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smartymarco

die wette gilt ...

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also kommentar eines fremden auf dem getränkemarkt parkplatz: egal was der macht so viel wie in mein auto geht da nicht rein (citroen xm break!) ... also sag ich: top die wette gilt! er guckt doof und schlägt ein und verabredet sich mit mir in einer std hier! ... tja wenn der gewust hätte wie einfach man den beifahrersitz herausnehmen kann ... also erscheine ich zum ladeduell: min. 12 wasserkisten legal mit nem smart transportieren! der hat vielleicht doof geguckt :o als ich mit hechträger und ausgebautem beifahrersitz an kam ... he he ich laß mir nicht die butter vom brot nehmen! 16 kisten wasser legal mit dem smart! des is die härte! tja es ging nur ums recht .. aber den spaß hatte ich :-P kommentar seiner frau: hmm der wär ja was für mich ... in den golf kofferraum passen keine 8 wasserkisten!
und die moral von der geschicht: format zählt doppelt, größe nicht!

have smart fun
smartymarco


ED ... weils spannender ist! 😉

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Zugegeben, nicht schlecht! Fast unglaublich, was mit mit ein paar Tricks alles in einen smart reinkriegt...
Aber war das nicht ein bisschen unfair?

Immerhin hatte der XM seinen Beifahrersitz drin... ;-)
-----------------
es grüßt

der Tirola austria_smilie.gif & seine Rennsemmel manusmart_s.gif

+++ Dieses Posting wurde aus Recycling-Elektronen erstellt und ist zu 100% abbaubar +++


es grüßt

 

der Tirola austria_smilie.gif

 

+ Dieses Posting wurde aus Recycling-Elektronen erstellt und ist zu 100% abbaubar +

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Hi smartymarco,

die Wette hast Du gewonnen, aber legal ist was anderes.

Schaut mal alle auf Seite 6-10 der Bedienungsanleitung, da steht was drin, worauf kein Verkäufer hinweist. Zuladung Gepäckraum 50kg!!!
Ich hab mal zum Spaß eine Kiste Wasser gewogen, sage und schreibe 17kg!!
Also ist auch die Reklame mit dem 6 Kisten im Kofferraum ziemlich paradox, da die Kisten 102kg wiegen.
Deine 16 Kisten bringen also 272kg auf die Waage, wenn ich als Fahrer noch 75kg dazurechne, sind das satte 347kg.

Gesamtzuladung: 260kg!!

Also Freunde, weiter fest einladen, und nur nicht erwischen lassen ;-)

Ciao schmartie


Allways good Smart

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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