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MichaMannheim

Drücken sich die Gebrauchtwagenhändler vor ...

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Hallo zusammen,

 

nachdem ich nun mehr wie 3 Wochen den Gebrauchtwagenmarkt für Smarts durchforste ist mir immer wieder aufgefallen das Fahrzeuge bei Händler rumstehen, diese sich a) als Privatpersonen ausgeben, oder b) "Im Kundenauftrag" zu Verkaufen sind, kann es sein das die Händler sich vor der Garantie bzw der Gewährleistung drücken wollen?

 

Wie sieht es den Rechtlich aus? Wenn ich zB einen Gebrauchten Smart hole der beim Händler "Im Kundenauftrag verkauf" wird, ich den den früheren Besitzer anrufe und dieser mir am Telefon sagt das er das Fahrzeug einfach nur Verkaufen wollte also nicht in seinem "Auftrag".

 

Kann man sowas schon Betrug nennen :o ??

 

Was denkt ihr darüber? Ok ich weiß wenn ich einen Smart von Privat kaufe habe ich auch keine Garantie oder Gewährleistung, Fahrzeug wird ja gekauft wie gesehen.

 

Ich frage deshalb weil ich sehr viele gesehen habe den den Satz mit in der Anzeige stehen hatten, auch habe ich viele gesehen die sich als "Privatperson" ausgeben.

 

Gruß der etwas erboste Micha :(


Greetz Micha

lodgyist.jpg

 

Sprechen Sie Dörtisch?

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In der Tat werden v.a. ältere Autos oftmals "nur an Gewerbetreibende" oder "im Kundenauftrag" verkauft. Seit der Schuldrechtsreform 2002 kann ein Unternehmer die Gewährleistung ggü. einem Verbraucher auch für gebrauchte Sachen nicht mehr ausschliessen, bzw. nur auf ein Jahr begrenzen.

 

Es gab vor einiger Zeit ein Urteil des BGH wie derartige Geschäfte zu bewerten sind. Soweit ich den Tenor noch richtig im Kopf habe hat der BGH auf das wirtschaftliche Risiko abgestellt, d.h. wenn dieses beim Händler liegt ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam.

 

Betrug kann man sowas übrigens nicht nennen, zumindest nicht die von Dir geschilderten Varianten.

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sich als privatmann auszugeben, obwohl man händler ist, dürfte aber zumindest den (ebenfalls straf)tatbestand der arglistigen täuschung erfüllen, oder ?

-----------------

smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

 


smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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Arglistige Täuschung allein ist nicht strafbar. Ein Betrug wird daraus erst wenn weitere Tatbestandsmerkale hinzutreten.

 

Was die zivilrechtliche Seite betrifft muss sich ein Unternehmer der sich als Privatmann ausgibt natürlich auch wie ein Unternehmer behandeln lassen, d.h. ein Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam.

 

 

 

 

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    • Moin, sehr geehrter smarttom 2024, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage: und:   Ich schließe mich den Ausführungen von Funman an. Bewährt hat sich hier an den 450er cdi die "Verdreh-Methode" mit Daumen und Zeigefinger in der Mitte der längsten freien Strecke des Riemens (zwischen KW und Lima) um ca. 45 - 90 Grad. (Also, daß man den Riemen unter Spannung "gerade noch so" verdehen kann).   (Und die bisher längste Standzeit einer werksmäßigen Lima hier waren ca. 243 000 KM Laufleistung mit einenem "Verbrauch" von ca. 4 Riemen (z.T. dem Festrosten der Lima geschuldet). Ohne das Festrosten kann ein Riemen durchaus 70 000 - 100 000 KM erreichen..... Und das alles natürlich mit ein und derselben Riemenscheibe der werksmäßigen Lima / ohne Freilauf. Aber ich gebe Funman recht: Die Riemenscheibe der werksmäßigen Lima sieht nach den 243 000 KM nicht mehr wirklich "frisch" aus.....funktionierte aber bis zum Schluß/ die Lima lud nach den KM nicht mehr....).   Inzwischen ist eine neue Lima ("Alanko"/China-Produkt um ca. 90 Euro) mit neuem Riemen (Conti, um die 10 Euro) verbaut...."läuft"....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
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