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MichaMannheim

Drücken sich die Gebrauchtwagenhändler vor ...

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Hallo zusammen,

 

nachdem ich nun mehr wie 3 Wochen den Gebrauchtwagenmarkt für Smarts durchforste ist mir immer wieder aufgefallen das Fahrzeuge bei Händler rumstehen, diese sich a) als Privatpersonen ausgeben, oder b) "Im Kundenauftrag" zu Verkaufen sind, kann es sein das die Händler sich vor der Garantie bzw der Gewährleistung drücken wollen?

 

Wie sieht es den Rechtlich aus? Wenn ich zB einen Gebrauchten Smart hole der beim Händler "Im Kundenauftrag verkauf" wird, ich den den früheren Besitzer anrufe und dieser mir am Telefon sagt das er das Fahrzeug einfach nur Verkaufen wollte also nicht in seinem "Auftrag".

 

Kann man sowas schon Betrug nennen :o ??

 

Was denkt ihr darüber? Ok ich weiß wenn ich einen Smart von Privat kaufe habe ich auch keine Garantie oder Gewährleistung, Fahrzeug wird ja gekauft wie gesehen.

 

Ich frage deshalb weil ich sehr viele gesehen habe den den Satz mit in der Anzeige stehen hatten, auch habe ich viele gesehen die sich als "Privatperson" ausgeben.

 

Gruß der etwas erboste Micha :(


Greetz Micha

lodgyist.jpg

 

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In der Tat werden v.a. ältere Autos oftmals "nur an Gewerbetreibende" oder "im Kundenauftrag" verkauft. Seit der Schuldrechtsreform 2002 kann ein Unternehmer die Gewährleistung ggü. einem Verbraucher auch für gebrauchte Sachen nicht mehr ausschliessen, bzw. nur auf ein Jahr begrenzen.

 

Es gab vor einiger Zeit ein Urteil des BGH wie derartige Geschäfte zu bewerten sind. Soweit ich den Tenor noch richtig im Kopf habe hat der BGH auf das wirtschaftliche Risiko abgestellt, d.h. wenn dieses beim Händler liegt ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam.

 

Betrug kann man sowas übrigens nicht nennen, zumindest nicht die von Dir geschilderten Varianten.

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sich als privatmann auszugeben, obwohl man händler ist, dürfte aber zumindest den (ebenfalls straf)tatbestand der arglistigen täuschung erfüllen, oder ?

-----------------

smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

 


smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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Arglistige Täuschung allein ist nicht strafbar. Ein Betrug wird daraus erst wenn weitere Tatbestandsmerkale hinzutreten.

 

Was die zivilrechtliche Seite betrifft muss sich ein Unternehmer der sich als Privatmann ausgibt natürlich auch wie ein Unternehmer behandeln lassen, d.h. ein Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam.

 

 

 

 

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