem Thema. Werde also demnächst den ollenfikter erst mal wechseln lassen, mal sehen ob das was bringt.
Bin jetzt eben am überlegen ... ich hab meinen Kleinen ja erst vor knapp 3 Monaten gekauft - gebraucht. Kann ich nicht eigentlich beim Kauf eines Gebrauchten erwarten das sich die Klimaanlage in einem einwandfreiem Zustand befindet, also auch der Pollenfilter gewechselt wird? Ich meine es kann doch nciht sein, das ich ein Auto kaufe und mich über die Klima freue und sobald es warm wird und ich die Klima nutzen möchte, kann ch es nciht weil es muffelt. Was meint ihr dazu?

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Am 02.06.2002 um 11:54 Uhr hat Liebelia geschrieben:
Hey Smartling1komma5

ist das die Note deiner Abschlussarbeit, oder warum hast du dich umbenannt.



Nein Liebelia, da muss ich Dich leider entäuschen ;-) Mit einer solchen Note bei der Abschlussprüfung hätte ich wohl nen schlechten Tag erwischt! 8-)

Gib doch einfach in Deinem Profil hier im Forum gaghalber mal ne spaßige E-Mail-Adresse(die es aber gar nicht gibt) an und achte darauf was passiert. Dann weißt Du, warum der Original-"Smartling" auf einmal ne zeitlang verschwunden war. ((icon4.gifLiebe(lia) Kinder zu Hause: :o BITTE NICHT NACHMACHEN!!!!!!! :o ))icon4.gif

Aber Gott, ähh....und Goyko ;-), sei Dank, kann ich ihn nun aber wieder benutzen. Der 1,5 verabschiedet sich dann derweil bis zum nächsten GAU :-D

@angel
Haste das Auto privat gekauft oder beim Händler? Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung? Außerdem bei Privatkauf: Dir war doch bekannt, dass zuvor noch nicht mal Inspektionen am Auto durchgeführt wurden, wie kommst Du dann darauf, dass gerade die Klimaanlage einer regelmäßigen Wartung unterzogen wurde? ;-)

Lass den Pollenfilter auswechseln, ist ja eh mal an der Zeit, und schau halt, was sich ändert. Ich denke bis auf den evtl. höheren Luftdurchsatz - wenig bis nichts, sagte ich ja schon. Ansonsten gibts als Billiglösung noch die Möglichkeit von img src=http://www.liqui-moly.de/deutsch/images/buttons/logo.gif> Liqui-Moly unter Beachtung der Herstellervorschriften ein Reinigerspray durchs System zu jagen.
4087_Klima-Anl-Reiniger.jpg

Besser als 'n Duftbäumchen
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[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartling1komma5 am 03.06.2002 um 12:40 Uhr ]

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Hi 1,5 *gg*

ne nicht von privat.
Hab meinen Kleinen beim SC Darmstadt gekauft. Und da kannich doch wohl von ausgehen ein Auto zu bekommen, welches in Ornung ist und nciht eines wo ich nach 3 Monaten den Pollenfilter austauschen lassen muss. Auch wenn die Vorbesitzerin ihn nciht regelmässig uzr Insoektion gebrachthat, kannich doch erwarten das alles funktioneirt oder?

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Hi blonder Engel,

Du hast ja Deinen Smarty (als Gebrauchtwagen!) noch im letzten Jahr gekauft, wenn ich mich recht erinnere. Also nach altem Gewährleistungsrecht. Ansonsten sähe es, zumindest was die evtl. Reinigung der Klimaanlage betrifft, vielleicht noch etwas besser aus. Aber das Pollenfilter zählt ohnehin zu den sog. Verschleißteilen. Ich glaube daher kaum, dass Du hinsichtlich dieses Pollenfilters juristisch auch nur die geringste Chance hast irgendeinen Rechtsanspruch herzuleiten. Es ist kein "erheblicher Mangel" und es war halt kein Neuwagen und selbst da wird es nach ner gewissen (recht kurzen!) Zeit und Anzahl gefahrener Kilometer schon tough mit kostenlosem Ersatz von Verschleißteilen.

Hätte ich Dir den Wagen verkauft, würde ich Dir dieses Filter auf dem Werkstattkulanzwege ersetzen. Ich häng da nicht dran, egal ob mit Rechtsanspruch oder nicht. Ich würd mich mit so Kleinigkeiten einfach nicht rumärgern. Wichtiger sind zufriedene Kunden, denn wenn Du schon bei der nächsten Reparatur in eine andere Werkstatt fährst, kostet das an eingebüßtem Gewinn wesentlich mehr als dieses lumpige Filter. Wie z.B. bei Mc-Donalds: Wenn Du da sagst:"Ihr habt ja auf dem Tablett vorhin meine 'großen Pommes' vergessen" kriegst Du welche nach, egal ob's stimmt oder nicht. Kunde is(s) König ;-) (Ein guter Tipp übrigens um noch billiger zur Fast-Food-Mahlzeit zu kommen, BK handhabt das nämlich ähnlich) :lol:

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 03.06.2002 um 15:46 Uhr ]

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Hi smartling,

nein habe mienen smart in diesem Jahr erst gekauft - Ende Februar.
Siche rgehört der Pollenfilter zu den Verschleißteilen, aber ich denke ich habe auch ein Recht drauf eine Klima in benutzbaren Zustand zu bekommen wenn ich das Auto kaufe oder? Leider konnte ich es erst jetzt testen, da es ja erst die letzten Tage so richtiges Klimawetter war.
Habe morgen einen Termin im SC, bin gespannt was die mir erzählen.
Zufriedener Kunde bin ich da schon lange nciht mehr.

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So, zum "grölenden" Abschluss, vor dem großen Gang zum SC :), noch ne "kleine" :-D Lektüre, die sich jedoch auch auf viele andere Gewährleistungsfragen - und nicht nur in Sachen Auto - anwenden lässt. Deshalb knäule ich das hier mal in voller Länge rein. (Man ist ja schließlich nicht dazu gezwungen, es zu lesen, wenn's einen nicht interessiert oder betrifft!) ;-)

Es handelt dabei sich um Auszüge aus einer ersten Vorab-Information zu diesem Thema für die tägliche Praxis, die unsere Pressestelle letztes Jahr in Kooperation mit der IHK an unsere Mitgliedsbetriebe herausgegeben hatte. Wenn Du Deinen Smarty im Februar gekauft hast, dann unterliegt dieser sog. Verbrauchsgüterkauf natürlich der darin erwähnten neuen, für Deine Position wesentlich besseren, gesetzlichen Regelung. Der Text ist zwar grundsätzlich auf Unternehmen zugeschnitten, da ich beruflich ausschließlich deren Interessen vertrete, aber man kann sich den Inhalt ja leicht in die Käuferperspektive umbiegen. Rechtsprechung dazu gibt es ja aufgrund des noch jungen Gesetzes zwangsläufig bisher keine.

Unternehmer Achtung! Neues Schuldrecht stärkt die Verbraucherrechte

Am 1. Januar 2002 tritt die Reform des Schuldrechts in Kraft. Das Gesetz bringt grundlegende Änderungen im Bereich des Kauf- und Vertragsrechts, hier insbesondere des Gewährleistungsrechts und des Leistungsstörungsrechts. Zahlreiche Sondergesetze, wie z.B. das Gesetz zur Regelung Allgemeiner Geschäfts- bedingungen, sind künftig in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Für Handel und Lieferanten ist es dringend erforderlich, sich auf die bevorstehende Gesetzeslage einzustellen. Die wichtigsten Neuregelungen betreffen das Kaufrecht, genauer das sogenannte Gewährleistungsrecht.

24 Monate gesetzliche Gewährleistungsfrist
Die bedeutendste Neuerung ist die lange Gewährleistungsfrist, die mit 24 Monaten die zeitliche Haftung des Verkäufers im Vergleich zum geltenden Recht vervierfacht. Noch länger soll unter Umständen der Baustoffhandel haften. Hier liegt die Verjährung bei fünf Jahren, wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

Keine Haftung für unbegrenzte Haltbarkeit
Der Verkäufer muss nicht befürchten, während der langen Gewährleistungsfrist für jeden Schaden oder jede Gebrauchsbeeinträchtigung an dem Kaufgegenstand einstehen zu müssen. Er haftet nicht für den unsachgemäßen Gebrauch oder die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache. So versteht es sich von selbst, dass zum Beispiel auf Grund des Ablaufs des Haltbarkeitsdatums bei verdorbenen Lebensmitteln dem Käufer keine Rechte zustehen. Auch haftet der Verkäufer nicht für den natürlichen Verschleiß oder die Abnutzung der Kaufsache. Eine Einstandspflicht trifft den Verkäufer schließlich auch dann nicht, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder über den Mangel grob fahrlässig in Unkenntnis geblieben ist. Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Sache bei Gefahrübergang fehlerhaft ist.

Verkäuferhaftung für Werbeaussagen des Herstellers
Wann ein Fehler vorliegt, definiert der Gesetzentwurf neu; er folgt dabei vom Ansatz her dem geltenden Recht, sieht aber auch einige weitreichende Veränderungen vor. So ist vorgesehen, dass der Verkäufer nunmehr auch für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbeaussagen, haften kann. Bemerkenswert bei dieser Bestimmung ist, dass der Verkäufer sich auch falsche Werbeaussagen des Herstellers und seiner Gehilfen zurechnen lassen muss. Wirbt der Hersteller beispielsweise damit, dass ein bestimmtes Gerät am Tag eine Kilowattstunde benötigt, der Verbrauch aber bei zehn Kilowattstunden liegt, kann der Verkäufer in Anspruch genommen werden, obwohl die Sache qualitativ einwandfrei ist. Werbeaussagen sind aber irrelevant, wenn der Verkäufer sie nicht kannte oder kennen musste oder die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte oder die betreffende Aussage für eigentlich jedermann als scherzhaft oder utopisch zu erkennen war.

IKEA-Klausel
Neu ist auch die Haftung für eine fehlerhafte Montageanleitung (IKEA- Klausel), infolge derer zum Beispiel ein Möbelstück falsch zusammengebaut wird. Hier gibt es eine Ausnahme: Der Verkäufer muss für einen Mangel der Montageanleitung nicht einstehen, wenn er sich nicht ausgewirkt hat, der Käufer also auf Grund eigener Sachkenntnisse die Montageanleitung nicht benötigt und die Sache trotzdem richtig montiert hat.

Käufer kann Nachbesserung und Nachlieferung verlangen
Eine der wichtigsten Neuerungen des Entwurfs besteht darin, dass der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Sache grundsätzlich einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Nacherfüllung haben wird, das heißt der Käufer kann nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung gescheitert ist, weil sie unmöglich oder unverhältnismäßig ist oder weil die dem Verkäufer zur Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist, kommen die bislang bekannten Ansprüche auf Wandlung (künftig Rücktritt genannt), Minderung und Schadensersatz (künftig schon bei leichter Fahrlässigkeit) in Betracht.

Wertersatz für Gebrauchsvorteil
Erhält der Kunde im Zuge der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder tritt der Käufer vom Vertrag zurück, muss er die mangelhafte Sache herausgeben. Zugleich muss er Wertersatz für den Gebrauchsvorteil leisten. Der Käufer beispielsweise, der nach einem Jahr wegen eines Mangels des gekauften PKWs vom Kaufvertrag zurücktritt, hat dem Verkäufer demnach die Vorteile herauszugeben, die er durch die Benutzung des PKWs gezogen hat. Dasselbe gilt für den Käufer, der infolge der Nachlieferung einen neuen PKW erhält und seinen mangelhaften zurückzugeben hat.

Vertraglicher Haftungsausschluss
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache, ist dies ein Verbrauchsgüterkauf. Die gravierendste Besonderheit des Verbrauchsgüterkaufs liegt in der weitestgehenden Aufhebung der Vertragsfreiheit zugunsten zwingender Normen, so dass ein vertraglicher Haftungsausschluss nicht vereinbart werden kann. Eine gewisse Lockerung sieht der Entwurf nur für gebrauchte Waren vor. Der Verkäufer soll hier die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduzieren dürfen. Auch für den Gebrauchtwarenhandel ändert sich die Rechtslage damit erheblich, weil ein Ausschluss jeglicher Gewährleistung- so wie bislang üblich -künftig nicht mehr möglich sein wird. Für Kaufverträge außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs bestehen vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten in weit größerem Umfang. Beschränkungen ergeben sich auch hier aus dem Recht zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein vollständiger Haftungsausschluss durch AGB ist danach unzulässig. Möglich wird es aber sein, die zweijährige Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen. Eine wichtige Ausnahme stellt aber die fünfjährige Frist für Baumaterialien des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB- RE dar. Sie soll „AGB-fest" und damit nicht abdingbar sein

Kein Haftungsausschluss bei unerheblichen Mängeln
Nach bisherigem Recht waren Gewährleistungsrechte bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen. Dies hat die Rechtsprechung beispielsweise zum Anlass genommen, dem Käufer beim Kauf eines Kraftfahrzeugs, das einen geringfügig höheren Benzinverbrauch hatte als angegeben, Gewährleistungsansprüche zu verweigern. In diesen Fällen wird der Käufer künftig lediglich auf sein Rücktrittsrecht verzichten müssen.

Beweislast
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mit einem Fehler behaftet war. Eine Ausnahme gilt beim Verbrauchsgüterkauf(zu deutsch: sofern beim Händler gekauft). Hier wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel, der im Laufe der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang (meist Übergabe der Kaufsache) aufgetreten ist, bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat. Dies gilt auch für gebrauchte Sachen.

Die Stellung des Verkäufers hat sich im Vergleich zum bisherigen Recht erheblich verschlechtert. Um das Haftungsrisiko zu reduzieren, ergibt sich für Unternehmen die Notwendigkeit, sich möglichst bald auf die bevorstehenden Änderungen einzustellen sowie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen dem neuen Recht anzupassen.
(IHK Giessen-Friedberg / LMS-Hessen-Pressedienst)
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Jetzt weißt Du entweder gar nix mehr oder aber genau was Sache ist.

Kurz: Keine rechtliche Pflicht also zum kostenlosen Ersatz des Filters (da Verschleißteil und normale Abnutzung), sehr wohl aber für eine vermutlich bevorstehende Instandsetzung(Desinfektion) der Klimaanlage. Die Beweislast, ob der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war oder nicht, liegt eindeutig beim SC, da der Kauf noch keine 6 Monate zurückliegt. Aber Vorsicht! Innerhalb der zweiten 6 Monate Gewährleistungsfrist, die seitens gewerblicher Verkäufer unabdingbar auf gebrauchte Güter eingeräumt werden müssen, ist dann der Käufer, also Du, beweispflichtig. Dies würde dann schon erheblich aufwendiger!
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Gruß vom Smartlingcolor="#FF0000"> aus dem wWw. (windigen Westerwald)size=4>smilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gif..........color="FFFFF">

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 03.06.2002 um 23:05 Uhr ]

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Hi zusammen,

war gestern im SC Darmstadt und haben denen mein Problem mal erklärt und die haben sich das angeschaut. Es lag tatsächlich am Filter ... diesen haben die jetzt gewechselt.
Den Fehler ihn vor den Verkauf nciht ausgewechselt zu haben, haben sie offensichtlich eingesehen - denn sie haben das ganze bezahlt.
Nun bin ich glücklich und kann mich endlich geruchsfrei im Auto klimatisieren lassen :)
Danke für Eure Hilfe !

Viele Grüße
Smartangel

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Na siehst Du, die hamms kapiert, wie's geht - also doch zufriedener Kunde :)


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