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Fahim

kurzer Schubser nach jedem Gangwechsel

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Hi Leute,

habe meinen Smart (bj.2000) seit kurzem und weiss nicht ob folgendes Phänomen normal ist:

 

Nach jedem Gangwechsel kriege ich einen kurzen Schubser nach vorne wenn der nächste Gang eingelegt ist. Also es gibt eine kurze (vielleicht 0,5s) Beschleunigung, danach fährt der wieder normal...

 

ist das normal?

 

Gruß

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Hallo Fahim, prüf bitte mal das Axialspiel der Schubstange am Kupplungsaktuator.

Gruß, Rolf

 

 

 

 


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hi Rolf,

danke für die schnelle Hilfe.

Du meinst doch sicher diese Metallstange vor dem Turbo, welche mit 2 Sechskantmuttern festgehalten wird... oder?

 

Muss die Stange eigentlich bombemfest sein, oder sollte schon etwas Spiel vorhanden sein?

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Rolf meint den Kupplungsaktuator, ein viereckiges Kästchen unten an der Motor-Getriebeeinheit, von dem eine Metallstange in die Kupplungsglocke geht und diese betätigt. Gar nicht zu verfehlen, wenn Du drunter schaust.

Diese Stange ist die Schubstange, die Rolf meint.

Hat mit dem Turbolader gar nix zu tun!

Der Kupplungsaktuator ist Dein elektrischer Kupplungsfuß, er ist in Langlöchern verschiebbar, damit wird das Axialspiel der Schubstange eingestellt.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 21.10.2007 um 10:32 Uhr ]

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Genau, der Kupplungskaktuator ist praktisch die ein elektisch betriebener Kupplungsfuß.

 

Aber schau mal hier nach, da steht noch mehr beschrieben.

 

Gruß, Rolf


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Ist das eigentlich auch im reinen Schiebebetrieb zu spüren oder nur beim Beschleunigen?

Tritt es beim Hoch- und Runterschalten auf, wenn nur beim Hochschalten auch im Schiebebetrieb beim Hochschalten oder nur, wenn Du Gas gibst?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 21.10.2007 um 13:53 Uhr ]

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Hi Ahnungslos,

 

was meinst du eigentlich mit Schiebebetrieb?

Bisher habe ich diesen kurzen Schub immer beim Hochschalten bemerkt. Das fühlt sich echt so an, als wenn du beim Gangwechsel einen kleinen Schubser von hinten bekommst. Stört eigentlich kaum... vielleicht ist es auch normal und ich übertreibe etwas mit meinen Wahrnehmungsfähigkeiten =)

 

Ich werde wohl erstmal meine Metallstange überprüfen.

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Von Schiebebetrieb spricht man im allgemeinen dann, wenn die Motorbremswirkung des Motors ausgenutzt wird. Wenn also kein Gas gegeben wird und des Bremsmoment des Motors das Fahrzeug verlangsamt.

In diesem Zustand wird ja normalerweise zurück geschaltet, weil die Drehzahl ja immer weiter runter geht, je nach den topographischen Verhältnissen, also ob es bergauf oder bergab geht.

Aber es kann in dieser Phase ja auch hochgeschaltet werden, sofern die untere Drehzahl, ab welcher die Steuerung dies verhindert, nicht bereits unterschritten ist.

 

Nimmst Du beim Hochschalten eigentlich immer das Gas zurück oder lässt Du die Gaspedalstellung unverändert.

Da der Smart ja über eine elektronisch gesteuerte Drosselklappe beim Benziner bzw. Einspritzmenge beim Diesel verfügt, ist die Steuerung auch in der Lage, dies während des Schaltvorgangs zu beeinflussen.

So nimmt die Steuerung während des Schaltvorgangs normalerweise das Gas zurück, ohne daß Du das merkst.

Manchmal kommt so ein besserer Schaltvorgang zustande, wenn Du auf dem Gas stehen bleibst als wenn Du das Gas wegnimmst und dann wieder Gas gibst.

 

probier es doch mal damit aus, einfach während des Hochschaltens auf dem Gas stehen bleiben. Keine Sorge, der Motor heult dabei nicht auf.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 21.10.2007 um 15:39 Uhr ]

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Ich würde als erstes mal die Batterie für ne Stunde abklemmen.... und nach dem Anklemmen ne Runde fahren.

-----------------

DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

smartsigux3.jpg

 

Das ist ja der ganze Jammer - Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

(Helmut Schmidt)

 

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Ich geh fast immer vom Gas zurück und erzwinge den Wagen sozusagen zum Schalten =)

Werd ich mal alles ausprobieren. Vielen Dank für die Infos...

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Wann ich zuruck schalte und extra gas gebe, wahrend der schaltvorgange, dan nickt der smart weniger, probiere mal!

 

 


smart 451 62kw Passion

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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