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Kugel-Michael

Brille im Führerschein

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Kinders, kenn hier jemand die rechtlichen Grundlagen für den Eintrag einer Brille in den Führerschein? Welche Vorraussetzungen (Dioptrien...) müssen erfüllt sein, dass ne Sehhilfe eingetragen werden muss?

Weiß da jemand fundiert Bescheid?

Teilfrage dazu: Wie sieht es mit einem Personenbeförderungsschein (=Taxi) und den verschiedenen Führerscheinklassen (truck, bike) aus?

 

Wir hatten hier doch mal jemand von ner Verkehrsbehörde, Landratsamt oder wie das im Norden heißt. Ist die/der (NEIN, nicht Dieter :lol: ) noch ab und an hier?

 

Ich danke Euch herzlich für Hinweise, wo ich die Anforderungen nachlesen kann.

 

Grüße von der dunklen Neckar-Alb, Micha

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Sobald du den Sehtest nicht bestehst und ihn dann mit einer Sehhilfe wiederholen musst kommt es in den Führerschein rein dabei ist es egal wieviel Dioptrien. Bei mir waren es am Anfang 0,5 und trotzdem isses im Führerschein vermerkt

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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Die Brille wurde beim Umschreiben von Rosa auf Platik eingetragen - kein Sehtest zu diesem Zeitpunkt. Welche Grundlage haben die Damen für diese Amtshandlung?

 

 

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Gute Frage! :-D

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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:

Am 27.08.2008 um 21:09 Uhr hat Kugel-Michael geschrieben:
Die Brille wurde beim Umschreiben von Rosa auf Platik eingetragen - kein Sehtest zu diesem Zeitpunkt. Welche Grundlage haben die Damen für diese Amtshandlung?

Hattest Du unglücklicherweise eine Brille auf (könnte natürlich auch eine Lesebrille sein...) - hättest das Ding dann wohl lieber nicht annehmen sollen, wenn sie nicht in der Lage sind, die Daten korrekt zu übertragen... :roll:

 

Gruß

Salzfisch

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Hi Micha,

 

hast Du vielleicht die Brille auf der Nase gehabt?

Wenn ja, hat die "gute" Dame sofort an schlechte Augen gedacht und das Zeug eingetragen.

 

Bei mir war der Brillenstempel verblasst und es wurde auch nicht übertragen. Zum Glück, heute bin ich gelasert und brauche keine Brille mehr. :-D

 

 

 

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Gruß

Jehova

 


Gruß

Jehova

 

 

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Hi,

in der FeV steht hier im § 12 was dazu - Bezug wird auf Anlage 6 genommen -

vielleicht kriegst Du was darüber raus?

 

Aber soweit ich's überflogen hab: OHNE Sehtest/augenärztliche Untersuchung kann eigentlich nix derartiges eingetragen sein :(

 

Evtl. nochmal vorsprechen und korrigieren lassen??

 

Grüße

Micha


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Mein Bruder und ich sind beide Brillenträger; ich hab auf den ganzen Fotos das Gestell abgezogen und demnach auch keinen Eintrag erhalten - den Sehtest habe ich damals mit Kontaktlinsen gemacht.

 

Ich hab keinen Vermerk im Schein, mein Bruder hat einen und wenn du mit diesem Eintrag auch in eine Kontrolle kommst verlangen die meist zumindest hier in Mannheim auch die Ersatzbrille die er im Auto mitzuführen hat, Bike kann er fahren ohne Einschränkungen hat sich nur einen Helm geholt der für Brillenträger ist (lässt sich anderster öffnen)

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Greetz Micha

 

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Mei Smart hier zu finne

 


Greetz Micha

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Quote:

Am 27.08.2008 um 23:41 Uhr hat MichaMannheim geschrieben:
[...] verlangen die meist zumindest hier in Mannheim auch die Ersatzbrille die er im Auto mitzuführen hat [...]

Ersatzbrille...? :roll:

 

Gruß

Salzfisch

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Ein Führerscheinneuling muß bevor er den Führerschein beantragt einen Sehtest ablegen, schafft er diesen ohne Brille, dann ist es ok. ansonsten wird die Brille eingetragen.

Was bei bestehnde Führerscheinbesitzern der Fall ist kann ich nur soviel sagen, daß beim umschreiben vom grauen Lappen auf "Scheckkarte" keiner danach fragte und auch kein Sehtest velangt wurde, ich benötige zum Zeitpunkt der Umschreibung keine Brille.

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Smart cdi & passion

05/2003

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Danke burmi-Micha, dass war der Tipp!!!

Die Damen haben nicht berücksichtigt, dass bei mir doch auch schon dieser Absatz greift:

 

2.2.3 Für Inhaber einer bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis reichen abweichend von Nrn. 2.2.1 und 2.2.2 folgende Mindestanforderungen an das Sehvermögen aus: 2.2.3.1 Zentrale Tagessehschärfe Klassen C, C1, CE und C1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Beidäugigkeit: Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,7, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2. Bei Einäugigkeit (d. h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,7. Klassen D, D1, DE, D1E Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,7, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.

 

Auch mein P-Schein ist von vor 98.

 

Also doch regeln lassen.

 

In Zukunft werde ich die Führerscheinstelle lieber mit Blindenhund als mit der Brille (0,5 / 0,25) betreten. War ich wohl zu naiv oder habe noch an "Gerechtigkeit" geglaubt.

 

Hatte mal nen Rempler im Parkhaus (ich stand). Die verursachende Dame hat dann auf Polizei bestanden. Und die haben mich tatsächlich gleich nach dem Nasenbike gefragt. Aber da ich sie immer auf habe, kein Problem. Nur was mach ich bei defekt? Ersatzbrille habe ich keine. Seh ich auch gar nicht ein, der Eintrag muss aus der Plaste raus!!!

 

Also vielen Dank für die Tipps, Grüße von der übersichtlichen Neckar-Alb, Micha

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Gerne, Kugel-Micha ;-)

Grüßle

der "burmi-Micha" :-D


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Quote:

Am 28.08.2008 um 15:15 Uhr hat Salzfisch geschrieben:
Quote:


Am 27.08.2008 um 23:41 Uhr hat MichaMannheim geschrieben:

[...] verlangen die meist zumindest hier in Mannheim auch die Ersatzbrille die er im Auto mitzuführen hat [...]


 

Ersatzbrille...? :roll:

 

 

 

Gruß

 

Salzfisch


 

Ja das konnte ich auch nicht glauben aber als ich mal dabei war, Kontrollen in Mannheim sind eigentlich an der Tagesordnung, wurde diese auch verlangt.

 

 

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Greetz Micha

 

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Hallo

 

Kugel-Michael

 

Quote:
In Zukunft werde ich die Führerscheinstelle lieber mit Blindenhund

 

Zum Thema Blindenhund:-D

 

Das habe ich Heute bzw. Gestern in der Zeitung gelesen:

 

Quote:
Villingen-Schwenningen - Die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen für den Bürger, das war die Intension von Alt-Oberbürgermeister Manfred Matusza mit seiner städtischen Verwaltungsreform. Das Bürgeramt wurde unter anderem geschaffen. Vorbei war die Rennerei für den Kunden »Bürger« von einem Amt zum anderen. Im Alten Rathaus in Villingen oder im Schwenninger Rathaus warten die städtischen Mitarbeiter auf Kunden.
Mit Freundlichkeit oder Zuvorkommenheit, wie es in einem modernen Dienstleistungsbetrieb erwartet wird, wird der eine oder andere Bürger nicht gerade überschüttet. Das erlebte diese Woche die blinde Villingerin, Bärbel Ehlert. Sie musste wegen einer GEZ-Verlängerung das Villinger Bürgeramt am Münsterplatz aufsuchen. Wie immer wurde sie von ihrem Blindenhund geführt.

»Der Hund muss draußen bleiben.«

Als Ehlert den modernen Büroraum betrat, hörte sie kaum den Willkommensgruß. Vielmehr: »Der Hund muss draußen bleiben.« Alle Erklärungen, dass der Führhund für sie wichtig sei, nutzten nichts. So etwas war ihr noch nirgends passiert, sei es im Landratsamt oder dem Klinikum. Die geforderten Unterlagen wurden ihr dann auch nicht gerade liebevoll übergeben. Eine Beschwerde bei der Vorgesetzten brachte nichts.

Laut Ehlert war die Antwort: »Dies liegt im Ermessen der Mitarbeiterin, ob der Hund rein darf oder nicht.« Die blinde Villingerin gewinnt damit wieder mal den Eindruck, dass die Verwaltung in Villingen-Schwenningen wenig behindertenfreundlich sei. Sie werde den Eindruck nicht los, dass der Bürger für die Verwaltung lästig sei. Eigentlich sollten die Mitarbeiter für den Bürger da sein – freundlich und zuvorkommend.

Von Dietmar Schindler


 

Es grüßt der Amtsschimmel

 

Gruß

 

Sky-Driver-01


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Sky-Driver-01

 

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@ MichaMannheim:

 

Steht dann irgendwo bei ihm, dass er eine Ersatzbrille mitführen muss?

 

Ich kenne das nämlich nur vom Motorbootführeschein - dort steht bei mir:

"Brille mit Sicherung oder andere Sehhilfe ist zu tragen; Ersatzbrille ist mitzuführen!"

 

Die Begründung fand ich damals einleuchtend: Wenn einem beim Autofahren die Brille kaputt geht, kann man das Auto stehen lassen - wenn man aber auf See die Brille verliert, hat man eventuell ein Problem...

 

Ich habe vor mir gerade die Anlage 9 (zu §25, Abs. 3) "Verwendung der Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein" (für die rosanen PLastikkarten) liegen. Dort gibt es die Schlüsselzahl "01 - Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärtzliches Gutachten ausdrücklich gefordert". Dies könnte mit 01.01, 01.02 oder 01.03 näher präzisiert sein (Brille, Kontaktlinsen oder Schutzbrille). Von einer Ersatzbrille kann ich auf der ganzen Seite nichts finden - auf welcher Rechtsgrundlage wollen die bei Deinem Bruder denn eine solche sehen...? :roll:

 

Gruß

Salzfisch

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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 133.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 29.08.2008 um 18:29 Uhr ]


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Rein aus der Praxis heraus, mich hat man auch schon nach Ersatzbrille gefragt in einer Polizeikontrolle.

 

Hab aber Glück das im Führerschein keine Brille eingetragen ist, daher gabs keine "Strafe".

 

Der Polizist äußerte aber auch die Pflicht zum Mitführen einer Ersatzbrille (aber eben nur wenn die im Führerschein eingetragen ist).

 

Wo das in irgendwelchen Verordnungen steht, weiß ich leider nicht.


182646.png - Smart CDI

 

264641.png - Ford Mondeo GHIA TDCI

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