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AllStyler

Druckdose Turbolader verölt

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beim ölwechsel habe ich heute folgendes entdeckt, die druckdose vom turbolader ist verölt, sowie der blau/schwarze anschluss am saugrohr.

da auch die unten liegende antriebswelle ölig ist denke tritt dort irgendwo schon länger öl aus.

 

der turbolader selber ist trocken einige ölspritzer sind bis ans LLK gehäuse zu sehen.

 

ist die druckdose defekt? wo kommt der dünne blau/schwarze schlauch her?

 

kann mir jemand ein gutes blow up empfehlen was ich bei evtl tausch der druckdose mit einbauen kann.

 

hier noch ein paar bilder der problemzone.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AllStyler am 04.11.2009 um 18:23 Uhr ]

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fang mal beim Teillastentlüftungsventil an (SuFu Forum), da kommt das "Problem" an seinen Ursprung, der rest ist zerlegen und Putzen.

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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nein ist nicht möglich. TLE und VLE laufen über ölabscheider und danfoss ventil... durch die VLE kann definitiv kein öl in den ansaugtrack kommen.

 

soll ich die dose erneuern?

 

man kann den ladedruck etwas hochhalten indem man die betätigungsstange der druckdose verändert. jetzt nur die frage die stange längen oder zusammendrehen um länger den ladedruck zu halten? ... hat jemand ein tip was ok geht bevor der motor das in notlauf geht?

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ah ok, dann bleibt alles wie es ist.

 

zu der verölten dose, durch vle kommt kein öl, jemand etl. eine idee?

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Hallo,

hatte im Frühjahr das gleiche Problem. Ursache war ein defekter Antriebswellensimmerring. Durch die Rotation der Antriebswelle wurde scheinbar das Öl an die Druckdose geschleudert.

 

Allerdings sieht der Simmerring auf Deinem Foto doch sehr trocken aus sodass diese Variante wohl bei Dir eher auszuschließen ist.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 06.11.2009 um 09:43 Uhr ]

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der hinweis ist klasse, ich kann jetzt zumindest mal schauen ob es sich um motoröl oder getriebeöl handelt. hoffe ich kann das geruchlich noch trennen.

 

 

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei der routinemäßigen Kontrolle der Leuchtmittel bzw. Ersetzen derselben bei vorliegenden Defekten ist mir folgendes aufgefallen:   Die Innenraumleuchte hinten oben im Dachbereich zwischen den Sitzen hat als Leuchtmittel eine Soffitte 12v, 7w, Länge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper verbaut.   Die beiden Kennzeichenleuchten hinten haben Soffitten 12v, 5w, Länge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit glattem durchsichtigem Glaskörper verbaut.   (Räumlich Angaben gemessen mit handelsüblichem analogem Meßschieber, Fahrzeuge wurden als Jahreswagen angeschafft, an der Werksmäßigkeit der vorgefundenen Leuchtmittel bestehen keine Zweifel.).   Fazit: Die werksmäßig verwendeten Soffitten-Leuchten sind zwar von den Abmessungen gleich bzw. sehr ähnlich, unterscheiden sich jedoch deutlich in der Leistung und in der abgestrahlten "Lichterscheinung".   Die Kennzeichen-Leuchtmittel (5w) scheinen Massenware zu sein, Beschaffung wohl preiswert und problemlos.   Das Innenraum-Leuchtmittel (7w) hatte (zumindest am 27.07.2021, da habe ich eine solche am Teiletresen bei MB noch problemlos bekommen) die Teilenummer: Q 0002468 V001 000000. Diese scheint bei MB jedoch ersatzlos entfallen zu sein..... Im Netz gibt es zwar solche mit 7w, jedoch nicht welche mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper. Da gibt es welche wohl NOS (New Old Stock) aus fernen Ländern, aber die Preise dann....(sind dann doch für mich etwas zu hoch).   Nun meine Fragen zu dieser "Herausforderung" (Ersatzbeschaffung der genannten Leuchtmittel):   Gibt es die 7w - Ausführung noch irgendwo zu "akzeptablen" Preisen (mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper)? Wenn ja, wo ?   Wäre eine Verwendung der 5w - Ausführung in der Innenraum-Leuchte (technisch wohl problemlos möglich) rechtlich zulässig oder "problembehaftet" (z.B. Entfall der BE, Mängelmeldung bzw. Verweigerung der Plakette, falls der "Rennleitung" / TÜV bei Prüfungen das auffiele ? Der Hersteller MB wird ein solches "spezielles" Leuchtmittel doch nicht ohne zwingenden Grund eingebaut haben ! (Habe auf der home-page des TÜV-Nord zwar jede Menge Infos zur zulässigen Beleuchtung gefunden, auch zu der Beleuchtung der Kfz-Inenräume und deren "Tuning", jedoch keine wirklich weiterführenden Details bzw. "rechtssichere" Ausführungen. Weiß da jemand was ? (Bitte hier keine "Glaubensbekenntnisse").   Oder sollte man da dann den "sicheren Weg" gehen und offiziell Nachfragen ? Ggf. "schlafende Hunde" wecken ? Andererseits traue ich den "Bürokraten" und einigen "gaaanz Genauen" wirklich alles zu.......   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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