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sundaydriver

Cdi mit 110 000 kaufen ????

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Was haltet ihr davon???

Ich habe hier schon viel gelesen,ist das mit den Hauptlagern im getriebe ein thema????

Wie lange hält durschnittlich eine Kupplung??

Ich bin euch für alle Tips dankbar, muss mich kommende woche entscheiden.

 

mfg markus

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Also ich habe meinen mit 118000Km gekauft und es nicht bereut, im Gegenteil, erfreue mich immer wieder auf Neue über den Verbrauch und das kleine Sümmchen von 20 € beim Tanken alle 480 Km :lol:

 

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Spritmonitor.de

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ollisun am 02.09.2007 um 19:40 Uhr ]


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Hi,

aktuell ca. 118.200.

- die erste Kupplung

- die ersten Hauptlager :lol:

Die Kupplung ruckt bei den ersten Anfahrvorgängen bei Kälte etwas (schon die letzten 30.000km, falls ich mich recht erinnere), ansonsten alles easy. Das mit den Hauptlagern hängt sicher auch von den Fahrgewohnheiten ab.

Also gemacht wurde es bei einem mit 118.000 wahrscheinlich noch nicht... :)

 

Gruß

Salzfisch

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signatur5du2.png

Smart CDI, Ez 06/2001, 118.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 02.09.2007 um 21:30 Uhr ]


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 355.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Quote:

Am 02.09.2007 um 14:17 Uhr hat sundaydriver geschrieben:
ch bin euch für alle Tips dankbar, muss mich kommende woche entscheiden.


 

Wie teuer soll er denn sein und welche Ausstattung? Meinen habe ich Bj 2000 mit Klima, Panoramadach für 3150 € bekommen

 

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Spritmonitor.de

 


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Am 03.09.2007 um 09:11 Uhr hat sundaydriver geschrieben:
HI!

Soll 4,500 kosten.

Ist von 2002, top zustand, top austattung.

Was kostet so ein cdi inkl. vollkasko ca. bei 45%.



mfg markus



 

Hört sich doch gut an!

Meiner kostet haftpflicht und Teilkasko ohne Selbstbeteiligung 278 € im Jahr bei 55%


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Hab zu der Versicherung auch mal gleich eine Frage. Spielt das Alter eine so große Rolle?

Bin 25, liege bei SF6 (55%) und zahle jährlich 767 Euro... Verhältnismäßig seeeehr viel mehr als bei euch.

 

Das Fahrzeug wurde in die Typklasse 15 eingestuft. Kennt sich jemand von euch mit Versicherungen aus?!

 

 

Achja zum Thema:

Fahre einen 2000er und habe ihn bei 96000km gekauft. Der fährt sich auch noch top. Hab den in einer Werkstatt überprüfen lassen und der KFZ Mechaniker meinte auch zu mir das ich mir bei Diesel wegen den Motorschäden eigentlich keine Sorgen machen sollte... die halten einiges aus.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Fahim am 27.09.2007 um 19:53 Uhr ]

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Quote:

Am 27.09.2007 um 19:51 Uhr hat Fahim geschrieben:
Hab zu der Versicherung auch mal gleich eine Frage. Spielt das Alter eine so große Rolle?

Bin 25, liege bei SF6 (55%) und zahle jährlich 767 Euro... Verhältnismäßig seeeehr viel mehr als bei euch.



Das Fahrzeug wurde in die Typklasse 15 eingestuft. Kennt sich jemand von euch mit Versicherungen aus?!

 

Bist Du sicher das Du keine Vollkasko abgeschlossen hast????

 

Ich weiss nicht ob das Alter eine so große Rolle spielt, aber mit 25 bist Du ja noch in der "Risikogruppe 18-25"

Was Du für einen vertrag hast wird Dir hier keiner sagen können, frage bei Deiner Versicherung nach.

 

Alleinfahrer, garage und Kilometerbegrenzung drücken auch schon sehr den Versicherungstarif

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ollisun am 28.09.2007 um 07:22 Uhr ]


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Smart CDI Passion Bj.05/2001 110Tkm

 

Einen Blick wert sind auf jeden Fall die Ölleitungen von und vor allem ZUM Turbolader. Leider neigen beide Metallröhrchen zum Vergammeln. Dummerweise sieht man diese Leitungen fast nur, wenn man sich unter dem Auto befindet.

Um die Anschlüsse am Turbolader zu sehen, muß das Heckpanel abgebaut werden - sind nur 7 leicht erreichbare Schrauben. An den Turbo sind beide Leitungen angeflanscht. Die dünne Zuleitung ist oben und hat einen Durchmesser von ca. 6mm, die Rückleitung ist mit ca. 15mm deutlich dicker. Vielleicht hast Du aber auch Glück und die 2002er haben schon verbesserte Ölleitungen. Wäre denkbar. Weiß das jemand?

Sorry, habe leider momentan keine Bilder zur Hand.

Schönen Feiertag und viele Grüße!

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Passion [lat.]: 1) Leidensgeschichte ...

2) Leidenschaft; Liebhaberei, Steckenpferd

 


Passion [lat.]: 1) Leidensgeschichte ...

2) Leidenschaft; Liebhaberei, Steckenpferd

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Das Probleme mit den verrosteten Leitungen ist auch hier beschrieben.

In dem Beitrag sind auch Bilder verlinkt.

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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