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zert

Fahren mit ausgelösten Airbags

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Habe über die Suchfunktion nichts gefunden.

Grundsätzliche Frage: Habe bei mir um die Ecke einen Unfallsmart gekauft, beide Airbags sind offen, kann ich (natürlich ganz vorsichtig) den Wagen ca.3Km fahren, oder schaltet evtl. nach ein paar Metern eine Schutzeinrichtung den Motor ab? Einer meiner Kumpel sagt das genau das z.B. bei Mercedes der Fall ist.

 

Danke

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Hi zert,

 

also wenn er anläuft kannst Du auch damit fahren ... wenngleich ich Dir das nicht empfehlen würde. Die schlaffen Dinger sind beim Lenken im Weg und eine Schutzeinrichtung, die nicht (mehr) vorhanden ist, kann auch nicht mehr schützen. Selbst wenn Du noch so vorsichtig fährst, müssen andere das nicht auch tun ... aber iss ja Deine Entscheidung :)

 

Allerdings glaube ich, dass der Kleine nicht mehr anspringt. Eigentlich müsste die Elektronik das verhindern. Hatte vor Jahren mit meim MennoRenno Lagi II einen Crash ... und der ließ sich einfach nicht mehr dazu überreden anzuspringen. Ohne Airbag und mit ausgelösten Gurtstraffern will er nicht meinte damals der Freundliche von den Createurs.

 

-----------------

Liebe Grüße

Bernhard

-------------------------------------------

Also gut also ...

 

Smart cdi passion 09/2007 - ??? mit ohne alle Extras,

Baujahr 2007 (451) in black is beautiful/silber

 


Nicht jeder, der 'nen Smartie fährt, sich auch von redlich Arbeit nährt!

 

Doro.jpg

Smart cdi passion 09/2007 - ??? mit ohne alle Extras,

Baujahr 2007 (451) in black is beautiful/silber

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öh? Fährt ein Unfallsmart überhaupt?

 

ich meine, wenn die Airbags aufgegangen sind muss man ja schon mit ner gewissen Geschwindigkeit vorne ne Kollision gehabt haben ... und wenn die airbags noch so rumflattern, dann würde es mich wundern wenn der schaden repariert ist?


Spritmonitor.de

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Normalerweise wird ja die Kraftstoffzufuhr unterbrochen. Keine Ahnung ob nur für den Moment oder bis das jemand wieder Funktionstüchtig gemacht hat.

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Quote:

Am 04.02.2008 um 23:00 Uhr hat Mr_Driver geschrieben:
... mit ner gewissen Geschwindigkeit vorne ne Kollision gehabt haben ... und wenn die airbags noch so rumflattern, dann würde es mich wundern wenn der schaden repariert ist?



 

So groß muss die Geschwindigkeit nicht sein. Mein Laggi wollte nur nen Golf über die Ampel schieben. Leider hatte der Golf ne AHK, die praktisch ungebremst durch den Plastestoßfänger direkt auf den Crash-Sensor geklnallt ist. Erst danach hats die Front ein klein wenig verbogen. Dem Auto hast fast nichts angesehen.

 

Und der Smart ist ja relativ stabil, sodass ... allein von der Deformation her ... ein Fahren durchaus möglich wäre. Wie gesagt, wenn er denn anspringt, was ich noch nicht glaube.

 

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Liebe Grüße

Bernhard

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Also gut also ...

 

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Baujahr 2007 (451) in black is beautiful/silber

 


Nicht jeder, der 'nen Smartie fährt, sich auch von redlich Arbeit nährt!

 

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Der Smart verfügt meines Wissens nicht über eine Schutzeinrichtung, die den Motor nicht mehr anspringen lässt bei ausgelösten Airbags. Der Smart meiner Freundin hatte ebenfalls nen schweren Frontschaden (Total). Airbags und Gurtstraffer ausgelöst, Kühler natürlich defekt. Angesprungen ist das Cabrio Bj. 2001 allerdings ohne Probleme. Fahren konnte man aufgrund der defekten Lenkung nicht mehr weit.

 

smarte grüße,

 

chris

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forumbarbx1.jpg

Smart ForTwo CDI (451)Spritmonitor.de

 


forumbar1p0xl6vu.jpg

Smart ForTwo CDI (451)Spritmonitor.de

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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