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smartus89

wer weiß es?

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hallo forum ich hab da eine dringende frage die ich gern beantwortet haben möchte!vielleicht kann mir jemand mit seiner erfahrung oder beruflichen tätigkeit helfen!ich bin derzeit student bekomme kein bafög aber kindergeld und bin familienversichert!ich arbeite neben dem studium eigentlich auf 400 euro basis diese grenze halte ich während der vorlesungszeit auch ein das heißt ich arbeite nicht mehr als 20 stunden die woche!in meiner vorlesungsfreien zeit hingegen arbeite ich ca 40 stunden die woche und komme so auf einen verdienst von 900 euro vielleicht ein wenig mehr! Werde ich dann steuerpflichtig muss ich mich selber versichern und bekomme ich trotzdem noch kindergeld?man findet zu diesem thema keine informationen!vielleicht kann mir jemand helfen!lg felix

 

 


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Hallo smartus89,

kannst du mit diesen Infos was anfangen?

 

LG Gery

 

 

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Mach´s gut, und danke für den Fisch

UnityOne.fm | The next Generation

 


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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danke gery für den link jedoch bin ich nicht selbstständig ich bin angestellt und hab ein arbeitsvertrag!

 

 


2007_smart_fortwo_brabus_01_m.jpg

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Quote:

Am 25.03.2010 um 11:49 Uhr hat smartus89 geschrieben:
Werde ich dann steuerpflichtig muss ich mich selber versichern und bekomme ich trotzdem noch kindergeld?man findet zu diesem thema keine informationen!vielleicht kann mir jemand helfen!

Die Informationen findet man alle, wenn man an den richtigen Stellen sucht... ;-)

 

Maximaler Bezug für die Kindergeld-Berechtigung sind, glaube ich, 7.680 Euro - ab diesem Jahr soll die Summe wohl erhöht werden. Jeweils Jahreseinkommen! Den Rest findest Du schon, im Studium muss man doch auch manchmal recherchieren... :-D

 

Gruß

Salzfisch

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signatur7tn9.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 152.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 348.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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in wie weit das auf dich zutrifft, kann ich nicht sagen, jedenfalls dürfen unsere 400€-Kräfte 2x im Jahr bis zu 800€ verdienen.

Gruß, daniel


Fahr oder Stirb!

 

81he-2n.jpg

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Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an.

 

Die geben dir mit Sicherheit Auskunft.

 

Steuerpflichtig wirst du imho immer, wenn du mehr als 400€ im Monat verdienst, wenn du unter dem Steuerfreibetrag bleibst, kannst du dir das Geld aber am Jahresende zurückholen.

 

Dieser Link sagt

, Steuerfreibetrag 2010 = 8004 €, das entspricht auch Grenze für's Kindergeld.

 

Wenn du knapp drüber liegen solltest, kannst du mit Sicherheit ein paar Werbungskosten (z.B Bücher und Kopien) oder Fahrtkosten generieren...

 

 

 

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Hallo, also ich studiere und arbeite auch unter 20h in der Woche, verdiene aber mehr als 400€..

 

Du musst, sobald mehr hast, als n Minijob und diese Freigrenze von 8004 (ist glaub der aktuelle Wert) in die studentische Krankenversicherung.

Die kostet so um die 65€ (55 KK, 10PK).

Ist auch bei jedem Anbieter gleich (zumindestens solange gesetzl.)

Lohnsteuer sowie RV kommen dann auch noch dazu.

Lohnsteuer ist aber nich viel (solange du den studentenstatus behälst), RV, je nachdem was du verdienst.

 

Würde in deinem Fall mal deinen AG fragen, wie das ist, nicht das du mit den Mehrstunden in den Semesterferien aus dem Studentenstatus fällst und dann wieder voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Das kostet dich dann nämlich...

 

Ansonsten mal beim Arbeitsamt nachhaken, die wissen das auch. Oder eben Steuerberater.

 

Grüße beacher

 

 

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    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
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