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Oeffi

Etwas ärgerlich...

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Etwas ärgerlich ...

ist die Bedienung der Sitzheizung ausgefallen.

Zuerst denke ich sollte die Stufe 2 kommen, damit man den Sitz erst mal warm bekommt. Dann kann man auf Stufe 1 runter schalten, weil es einem dann doch etwas warm am A*sch wird.
Bei der jetzigen Aufteilung muss man zuerst 2 mal den Kopf drücken wenn man anheizen will. Dann wieder 2 mal um auf die Stufe eins zu kommen.
Falls jemand eine Lösung weiss, bitte ich sie zu posten.

Ebenfalls bleibt die Einstellung der Sitzheizung nicht gespeichert, sie ist also bei einem Neustart immer aus.

Bei der Klima finde ich sollte die Schaltung ebenso verändert werden. Einmal Knopf drücken gleich Stufe 2 an , nochmal drücken für Stufe 1. Immerhin behält die Kugel die Einstellung bei. Wenn man also den Smart startet hat man die Klima so wie beim ausmachen eingestellt.

Auch ein Lob soll nicht fehlen.

Bei den Nebelscheinwerfern hat man es gut gemacht. Hatte man diese an, gehen sie beim nächsten mal nicht automatisch an. Das finde ich prima so.
Hier hätte man aber den Schalter sich sparen sollen und das ganze mit an den Lichtschalter machen sollen.

Standlich ein
Abblendlicht ein
Nebelscheinwerfer ein
Nebelscheinwerfer + Nebelschlussleuchte ein

So wäre es toll.


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

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Hallo Oeffi,

bei der Schalterbelegung muß ich Dir widersprechen. :)
Ich finde es im Gegenteil sehr gut, daß die Nebelschlußleuchte eingeschaltet werden kann, ohne die Nebelscheinwerfer einschalten zu müssen.

Aber eine Sitzheizung hätte ich trotzdem gerne ... seufz ;-)

Gruß,

Ulrich

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Hallo Oeffi,

Quote:

Standlich ein
Abblendlicht ein
Nebelscheinwerfer ein
Nebelscheinwerfer + Nebelschlussleuchte ein



bei der Belegung des Lichtschalters stimme ich Dir nicht ganz zu. Auf diese Art und Weise könnte man nicht mit Nebelscheinwerfern und Standlicht fahren (kann man derzeit). Was man derzeit aber nicht kann, ist mit Standlicht, Nebelscheinwerfern UND Nebelschlussleuchte fahren (wäre auch nicht schlecht)!
Bei sehr starkem Nebel blendet das Abblendlicht teilweise bereits zu stark... :(

Gruß aus Bielefeld ;-)
Peter

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Quote:

bei der Belegung des Lichtschalters stimme ich Dir nicht ganz zu. Auf diese Art und Weise könnte man nicht mit Nebelscheinwerfern und Standlicht fahren (kann man derzeit).



Kann man, kostet aber 80 Mark weil verboten. (oder was meinst Du, warum das Ding _Stand_licht heißt?)
Hat diese Beleuchtung in Deinen Augen denn einen Vorteil?

-----------------
Der gemütlichste Thread wo gibt:
- "MAZ, WO SIND DIE KRÄCKER!?"
- "Achtung! Schon wieder tieffliegende Kräcker!!!"
- *teetrink*kräckergrabsch*
- "Wir haben zur Zeit Darjeeling, ostfrisische Mischung, Earl Grey, Lady Grey, Orange Broken Pekoe und Fenchel-Kümmel-Anis. Was darf's denn sein?"
- "He, Maz! Mach mal den Staubsauger aus. Man versteht ja sein eigenes Geschreibe nicht mehr."
- "Ooops, hier seh' ich noch ein paar Kräcker-Krümel, die werd' ich gleich mal wegsaugen."

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Hallo,

zum Thema Nebelscheinwerfer/Standlicht hier der passende § aus der StVO....

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt

...alles klar :) ?

Cinema


Rechtschreibfehler? Erklärung hier!

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Quote:

Am 14.12.2001 um 14:49 Uhr hat Cinema geschrieben:
...Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt



ooooohhh jaaaaaa blos warum gibt es immernoch solche Leutchen :

Nebelschlussleuchte an, 140 fahren und meinen man ist voll im Recht.

Die meinen auch , der Qualm von einer Zigarette bedeutet gleich Nebel :lol: :lol:

das sind meine Lieblingsfreunde

-----------------
und Tschüss


Konzertsmart No.2 /die Anleitung zum Bodypaneltausch
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Smart-Club 00589

....S O S .....Smart Organisaton Stuttgart...
6db582686e30788f9368e014eee0fc78_2.jpg

*winkewinke an Smart, lest schön mit*
seit 01/2000 Smartfahrer-------------------------------Wartung wird beim Smarten Service in Ilsfeld gemacht !!

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Hallo Benedikt,

Quote:

Bei sehr starkem Nebel blendet das Abblendlicht teilweise bereits zu stark...


D.h. wenn man mit Nebelscheinwerfern (sind beim Smart tiefer als Abblendlicht angebracht) und Standlicht fährt, wird man weniger vom Nebel geblendet, als wenn man mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfern fährt :-D
Daß das erlaubt ist, wurde bereits von Cinema ausgeführt 8-)

Peter ;-)

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@roberttt
ja diese kollegen sind noch schlimmer als die die die nebelschlußleuchten auch in der Kolonne (auch bei nebel) anlassen, und so den direkten hintermann blenden...

nicht zu vergessen die spezielle Gruppe der (meistens aufgemotzte 3er BMW fahrenden) bei allen Verhältnissen mit Nebelscheinwerfer fahrenden dauer Blender *gg* :)
-----------------
Euer Baserunner

Have Fun--Drive Smart :)

Smart Pulse Cabrio ab Januar 2002
(Black Jack, Leather BLack, Sidebags, Klima,...)
er soll 'Blackbox' heissen :)


Euer Baserunner (mit BlackBox)

 

Have Fun--Drive Smart :-)

 

Ab Juni permanent in AMSTERDAM :-)

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Ich bin ja schon seid langen zu der einsicht gekommen das beim einschalten der Nebelschlussleuchten ein Geschwindigkeitsbegrenzer mit eingeschaltet werden sollte. Der sollte auf max. 50 KM/H eingestellt sein.
Wollen wir dann doch mal sehen wie viele dann diese noch einschalten.
-----------------
SmartCabrio.jpg
Smart Cabrio CDI .. aus dem SC-Bielefeld !
by by Oeffi


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

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Ich fände es auch gut, wenn man mit Standlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte fahren könnte.

Gerade beim cabrio ist die Eigenblendung durch die Klarglasscheinwerfer extrem hoch, daher ist es bei extrem dichtem Nebel (Sichtweite deutlich unter 50m), um einiges angenehmer das Ablendlicht abzuschalten und nur mit den Nebelscheinwerfern zu fahren. Allerdings ist es mir zu riskant, bei so schlechter Sicht ohne Nebelschlussleuchte zu fahren, da es immer ein Paar bekloppte gibt, die trotzdem rasen... :(

Was die Sitzheizung angeht gebe ich dir vollkommen recht! Die zweite Stufe braucht man nur am Anfang, damit es schneller warm wird, deswegen wäre die Reihenfolge

einmal drücken: zweite Stufe
nochmal drücken: erste Stufe
nochmal drücken: aus

viel sinnvoller.

Eine Steuerung wie bei Mercedes, bei der nach einigen Minuten automatisch von der zweiten auf die erste Stufe geschaltet wird, fände ich auch nicht schlecht...
-----------------
smarte Grüsse

-Marc-

www.marcluppa.com

[ Diese Nachricht wurde editiert von Marc am 15.12.2001 um 09:43 Uhr ]


smarte Grüsse

-Marc-cabrioinnen01.jpgeinsteigen - wohlfühlenimg.cgi?fahrzeug=100696http://www.marcluppa.com

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