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smax

Kompressionprüfen

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Hallo liebe smartfreunde,

kann mir jemand sagen was es koste die kompression prüfen zu lasse?

Ich habe einen 2000er CDI.

Ich bedanke mich schonmal für euere antworten.

 

Mit smarten grüßen

(S) max

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Mahlzeit, also an meinem Benziner hat es in diesem Jahr knapp 100€ gekostet im SC. Wurde dann aber glücklicher Weise mit der Motorüberholung verrechnet.

 

Gruß Dieter

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so long take care - limited one -

 

ICQ: 145352918

 

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hy limited- one,

danke für deine antwort.

schönes wochenende

max

 


smartwasser.gif134812.png

 

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Hallo, die Kompressionsmessung beim Benziner kann man aber nicht mit der beim CDI vergleichen.

 

Beim Benziner brauche ich nur drei Zündkerzen herausdrehen und den Kompressionsdruckprüfer ansetzen.

 

Beim CDI müssen die Injektoren dafür entfernt werden. Das ist wesentlich aufweniger.

 

Gruß, Rolf

 

PS: warum möchtest Du die Kompression prüfen lassen?

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 23.09.2007 um 08:08 Uhr ]


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Hallo Triking,

ich habe bei mir die vermutung das dort etwas nicht stimmt. Also ich schildere mal mein problem: vor ca. 2wochen habe ich einen ölteppich am getriebe festgestellt, dort habe ich gesehen das dieses vom ladeluftkühler kommt. Dieser war an der unterseite kommplett aufgeschlitzt. Dieses habe ich instandgesetzt.

Danach hatte mein smart auch wieder mehr leistung. Nach ein paar kilometern sah ich dann das er anfing beim beschleunigen aus dem stand schwarz qualmte, und auch keine leistung mehr hatte. Gestern habe ich ihn dann nochmal auseinander gebaut, und festgestellt das alle Schläuche und das AGR ventil wieder voll mit einer mischung aus öl und ruß waren. Desweiteren habe ich vorher festgestellt, das aus der Kurbelgehäuse entlüftung sehr viel luft kommt.

Daten zu meinem smart:

smart cdi

Baujahr: 03/2000

Km: ca. 130000

 

Mit freundlichen smartfahrer Grüßen

Max


smartwasser.gif134812.png

 

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Hier in Hamburg wollte Mercedes bzw. Smart 80-100 Euro für den Kompressionstest meines CDI's haben.

 

Bei einer freien Werkstatt dann ca. 50 Euro (Die Smarten). Da ich jedoch nicht gesagt habe, dass es ein CDI ist war dies nicht wirklich möglich (der hatte irgendwelche Aufsätze nicht da):

 

Der freundliche Mitarbeiter hat dann für ein kleines Trinkgeld über das Steuergerät einen relativen Kompressionstest gemacht.

 

Weiss jemand inwiefern die Daten eines relativen Kompressionstest korrekt sind?

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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