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niobe

Strafzettel wegen Querparken!!

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und angemerkt es müßten noch 3m straße verbleiben

 

 

Also mir hat man das auch in der Fahrschule beigebracht.

Aber soweit ich mich erinnern kann, wurde sich auf den Abstand zu einer eventuell vorhandenen durchgezogenen Linie bezogen.

Zu der sind 3 Meter Abstand zu halten und nicht zur gestrichelten Mittellinie oder lieg ich da falsch?


Anfang:

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@Kübel

Ich gehe mal davon aus, Du meinst nicht eine durchgehende Linie im Sinne einer seitlichen Fahrbahnbegrenzung, neben der linksseitig ohnehin weder gehalten noch geparkt werden darf.

 

Dann ist Deine Ergänzung insoweit zutreffend, als dass diese Linie zwei entgegengerichtete Fahrbahnen trennt. Bei dieser Bestimmung handelt es sich aber um eine ganz andere "Baustelle", nämlich StVO § 12 Abs. 3 Ziff. 8 lit. b i.V.m. § 41 Abs. Ziff. 3 lit. a. In der v.g. Rechtsnorm werden die 3 Meter explizit genannt. Wollte man sämtliche "Sonderfälle" mit aufführen, wann Querparken nicht erlaubt ist, wie z. Bsp. auch im Geltungsbereich des Zeichens 325, dann würde das den Rahmen hier sprengen.

 

Zum einen bin ich in meinem Beitrag stillschweigend davon ausgegangen, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die das Parken grundsätzlich, also - unabhängig von der Auftstellrichtung des Fahrzeugs zur Fahrbahn - verbieten. Es ging hier - falls ich mich nicht irre - um die Frage, ob man dort, wo Parken erlaubt ist, auch quer zur Fahrbahn parken darf.

 

Zum anderen hat meine Wortwahl "verbleibende Fahrbahn" diesen Sachverhalt eindeutig bezeichnet. Eine mittels durchgehende Linie abgegrenzte Gegenfahrbahn gehört faktisch nicht zur gleichgerichteten Fahrbahn, da man diese Linie nur

ausnahmsweise bei einem auf der eigenen Fahrbahnseite nicht ganz vorübergehenden Hindernis überfahren werden darf.

 

Und dass ud-10 als vermutliche/r Nicht-Jurist/in mit der Bezeichnung "Straße" die Fahrbahn gemeint hat, war anzunehmen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 30.11.2007 um 01:15 Uhr ]


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mal abgesehen von allem und völlig losgelöst:

ich finde Querparken unanständig und respektlos. Weckt doch nur den Neid der Minderprivilegierten :roll: :-D

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Und dass ud-10 als vermutliche/r Nicht-Jurist/in mit der Bezeichnung "Straße" die Fahrbahn gemeint hat, war anzunehmen.





Danke genauso hab ich das gemeint


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Das habe ich heute zufällig in der Autobild gefunden.

 

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Wer seinen Smart fortwo im 90-Grad-Winkel abstellt, kann sich beim Ordnungsamt darauf berufen, das StVO-Gebot des platzsparenden Parkens berücksichtigt zu haben – sofern niemand gefährdet wird.

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Das kann so pauschal nicht sagen! Auch eine Behinderung reicht schon für eine Owi. Auch gilt das Gesagte nicht, wenn die Parkflächen markiert sind und man durch das Schräg- oder Querparken (teilweise) außerhalb der eingezeichneten Flächen parken würde oder teils auf dem Gehweg oder gar auf einer - für einen selbst oft nicht ohne Weiteres erkennbaren - Bewegungsfläche der Rettungsdienste (insbes. Feuerwehr) steht. Also, man muss schon ein wenig mitdenken.

 

 


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Hier werden die Begriffe DENKEN und VORSCHRIFTEN zusamengebracht, in sich schon völliger Unfug.

Dazu gibt es doch Vorschriften, daß man nimmer denken muß, was man im Alltag doch auf jedem Meter bestätigt bekommt (ich komme zB gerade vom TÜV und hatte die klassische Diskussion um eine ungleichmäßig ziehende Handbremse :roll: )


Alles wird gut!

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querparken

 

 

...ich habe erfolgreich dagegen vorgehen können!

Verfahren wurde eingestellt! :) :-D

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Quote:

Am 30.05.2008 um 12:43 Uhr hat dieselbub geschrieben:
Hier werden die Begriffe DENKEN und VORSCHRIFTEN zusamengebracht, in sich schon völliger Unfug.

 

Richtig, eigentlich müssten wenn man diese seltsamen § konsequent zuende denkt Hofeinfahrten und senkrechte Parklücken auch verboten sein, weil man beim ausparken den Verkehr behindert und die Reflektoren nicht zu sehen sind. Geht mir jeden Tag so wenn ich aus meiner Hofeinfahrt an senkrecht parkenden Autos vorbei auf die Strasse fahre =)

Aber da Würfel mit AHK bin ich eh ausgeschieden.

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Damit sich auch jeder unter 'ner senkrechten Parklücke was vorstellen kann, hier mal am Beispiel eines Smarts. :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 30.05.2008 um 20:49 Uhr ]


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Am 30.05.2008 um 20:48 Uhr hat smartling geschrieben:
Damit sich auch jeder unter 'ner senkrechten Parklücke was vorstellen kann, hier mal am Beispiel eines Smarts. :-D

 

 

 

 

och menno! :cry: :cry: :cry: :cry: :roll: :lol:

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Onkel_Oli am 30.05.2008 um 21:19 Uhr ]


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    • Danke für die erste sinnige Sund stimmige Aussage in diesem Fred dazu...   ABS hat jeder Smart von Anfang an, die ZEEs aber nur in der Minimumversion über 3 Kanäle, sprich genau, Vorderräder einzeln geregelt und HA als ganzes geregelt, was für den ABS-Zweck Blockade der Vorderräder und Lenkfähigeit erhalten meist ausreichend, aber eben nicht das Optimum ist, weshalb heute 4-Kanal-ABS integriert ins ESP technischer Standard ist. Der Zweck von ABS ist lediglich verhindern, daß die Räder blockieren und somit die Lenkfähigkeit zu gewährleisten, außerdem heute(!) auch, den Bremsweg zu verkürzen, indem das Rad in Verbindung mit dem Bremsassistent immer hart an der Schlupfgrenze zum Blockieren gehalten wird, egal wie stark der Fahrer auf dem Pedal steht. Früher hat das SABS tatsächlich Bremsweg verlängert zugunsten der Lenkfähigkeit, heute optimiert es beides.   ESP hat eine ganz andere Saufgabe als ABS, nämlich das Fzg beim Ausbrechen einzufangen, und ist für diesen Zweck in der Lage, eine aktiven Druckaufbau an jedem einzelnen der vier Räder einzusteuern. Dies ohne Zutun des Fahrers, der nur per Lenkrad vorgibt, wo es hingehen soll, Rest macht das ESP über einzelne Steuerimpulse wie der Schlittenfahrer mit dem Fuß steuert.   Trust Plus ist hardwareseitig ein ganz normales 3-Kanal-ABS und öffnet, wie Ahnungslos geschrieben hat, die Kupplung, was dazu führt, daß die Räder frei von Antriebseinflüssen ihre ganze Haftung dem Lenken und Spurhalten widmen dürfen - im Rahmen von 2m Radstand und Bierdeckelrädern ein Tropfen auf den heißen Stein, aber manchmal der entscheidende. War halt eine einfach umzusetzende nötige schnelle Maßnahme in der großen Not nach dem ersten Winter mit Smarts in allen Straßengräben. Da reine Softwarelösung ohne Hardwäreänderung, war es sehr schnell umsetzbar - besser als nichts.   Und zurück zu Dir, Broxin - den Selbsttest macht JEDES Regelsystem, egal ob ESP oder ABS, nur beim Smart findet das halt direkt unter Deinen Füßen statt, deshalb spürst Du es. Bei normalen Autos in den Tiefen des Motorraums geht das unter. Und das Rattern im Fuß spürst Du deshalb nicht, weil der Selbsttest kein regulärer Druckabbau wie im ABS-Fall ist, er also keinen abzubauenden Druck aus den Rädern in Richtung Pedal schickt, der pumpt den Druck nur für sich im Kreis in der Hydraulik rum.
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